Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte „Step In“
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
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Überblick
Ziel der Förderung ist es, den Übergang von Absolventen sächsischer Hochschulen in den sächsischen Arbeitsmarkt zu unterstützen und dabei auch den besonderen Bedarf von internationalen Absolventen sächsischer Hochschulen zu berücksichtigen, um das Fachkräftepotential der sächsischen Hochschulabsolventen besser zu nutzen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Sachsen zu leisten.
Darüber hinaus sollen nachhaltige Kooperationen zwischen Hochschulen und der sächsischen Wirtschaft aufgebaut beziehungsweise bestehende Kooperationen intensiviert werden.
Die sächsischen kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sollen bei der Sicherung ihres akademischen Nachwuchses unterstützt werden. Bestehende Initiativen und Projekte zur akademischen Fachkräftesicherung sollen untereinander vernetzt werden.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen, Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes)
Was wird gefördert
Regionale Projekte
Vgl. Punkt 3.1 der Bekanntmachung
Lead Projekte
Vgl. Punkt 3.2 der Bekanntmachung
Grundsätzlich können Personal- und Sachausgaben gefördert werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier (PDF, 19 kB) .
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, den Projektinhalten, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 04. September 2018 (PDF, 4 MB) .
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
Die Projektvorschläge sind formlos unter Beachtung der Vorgaben nach Ziffer 8 der Bekanntmachung vom 4. September 2018 schriftlich bei der SAB bis zum 23. November 2018 einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015