Sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene
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Überblick
Eingliedern statt ausgrenzen – helfen Sie Gefangenen zurück in den Alltag
Mehrere Tausend Gefangene sitzen derzeit ihre Haftstrafe in den zehn Justizvollzugsanstalten in Sachsen ab. Der Weg zurück in die Gesellschaft und das Arbeitsleben ist für viele Insassen schwierig.
Mit dem Programm „Sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene“ fördern wir Projekte, die Insassen bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme unterstützen. So eröffnen sich für Häftlinge nach ihrer Entlassung neue private und berufliche Perspektiven.
Unterstützen Sie Häftlinge bei ihrer Resozialisierung und informieren Sie sich hier zu unserem Förderangebot.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat mit der Bekanntmachung (PDF, 190 kB) vom 01.06.2021, veröffentlicht im SächsABl. Nr. 24/2021 (vom 17.06.2021), zu einem Teilnahmewettbewerb zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen in sächsischen Vollzugsanstalten aufgerufen. Im Ergebnis der Bekanntmachung sollen Projektvorschläge für die Durchführung von Vorhaben (Vorhabensbeginn ab 01.01.2022) bis spätestens zum 6. August 2021 bei der SAB eingereicht werden.
Wer wird gefördert
Gefördert werden:
Sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Vorbereitung oder Unterstützung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme
Zertifizierte Träger einschließlich Unternehmen (rechtsfähige Personenvereinigungen oder juristische Personen)
Was wird gefördert
Sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Förderbaustein (PDF, 102 kB) geregelt.
Hinweis:
Zum Beginn des Förderzeitraumes 2014-2020 sind aktualisierte Trägerakten vorzulegen. (vgl. VD 60715 und 60715-1 )
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu wird nach Eröffnung der Antragstellung eine Software auf dem Portal bereitgestellt. Dafür benötigen Sie dann ein Login.
Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Förderung von aus dem europäischen Sozialfonds im Förderzeitraum 2014 bis 2020 mitfinanzierten Projekten der Qualifizierung von Gefangenen (ESF-Richtlinie Qualifizierung Gefangener 2014-2020) vom 14. August 2014
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF_transnationale Zusammenarbeit_Absichtserklärung
60779 - ESF_transnationalen Zusammenarbeit_Projektvorschlag
60781 - ESF-Projekte_Angaben zur Antragsfreischaltung
60800 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - ESF-Projekte_Anforderungen an Projektbeschreibungen_Infoblatt
61713 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- Alle notwendigen Unterlagen zum Abruf der Mittel und zur Abrechnung im Verwendungsnachweis sind in der Antragssoftware PRANO integriert. Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt ebenso über das ESF-Internetportal unter Punkt „Indikatoren“..
- ESF-Projekte_Übersicht einzureichende Unterlagen_AUZA/VN
60721 - ESF-Projekte_Mitarbeiter- / Dozentenliste
60835 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Einholung von Vergleichsangeboten_Dokumentation
64029-1 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Personalkostenpauschale_ Honorartätigkeit_FZR 2014-2020
60878 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Verwaltung_Honorartätigkeit _FZR 2014-2020
60879 - ESF-Projekte_Tätigkeitsnachweis _Stellenförderung_FZR 2014-2020
60880 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_ Qualifizierung Gefangener
62037 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen_Austritt aus Maßnahme
61014-1 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ausgewählte Bereiche
62031 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015