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ESF Plus-Richtlinie des SMS - Förderung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration - Schritt für Schritt

Die Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen verbessern

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand erfolgt zu festgelegten Stichtagen. Die jeweils zu beachtenden Stichtage werden im Rahmen des  Förderbausteins veröffentlicht. Wie dem aktuellen Förderbaustein zu entnehmen ist, ist momentan keine Antragstellung möglich. Über die Veröffentlichung von aktualisierten Förderbausteinen und damit über neue Stichtage werden Sie hier und über unsere ESF-News informiert.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben (Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben, Aufwandsentschädigungen für Teilnehmende)

  • Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen
  • Vorhaben zur Entwicklung und Verbesserung der arbeitsbezogenen Motivation und zur persönlichen Stabilisierung je nach nach dem individuellen Förderbedarf: 
    • Zur Stabilisierung der Persönlichkeit
    • Zum Aufbau und Verstetigung einer Tagesstruktur
    • Zur Entwicklung sozialer Kompetenzen, Abbau von Wissensdefiziten

  • Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts)

  • Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter dem Punkt Formulare & Downloads (Allgemeine und Besondere Bestimmungen)

  • Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben im Rahmen der Projektförderung
  • Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein unter dem Punkt Formulare & Downloads (Allgemeine und Besondere Bestimmungen)

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
  • Der Antrag ist unter Nutzung des SAB-Förderportals elektronisch bei der SAB einzureichen.

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Negtiverklärung ESF Plus-Projekte Schritt für Schritt | 62030}}

Über das Förderportal einzureichen sind:

{{ESF-Projekte_Erklärung zum Projektbedarf der Jobcenter | 60823}}

{{Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger | 60848}}

{{Erklärung Interessenskonflikt | 62137}}

{{ESF_Plus_Projektvorschlag | 60716}}


Für die Anlage einer neu zu erstellenden Trägermappe für den Förderzeitraum 2021-2027 sind ausschließlich per E-Mail (esf-dresden@sab.sachsen.de) unter Angabe der Kundennummer im Betreff einzureichen:

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt | 60715}}

{{ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe | 60715-1}}

{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

{{Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen | 60821}}

{{Teilnehmerfragebogen zum Eintritt | 62110}}

{{Teilnehmerfragebogen zum Austritt | 62111}}

{{Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt | 62112}}

{{Tätigkeitsnachweis Personal mit Personalkostenpauschale | 62115}}

{{Tätigkeitsnachweis Personalkostenpauschale Honorartätigkeit | 62130}}

{{Tätigkeitsnachweis Stellenförderung | 62132}}

{{Tätigkeitsnachweis Verwaltung Honorartätigkeit | 62131}}

{{Nachweis teilnehmerbezogene Aufwandsentschädigung | 62136}} 

{{Bescheinigung Ausländerbehörde | 62135}}