JobPerspektive Sachsen (L.) Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen
Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen.

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Überblick
Hinweis:
Eine Neuantragstellung ist ab 1. Oktober 2019 in der stärker entwickelten Region nicht mehr möglich.
Langzeitarbeitslosen eine Perspektive bieten
Langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen und so neue Perspektiven für sich und ihre Familien schaffen – das ist erklärtes Ziel der „JobPerspektive Sachsen“. Die Förderung soll zudem einen Beitrag zur Bewältigung des demografisch bedingten Fachkräftebedarfs in Sachsen leisten.
Mit dem Förderprogramm „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen“ im Rahmen der „JobPerspektive Sachsen“ unterstützen wir die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen. Die Teilnehmer sollen eigene individuelle Problemlagen erkennen und beseitigen und an Weiterbildungsmaßnahmen herangeführt werden, um später dauerhaft am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.
Unterstützen Sie Langzeitarbeitslose bei der Wiedereingliederung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Wer wird gefördert
Träger (diese können natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen sein)
Was wird gefördert
Vorhaben, die die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen mit erheblichen Problemen verbessern und im Rahmen der Vorhaben die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme schaffen.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Förderbaustein.
Beachten Sie bitte die regionale Zuordnung:
- Förderbaustein (PDF, 385 kB) für den Durchführungsort Gebiet Landesdirektionsbezirk Leipzig einschl. ehemaliger Landkreis Döbeln (stärker entwickelte Region)
- Förderbaustein (PDF, 428 kB) für den Durchführungsort im Gebiet der Landesdirektionsbezirke Dresden und Chemnitz, im Landkreis Mittelsachsen ohne den ehemaligen Landkreis Döbeln (Übergangsregion)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 02.12.2014 (PDF, 3 MB)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 27.11.2015 (PDF, 3 MB)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 18.03.2016 (PDF, 82 kB)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 08.03.2017 (PDF, 75 kB)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 14.03.2017 (PDF, 104 kB)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Die Förderung erfolgt entsprechend den Bekanntmachungen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die auf dieser Internetseite veröffentlicht sind. Für die Antragstellung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird anhand eines aussagekräftigen Projektvorschlages vorgeprüft ( ESF_Projektvorschlag VD 60716 ).
Die genauen inhaltlichen Anforderungen entnehmen Sie bitte
- der Förderkonzeption (PDF, 478 kB) ,
- der Anlage 1 zur Förderkonzeption (PDF, 349 kB) ,
- der Anlage 2 zur Förderkonzeption (PDF, 85 kB) ,
- der Anlage 3 zur Förderkonzeption (PDF, 1 MB) ,
- der Anlage 4zur Förderkonzeption (PDF, 134 kB) .
Frist / Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 27. Oktober 2017
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare / Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Zur Einreichung des aussagekräftigen Projektvorschlags verwenden Sie bitte den
ESF_Projektvorschlag
60716
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschreiben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
- Datenschutz Dritter allgemein
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - ESF-Projekte_Bescheinigung _Ausländerbehörde_FZR 2014-2020
60889
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - Nachweis_teilnehmerbezogene _Aufwandsentschädigung in ESF-Vorhaben
61012 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_JobPerspektive Sachsen
62060 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _ Austritt aus Maßnahme_JobPerspektive Sachsen_3_4
62087