Landesrichtlinie Erzieherumschulung
Überblick
Der Beruf des Erziehers bietet eine sichere Zukunftsperspektive – allein wegen dem steigenden Bedarf an pädagogischen Fachkräften in Sachsen. Gezielte Umschulungen erleichtern den Anfang und helfen dabei, gut in den neuen Beruf zu starten.
Mit unserem Förderprogramm „Erzieherumschulung“ unterstützen wir die Umschulung von Arbeitslosen zum staatlich anerkannten Erzieher. Diese erhalten im 3. Jahr der Umschulung Zuschüsse für die Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.
Unterstützen Sie Arbeitslose bei der Rückkehr ins Arbeitsleben und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt für die Förderung sind:
Zugelassene Träger sind öffentliche und freie Träger von Fachschulen mit Ausbildungsstandort im Freistaat Sachsen, die die Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in anbieten, nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 133) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind und Unterstützungsleistungen während der gesamten Umschulungszeit anbieten.
Was wird gefördert
Das 3. Jahr einer Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher
Voraussetzungen
Zielgruppe der Förderung sind Arbeitslose (SGB II- oder SGB III-Anspruchsberechtigte sowie Nichtleistungsempfänger) mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die eine dreijährige Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in mit Bildungsgutschein der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters aufnehmen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vollständig (Förderantrag, Anlage 1, sowie beizufügende Anlagen lt. Antrag) bis zum 1. Juli des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Die Auszahlungen für Ausgaben des Schulträgers für Personal und Verwaltung erfolgen als Erstattung.
Die Auszahlungen für teilnehmerbezogene Leistungen im dritten Umschulungsjahr erfolgen in zwei Teilbeträgen als Vorauszahlung für den Zeitraum August bis Januar des Folgejahres so-wie Februar bis Juli.
Es sind bei Förderung mittels Pauschalen (standardisierte Einheitskosten) die tatsächlich erbrachten Bezugseinheiten nachzuweisen. Hierfür werden Ihnen dann von der Bewilligungsstelle entsprechende Abrechnungsformulare zur Verfügung gestellt.
Bei Förderung von Lebensunterhalt, Schulgeld oder beidem ist die Teilnahme am Vorhaben nachzuweisen. Bei Förderung von freiwilliger Kranken- und Pflegeversicherung ist nachzuwei-sen, dass für den Zeitraum der Förderung Versicherungsschutz besteht.
Für die teilnehmerbezogenen Leistungen ist vor Beginn des dritten Umschulungsjahres ein konkretisierender Änderungsantrag einzureichen. Dabei sind teilnehmerkonkret die Fahrtwege zur Ermittlung der Fahrtkosten anzugeben, welche dann pauschaliert als monatlicher Betrag festgelegt werden.
Ein einfacher Verwendungsnachweis ist zugelassen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ende der Umschulungsmaßnahmen vorzulegen.
Frist/Dauer
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vollständig (Förderantrag, Anlage 1, sowie beizufügende Anlagen lt. Antrag) bis zum 1. Juli des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Bei einer beantragten Zuwendung von weniger als 100 TEUR kann sofort mit Eingang des Antrages auf eigenes Risiko begonnen werden. Bei einer beantragten Zuwendung von mehr als 100 TEUR empfehlen wir vorsorglich den vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Formulare/Downloads
Antrag
Erzieherumschulung_Antrag
69120
Erzieherumschulung_Antrag_Anlage 1
69120-1
Erzieherumschulung_Antrag_Anlage 2_Pauschale_Teilnehmer
69120-2