Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)
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Überblick
Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Mit der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt (FRL SAM) sollen Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher unterstützen und ergänzen. Die Förderung dient dem Erreichen von Integrationsfortschritten und der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Die aus Landesmitteln finanzierten Zuschüsse werden an die sächsischen Jobcenter ausgereicht.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger für alle Leistungen sind die teilnehmenden Jobcenter im Sinne von § 6d SGB II.
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen zur Förderung
- des individuellen Coachings,
- von Betriebsakquisiteuren,
- von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (FAV plus),
- von Gemeinwohlarbeit 58 plus.
Voraussetzungen
Die Teilnehmenden der Maßnahmen verfügen über einen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
Die Auswahl und Zuweisung der Teilnehmenden in die geeigneten Projekte und Tätigkeitsfelder erfolgt durch die Zuwendungsempfänger.
Zuwendungen nach dieser Richtlinie dürfen andere Fördermaßnahmen (Regelinstrumente) des Jobcenters nicht ersetzen.
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt vom 14. November 2017, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 48/2017 vom 30. November 2017 (PDF, 62 kB)
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag auf Förderung nach den Nummern 2.1. bis 2.4. ist von den Jobcentern zu stellen.
Die Förderung nach den Nummern 2.1. bis 2.4. erfolgt auf Basis eines Gesamtbudgets für den Bewilligungszeitraum für jedes teilnehmende Jobcenter. Bis zu 70 Prozent des Ge-samtbudgets können vom jeweiligen Jobcenter auf die Förderbausteine nach den Nummern 2.1. und 2.2. verteilt werden. Für die Förderbausteine nach den Nummern 2.3. und 2.4. entfallen mindestens 30 Prozent der Mittel.
Mit dem Projekt darf grundsätzlich erst nach Bewilligung des Vorhabens durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) begonnen werden. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn kann nach Zustimmung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) auf eigenes Risiko erfolgen. Mit Antragstellung kann der vorzeitige Maßnahmebeginn beantragt werden.
Frist/Dauer
Das Vorhaben soll kurzfristig begonnen und grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten beendet werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Sozialer Arbeitsmarkt_Antrag
64540 - Sozialer Arbeitsmarkt_Antrag_Anlage 1
64541 - Sozialer Arbeitsmarkt_Antrag_Anlage 2
64542 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf und Verwendungsnachweis
- Sozialer Arbeitsmarkt_ Auszahlungsantrag-ZN_VN
64539 - Sozialer Arbeitsmarkt_Ausgabenübersicht
64538 - Sozialer Arbeitsmarkt_Nachweise Aufwandspauschale
64537 - Sozialer Arbeitsmarkt_Nachweise Aufwandspauschale Gemeinwohlarbeit 58 plus
64536
Datenerhebung/ Evaluierung
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015