InnoExperts
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Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 - 2020 können für diese Förderung keine Anträge mehr angenommen werden.
Als Alternative bieten wir das Förderprogramm „Transformationsmanagement im Rahmen von REACT-EU " an. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zum Transformationsmanagement REACT-EU.
Überblick
Flyer für die Programme InnoExperts und Transferassistenten/ -innen (PDF, 760 kB)
Publikation InnoExperts des Freistaates Sachsen
Holen Sie sich externes Know-How für innovative Vorhaben ins Unternehmen
Innovative Vorhaben scheitern oft an der fehlenden Expertise im eigenen Unternehmen.
Durch die "Förderung der Beschäftigung von "InnoExperts“ unterstützen wir Sie bei der Einstellung und Beschäftigung hochqualifizierten Personals. Das können beispielsweise Hochschulabsolventen, Forscher oder Ingenieure sein.
So wollen wir die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen stärken.
Wer wird gefördert
Förderfähig sind:
- Die Personalausgaben für die InnoExperts
- Maximal zwei Personen pro Unternehmen
- KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen (bei Beschäftigung von Innovationsassistenten auch Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, unabhängig von ihrer Größe)
Was wird gefördert
Gefördert wird
- die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik sowie von zuvor an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern in Unternehmen mit der Aufgabe, ein Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt zu bearbeiten (Innovationsassistenten/-innen),
- die Einstellung und Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Vorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Senior InnoExperts),
- die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder einer Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie in KMU mit der Aufgabe, im KMU ein betriebliches Innovationsmanagement einzuführen oder weiterzuentwickeln (InnoManagern/-innen), sowie
- die Einstellung und Beschäftigung von über 54-jährigen berufserfahrenen Personen mit Leitungserfahrung in Wirtschaft oder Wissenschaft zur Bearbeitung der Aufgaben eines InnoManagers (Senior InnoManagern/-innen).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der Sozial- und Gesundheitswirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen (bei Beschäftigung von Innovationsassistenten auch Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, unabhängig von ihrer Größe). Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden.
- Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle).
- Das geförderte Personal muss zur Bearbeitung eines Themas (Innovationsassistenten/-innen) bzw. Vorhabens (Senior InnoExperts) aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt eingestellt und beschäftigt werden.
- Das geförderte Personal muss zur Einführung oder Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements im einstellenden KMU beschäftigt werden (Innomanager/-innen, Senior InnoManager/-innen).
- Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate betragen (Innovationsassistenten/-innen, InnoManager/-innen).
- Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 6 Monate betragen (Senior InnoExperts, Senior InnoManager/-innen).
Bei Beschäftigung von Innovationsassistenten/-Innen
- Der letzte qualifizierende Abschluss darf nicht länger als fünf Jahre bzw. unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer an einer Universität, Fachhochschule, Fachschule mit Fachbereich Technik, Berufsakademie oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
- Das geförderte Personal darf in den letzten sechs Monaten von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben.
- Das geförderte Personal darf noch nicht im Unternehmen oder in einem mit diesem verbundenen Unternehmen beschäftigt gewesen sein (außer im Rahmen der dualen Ausbildung oder Praktika während des Studiums oder der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent).
Bei Beschäftigung von Senior InnoExperts
- Das geförderte Personal muss zuvor wenigstens zwei Jahre bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung beschäftigt gewesen sein.
- Die Beendigung des vorgenannten Beschäftigungsverhältnisses soll bei Beginn der geförderten Beschäftigung nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Bei Beschäftigung von Senior InnoManagern/-innen
Das geförderte Personal muss über wenigstens drei Jahre Leitungserfahrung innerhalb von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verfügen (Managementerfahrung bei FuE-Vorhaben ist der Leitungserfahrung gleichgestellt).
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:
- Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist und
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 Prozent (40 Prozent bei Senior InnoManagern/-innen) der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.
Ausgeschlossen ist die Förderung bei:
Unternehmen in Schwierigkeiten
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines Arbeitsvertrages) bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Mit dem zu finanzierenden Vorhaben darf erst nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Es wird empfohlen, insoweit den Erhalt der Eingangsbestätigung der SAB abzuwarten. Der Beginn geschieht bis zur Bestandskraft eines Zuwendungsbescheides jedoch auf eigenes Risiko. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020) vom 08. Dezember 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Bestimmungen
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Inno-Personal_Infoblatt InnoExpert/Transferassistent
63122 - Inno_Antrag_ InnoExpert
63011 - Negativerklärung für die Beschäftigung von Personal im Rahmen der ESF-Förderung
63099 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - KMU-Informationsblatt
60300 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - ESF_Sozialunternehmen_Erklärung
61017
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
für Bewilligungen bis 31.10.2018
- Inno-Personal_Auszahlungsantrag
63106 - Inno-Personal_Belegliste
63107 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis_Personal mit Stellenförderung Innoteam/Innoexpert
62094 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_InnoExpert
61022 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_InnoTeam_InnoExpert _Transferassistent_Inklusionsassistent
61023 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - Inno-Personal_Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (AZI)
63029
für Bewilligungen ab 01.11.2018
- Inno-Personal_Auszahlungsantrag_Abrechnung
63533 - ESF-Projekte_InnoPersonal_ Tätigkeitsnachweis_Pauschale_FZR 2014-2020
62084 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_InnoExpert
61022 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_InnoTeam_InnoExpert _Transferassistent_Inklusionsassistent
61023 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015