Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (GTA)
Überblick
Anträge für das kommende Schuljahr sind jeweils bis zum 28. Februar über das Förderportal bei der SAB einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise im Merkblatt zur Antragstellung GTA (PDF, 33 kB) .
Ablauf/Verfahren
Verfahrensablauf
Folgende Schritte sind für die Antragstellung nötig:
- Mit Hilfe des Vordrucks „ Nutzung des Förderportals der SAB “ beantragen Sie Ihren geschützten Zugang für das Förderportal. Bitte senden Sie den ausgefüllten Vordruck an uns zurück. Zur Prüfung der Legitimation reichen Fördervereine sowie freie Schulträger den aktuellen Vereinsregister- bzw. Handelsregisterauszug (dieser darf zum Zeitpunkt der Legitimation nicht älter als ein Jahr sein) ein. Bei einer Änderung der zeichnungsberechtigten Personen ist zusätzlich der Vordruck „ Anzeige eines Zeichnungsbefugten “ vorzulegen.
- Sie erhalten anschließend per E-Mail einen individuellen Aktivierungslink, mit dem Sie sich am Förderportal online anmelden können. Als Nutzerkennung geben Sie bitte Ihre Kundennummer an.
- In diesem für Sie registrierten und geschützten Bereich können Sie Ihre Anträge erstellen. Eine Antragstellung außerhalb des Förderportals ist nicht mehr möglich.
Formulare/Downloads
GTA Fragenkatalog (PDF, 876 kB)
Verlinkung zur Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung
- Merkblatt zur Antragstellung GTA (PDF, 33 kB)
- Nutzung des Förderportals der SAB
- Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten
61547-1
gilt nur für Freie Träger und Schulfördervereine - GTA_Schulleiterbestätigung
61745
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis ist über das Förderportal einzureichen. Eine Einreichung außerhalb des Förderportals ist nicht mehr möglich.