UI Components

Meisterbonus

Zusatzleistung zur Weiterbildung und zum Abschluss "Meister"

KONTAKT

Meisterbonus

Wichtige Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur für sächsische Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern möglich ist. Privatpersonen wenden sich für den Zuschuss bitte an ihre zuständige Kammer

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent

  • Erfolgreicher Abschluss als:
    • Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin
    • Industriemeister oder Industriemeisterin
    • Fachmeister oder Fachmeisterin

  • Erstempfänger: sächsische Handwerkskammern und sächsische Industrie- und Handelskammern
  • Weiterreichung an Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfungen der jeweiligen Kammer

  • Erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsabschlüsse unter Buchstabe A bis C
  • Für Buchstabe D: Antragsstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Für Buchstabe E: Antragsstellung bei der Landesdirektion Sachsen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • a) Meisterprüfung durch fachlich und örtlich zuständige Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet
    • b) Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zur Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen
    • c) Nichterfüllung a) und b): Förderung, wenn zur Antragsstellung Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister oder Meisterin im Freistaat Sachsen
    • d) Meisterprüfung nicht älter als ein Jahr
    • e) Keine Beantragung oder Erhalt gleichartiger Förderung in anderem Bundesland

  • zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss 
  • Festbetrag in Höhe von 2.000,00 EUR pro Absolventin oder Absolvent
 

  • Die Antragsstellung erfolgt durch die jeweilige Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
  • Die Antragsstellung ist nur möglich, wenn Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung von der Antragsstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurück liegt

{{Meisterbonus_Förder-/Auszahlungsantrag | 61480}}

{{Meisterbonus_Verwendungsnachweis | 61481}}