Produktionsschulorientierte Qualifizierungs-und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen
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Überblick
Wir unterstützen Sie bei der Förderung der Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt
Mit dem Programm „Produktionsschulorientierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben“ unterstützen wir Träger der freien Jugendhilfe dabei, die Integrationschancen von jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, die aufgrund von sozialen Benachteiligungen bzw. individuellen Beeinträchtigungen auf Hilfe bei ihrer beruflichen und sozialen Integration angewiesen sind.
Gefördert werden dabei Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen zur individuellen beruflichen Orientierung, zur Ausbildungsvorbereitung und zur sozialpädagogischen Begleitung der Jugendlichen.
Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Unterstützen Sie benachteiligte junge Menschen und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Ein besonders wichtiger Schwerpunkt der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union ist die Förderung benachteiligter Jugendlicher durch die bedarfsgenaue Bereitstellung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Jugendliche mit individuellen Beeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen haben es besonders schwer, auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihnen droht dadurch, dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden. In den Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen wird den jungen Menschen ein alternativer Zugang zum Lernen und zur Beschäftigung eröffnet, um sie fit für eine Berufsausbildung oder weiterführende Fördermaßnahme zu machen. Die Qualifizierungssequenzen verbinden dabei die Vermittlung theoretischer Kenntnisse mit praktischer Lernerfahrung an realen Produkten und Dienstleistungen an einem Lern- und Arbeitsort. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen passen sich dabei in den regionalen Markt ein und sind mit den Akteuren in der Region abgestimmt. Die Projekte finden dadurch die Unterstützung der lokalen Wirtschaft und zeigen den Jugendlichen den Erfolg ihrer Tätigkeit unmittelbar.
Wer wird gefördert
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Was wird gefördert
Die individuelle berufliche Orientierung und Ausbildungsvorbereitung von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen sowie erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf.
Voraussetzungen
Zielgruppe der Vorhaben sind individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit erhöhtem sozialpädagogischem Förderbedarf. Die Vorhaben sind Gegenstand der arbeitsweltorientierten Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 2 SGB VIII und müssen Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein.
Anträge für Vorhaben mit einer Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 sind bis zum 31.07.2020 bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein in der Fassung vom 17.03.2020 (PDF, 391 kB)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Für Antragsteller, die erstmalig einen Antrag in diesem Vorhabensbereich stellen, empfehlen wir vor Beantragung der Förderung eine Beratung bei der SAB.
Bitte beachten Sie zur Antragstellung die benannten Stichtage für Projektvorschläge im Förderbaustein.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 – 2020 (ESF-Richtlinie SMS) vom 31. Mai 2017
- Änderungen der ESF-Richtlinie SMS im Vergleich zur Fassung vom 19. August 2014 (PDF, 343 kB)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger
60848 - ESF-Projekte_Bescheinigung_ Ausländerbehörde_Vorhaben SMI_ SMS_FZR 2014-2020
62041 - ESF-Projekte_ Negativerklärung
60822
Abruf/ Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - Nachweis_teilnehmerbezogene _Aufwandsentschädigung in ESF-Vorhaben
61012 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme_ Beschäftigungschancen für benachteiligte junge Menschen
62036 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme
61014-1 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
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