Beschäftigung und soziale Integration für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen (Programmlinie Schritt für Schritt)
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Überblick
Im Fokus der Förderung stehen Projekte, welche eine soziale Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit der Teilnehmer, die Wiedererlangung einer Tagesstrukturierung, einen Abbau arbeitsbezogener Demotivation und die Schaffung der Voraussetzungen für weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit beinhalten. Im Ergebnis sollen die Teilnehmer motiviert und stabilisiert sein.
Wer wird gefördert
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft sowie juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts)
Was wird gefördert
Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von äußerst schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Auswahlverfahren, der Zielgruppe, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein (PDF, 399 kB) .
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Für die Antragstellung ist ab April 2021 ein einstufiges Verfahren vorgesehen.
Die Projektanträge können, zusammen mit einer Bedarfsbestätigung des örtlich zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Vordruck: 60823 ) und einer Kooperationsvereinbarung, bis zum 16. April 2021 (Posteingang) bei der SAB eingereicht werden.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Bitte reichen Sie den Antrag auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
Die Bewertung der Projektanträge erfolgt entsprechend des Förderbausteines (PDF, 399 kB) sowie anhand der in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 4. Oktober 2016 (PDF, 40 kB) veröffentlichten Kriterien und Gewichtung.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2014 - 2020 (ESF-Richtlinie SMS) vom 31. Mai 2017
- Änderungen der ESF-Richtlinie SMS im Vergleich zur Fassung vom 19. August 2014 (PDF, 343 kB)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Projekte_Erklärung zum Projektbedarf der ARGEN/optierenden Kommunen
60823 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - ESF-Projekte_Bescheinigung_ Ausländerbehörde_Vorhaben SMI_ SMS_FZR 2014-2020
62041 - Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger
60848 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt „Indikatoren“.
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - Nachweis_teilnehmerbezogene _Aufwandsentschädigung in ESF-Vorhaben
61012 - ESF-Projekte_Negativerklärung_Schritt für Schritt
62030 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_Schritt für Schritt
62043 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme
61014-1 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
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