Brückenkurse
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Überblick
Brückenkurse für einen erfolgreichen Start in duale Ausbildung
Für einen gelingenden Start in das Berufsleben ist es wichtig, dass die neuen Auszubildenden mit Selbstvertrauen und positivem Gefühl in ihre Ausbildung gehen. Den Schritt vom vergleichsweise behüteten Schulalltag in die Berufswelt zu wagen und den Anforderungen und Erwartungen der Ausbildungsunternehmen und der Berufsschule gerecht zu werden, sind für die neuen Nachwuchskräfte Herausforderungen, die es ab dem ersten Ausbildungstag zu meistern gilt.
Mit der Förderung von freiwilligen Brückenkursen vor Beginn der Ausbildung sollen den Teilnehmern Informationen und Erfahrungen zum gewählten Ausbildungsberuf vermittelt werden, um sie dadurch auf ihre betriebliche Berufsausbildung vorzubereiten. Das Unterstützungsangebot kann einen Beitrag dazu leisten, die angehenden Auszubildenden auf einen gemeinsamen Stand zu bringen, ihnen realistische Vorstellungen vom Ausbildungsalltag sowie erste fachtheoretische und berufsbezogene Grundkenntnisse und soziale Kompetenzen zu vermitteln.
Die Förderung der Brückenkurse wird für die Ausbildungsbeginnjahre 2017 und 2018 in Form von Modellvorhaben erprobt, d. h. es sind Träger und Unternehmen aufgerufen, die mit der Durchführung der Vorhaben neue Ansätze verfolgen.
ACHTUNG!
Das SMWA ruft erneut Träger und Unternehmen auf, innovative Konzepte für freiwillige Brückenkurse oder Beginner-Wochen vor Beginn der Ausbildung vorzuschlagen.
In den Kursen sollen speziell auf die neuen Nachwuchskräfte zugeschnittene Inhalte und Abläufe umgesetzt werden, um einen gelingenden Start in das Berufsleben zu ermöglichen und die Bindung zum gewählten Ausbildungsberuf zu stärken. Es können branchen- bzw. auf den Ausbildungsberuf bezogene Kurse oder Qualifizierungsprojekte gefördert werden.
Der Beginn der Maßnahme soll vor dem Ausbildungsbeginn liegen, kann sich aber bis in die Ausbildungsanfangsphase erstrecken. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums (max. 4 Wochen) ist auch in der zweiten Förderrunde nicht vorgesehen.
Sofern im Rahmen der Brückenkurse weiterführender Unterstützungsbedarf gesehen wird, ist eine Vermittlung in die bestehenden Unterstützungsinstrumente und Förderangebote während der Ausbildung anzustreben (Assistierte Ausbildung; ausbildungsbegleitende Hilfen; Zusatzqualifikationen). Die Übernahme von Fahrtkosten für die Teilnehmer ist nicht vorgesehen.
Das Angebot richtet sich an das kommende Ausbildungsjahr 2018/19. Die Projektanträge sind bis zum 30. März 2018 (Posteingang) bei der SAB einzureichen.
Wer wird gefördert
Träger (dies können natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen sein), die derartige Vorhaben durchführen.
Was wird gefördert
Branchen- bzw. auf den Ausbildungsberuf bezogene Kurse oder Qualifizierungsprojekte als freiwilliges Brückenangebot zur Vorbereitung des Ausbildungsstarts in 2018.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 18. Januar 2018. (PDF, 69 kB)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
Die Auswahl der Projektträger erfolgt in einem einstufigen Auswahlverfahren. Für das Auswahlverfahren ist ein Projektantrag einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht die Software PRANO auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Den hierfür benötigten Login erhalten Sie nach Beantragung der Freischaltung einer Antragshülse von der SAB (Vordruck 60800).
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Projektanträge für Qualifizierungsprojekte oder Lehrgänge
zur Vorbereitung des Ausbildungsbeginns im Jahr 2018 können bis zum 30. März 2018
(Posteingang) bei der SAB eingereicht werden.
Nach der Auswahlentscheidung erhalten die Träger der ausgewählten Projektanträge von der SAB eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis.
Frist/Dauer
Die Bewertung der Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der eingereichten Projektanträge für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2018 wird voraussichtlich bis zum 30. April 2018 erfolgen.
Mit den Projekten darf frühestens begonnen werden, sobald die Auswahlentscheidung schriftlich mitgeteilt worden ist.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Aufruf „Brückenkurse für einen erfolgreichen Start in duale Ausbildung“ nach ESF-Richtlinie Berufliche Bildung, Vorhabensbereich N, Nr. 1.2 vom 18. Januar 2018 (PDF, 69 kB)
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Teilnehmerliste
60808 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Prüfbogen für die zuständige Stelle zum Antrag auf Förderung von Brückenkursen
62069 - ESF-Projekte_Teilnehmerliste
60808
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
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