Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - betriebliche Weiterbildung

Kontakt
Kontakt
Über das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“ konnte die berufliche Weiterbildung Sachsen – betrieblich mit ReactEU-Mitteln als Teil der Reaktion der EU auf die Covid19-Pandemie finanziert werden. Die ReactEU-Mittel sind gegenüber der EU bis 2023 abzurechnen. Zur Wahrung dieser Frist können daher ab dem 18. Juli 2022 keine weiteren Anträge im Rahmen der beruflichen Weiterbildung Sachsen – betrieblich angenommen werden.
Überblick
Elektronische Antragstellung
Schritt 1: Gehen Sie zum Punkt „Antragstellung“ auf dieser Seite. Dort gelangen Sie zur elektronischen Antragstellung.
Schritt 2: Sie füllen Ihren Antrag online aus. Nach dem vollständigen Ausfüllen und Abschließen des elektronischen Antrags schicken wir Ihnen eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gemachten Angaben zusammenfasst.
Schritt 3: Den Antrag, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben, müssen Sie nur noch ausdrucken, unterzeichnen und per Post an uns versenden. Sobald der unterzeichnete Antrag bei uns eingegangen ist, dürfen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter mit der Weiterbildung beginnen bzw. sich dafür anmelden.
Sofern Sie alleine zeichnungsbefugt sind, kann der Antrag alternativ auch mittels elektronischer Signatur unterzeichnet und eingereicht werden. Eine postalische Einreichung ist dann nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie auch die Informationen, die wir weiter unten auf der Seite für Sie zusammengestellt haben.
Pauschalenförderung
Die Förderung Ihrer Weiterbildung wird in Pauschalen ausgereicht. Der Vorteil der Pauschalen liegt für Sie insbesondere in einer vereinfachten Abrechnung Ihrer Weiterbildungsförderung. Die Vorlage von Rechnungen und Kontoauszügen entfällt. Um Ihre Fördermittel zu erhalten, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Weiterbildung im geplanten und bewilligten Umfang stattgefunden hat.
Besteht die Weiterbildung aus mehreren, voneinander abgrenzbaren Abschnitten, können Sie die Förderung auch in Teilbeträgen als Modulpauschale beantragen.
Weitere Hinweise zu den Pauschalen in der Weiterbildungsförderung inklusive Beispielen haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Investieren Sie mit uns in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft
Für die berufliche Sicherheit sind neben einer guten Ausbildung auch ständige Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen wichtig. Mit einer unternehmensbezogenen Fortbildung können sich Fachkräfte weiterentwickeln und neue Ziele setzen.
Wer wird gefördert
Das ReactEU-Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen - betriebliche Weiterbildung" richtet sich an sächsische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben.
Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei uns. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.
Was wird gefördert
Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein (PDF, 309 kB) .
Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert werden, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist.
Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind (Modulpauschale).
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen.
Nach vollständiger Bearbeitung im Internet und Übermittlung Ihrer Daten an die SAB ist der Antrag auszudrucken und zu unterzeichnen. Der unterzeichnete Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen postalisch bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen.
Sofern Sie alleine zeichnungsbefugt sind, kann der Antrag alternativ auch mittels elektronischer Signatur unterzeichnet und eingereicht werden. Eine postalische Einreichung ist dann nicht erforderlich.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Die verbindliche Anmeldung und Teilnahme an der Weiterbildung dürfen erst nach Antragseingang in der SAB erfolgen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirt-schaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufli-che Bildung vom 27. Juli 2021 (PDF, 39 kB)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Allgemeine Informationen zur Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Informationsblatt zur Einholung von Angeboten
62047 - ReactEU-Berufliche Weiterbildung Sachsen_Informationsblatt_Pauschalen
62082R - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380
Antragstellung
- ESF-REACT-betriebliche Weiterbildung_Negativerklärung
62071 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - ESF-Projekte_Prüfbogen für die zuständige Stelle zum Antrag auf Förderung von Zusatzqualifikationen
60854-2
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- Zwischennachweis / Verwendungsnachweis einreichen
- ESF-REACT-Berufl-Bild_WBSb_Teilnahmebestätigung Bildungsdienstleister
61762R - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-React-betrieblich Weiterbildung-Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme
61038R - ESF-React-betrieblich Weiterbildung-Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme
61039R - ESF-React_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2R
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015