Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
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Überblick
Ziel ist es, mit der „Jugendberufsagentur“ junge Menschen am Übergang Schule-Beruf über eine verbindliche und strukturierte Kooperation aller beteiligten Akteure zu unterstützen. Dieser rechtskreisübergreifende Ansatz soll in allen Landkreisen und kreisfreien Städten auf Grundlage von einer Kooperationsvereinbarung umgesetzt und weiterentwickelt werden.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger für Nummer 2.1 „regionale Kooperationsbündnisse“ sind Landkreise und kreisfreie Städte
Zuwendungsempfänger für Nummer 2.2 „Landesservicestelle Jugendberufsagentur“ ist ein Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen beziehungsweise Personenvereinigungen)
Was wird gefördert
Nummer 2.1 regionale Kooperationsbündnisse
Vgl. Punkt 2.1 der Bekanntmachung
Grundsätzlich können Personal- und Sachausgaben gefördert werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier (PDF, 102 kB) .
Nummer 2.2. Landesservicestelle Jugendberufsagentur
Vgl. Punkt 2.2 der Bekanntmachung
Grundsätzlich können Personal- und Sachausgaben gefördert werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier (PDF, 103 kB) .
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, den Projektinhalten, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 24. September 2018 (PDF, 6 MB) .
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
2.1 regionale Kooperationsbündnisse
Die Projektanträge sind unter Beachtung der Vorgaben nach Ziffer 9.3 der Bekanntmachung bis zum 16. November 2018 schriftlich bei der SAB einzureichen.
2.2. Landesservicestelle Jugendberufsagentur
Die Projektanträge sind unter Beachtung der Vorgaben nach Ziffer 9.3 der Bekanntmachung bis zum 30. November 2018 schriftlich bei der SAB einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Antrag für 2.1. regionale Kooperationsbündnisse
Fachkräfterichtlinie Jugendberufsagentur_Antrag
62083
Antrag für 2.2. Landesservicestelle Jugendberufsagentur
Fachkräfterichtlinie SMWA_Antrag
61029
Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015