Vorhaben zur Berufsorientierung
Kontakt
Kontakt
Überblick
Aufgrund fehlender Haushaltsmittel ist für diesen Vorhabensbereich gegenwärtig keine Antragstellung möglich.
Sie haben Fragen zu diesem Programm im Zusammenhang mit der Coronakrise?
Auf der Seite Fragen und Antworten zur Coronakrise haben wir für Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen.
Aufgrund der Einschränkungen im Schulbetrieb im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ist eine Verlängerung (maximal bis 31. Oktober 2020) von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung sowie Praxisberatern möglich, um ausgefallene Projektbestandteile zu Beginn des neuen Schuljahrs 2020/2021 nachzuholen. Ein entsprechender Änderungsantrag zur Verlängerung von im Sommer 2020 auslaufenden Vorhaben ist bis spätestens 15. Juli 2020 bei der SAB zu stellen.
Mit dem Änderungsantrag ist - mittels beigefügter Tabelle (XLSX, 12 kB) - konkret zu benennen, für welche Schulen und welche inhaltlich nachzuholenden Projektbestandteile (Module) die Verlängerung erfolgen soll und ob und in welcher Höhe dabei Mehrkosten erwartet und beantragt werden.
Der Änderungsantrag soll zudem eine Erklärung enthalten, dass
- die Nachholung der Module durch die Projektträger mit den betroffenen Schulen abgestimmt wurde und die Schulen diese Aktivitäten tatsächlich durchführen möchten,
- dadurch keine anderen geplanten BO-Aktivitäten gefährdet werden,
- eine individuelle Abstimmung des Projektträgers bzw. Praxisberaters und der für die Schule verantwortlichen Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit dazu erfolgt ist.
Sofern Mehrausgaben beantragt werden, ist der Änderungsantrag mittels der PRANO-Software zu erstellen.
Berufsorientierung für Schüler
„Was will ich nach der Schule machen?“ Viele Jugendliche sind sich über ihre berufliche Zukunft nicht im Klaren. Durch frühzeitige Berufsorientierung können sie ihre Kompetenzen kennen lernen, Interessen erforschen und sich in unterschiedlichen Berufsfeldern ausprobieren. Mit dem Förderprogramm Berufsorientierung für Schüler unterstützen wir zum einen Landkreise und kreisfreie Städte bei der Koordinierung der regionalen Akteure und Angebote der Berufsorientierung . Zum anderen fördern wir vertiefende Umsetzungsmaßnahmen vor Ort an den Schulen. Hier werden die Schüler ab der Klassenstufe 7 bis zur Vorabgangsklasse an die Gegebenheiten und Anforderungen des beruflichen Alltags in der Region herangeführt. Damit sollen die Kompetenzen der Schüler in Bezug auf die Berufswahl erhöht und der Übergang in die spätere Berufsausbildung erleichtert werden."
Wer wird gefördert
Koordination der Akteure und Angebote
- Landkreise
- Kreisfreie Städte
Vertiefte Berufsorientierung
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des Privatrechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert
- Koordination der Akteure und Angebote
Maßnahmen zur Koordination der Akteure und Angebote der Berufsorientierung sowie zum Aufbau, zur Entwicklung und zur Stärkung von Netzwerken der Berufsorientierung - Vertiefte Berufsorientierung
Vorhaben für Schüler zur vertieften Berufsorientierung oder Vorhaben mit praxisorientierten Schüleraktivitäten.
Vorhaben zur Berufsorientierung einschließlich koordinierender Aufgaben
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte den Förderbausteinen und Bekanntmachungen.
1.1 Koordination der Akteure und Angebote
1.2 Vertiefte Berufsorientierung
Für Schülerinnen und Schüler aus Oberschulen der Klasse 9 und allgemeinbildenden Förderschulen von Klassenstufe 7 bis 9
laufende Projekte: Schuljahr 2018/2019
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über einen Teilnahmewettbewerb zu Vorhaben der Berufsorientierung vom 03. Januar 2018 (PDF, 47 kB)
- Förderbaustein (PDF, 359 kB)
laufende Projekte: Schuljahr 2019/2020
neue Projekte: Schuljahr 2020/2021
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe für die vertiefte Berufsorientierung und die Koordination der Akteure und Angebote sind den Förderbausteinen und Bekanntmachungen zu entnehmen.
Durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus können Stichtage für die Antragstellung festgelegt werden, die auf dieser Internetseite veröffentlicht werden. Nicht bis zum Stichtag eingereichte Projektanträge können bei der Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020) vom 16. November 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 mitfinanzierten Vorhaben vom 9. April 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger
60848
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt „Indikatoren“.
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1-1 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme_Soziale Schule_Berufsorientierung _Praxisberater
61035 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_ Berufsorientierung
62035 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031 - Fragebogen Berufsorientierung (PDF, 71 kB)
- Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
FAQ
Fragen zur Coronakrise
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015