Transferassistenten/-innen
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Aufgrund der auslaufenden Förderperiode 2014 - 2020 können für diese Förderung keine Anträge mehr angenommen werden.
Überblick
Flyer für die Programme InnoExperts und Transferassistenten/ -innen (PDF, 760 kB)
Publikation Transferassistenten/-innen des Freistaates Sachsen
Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten.
Wer wird gefördert
KMU der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure, sonstige Technologiemittler, zum Beispiel Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren sowie Transferstellen universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Was wird gefördert
Förderfähig sind:
- Die Personalausgaben für die Transferassistenten/-innen
- Maximal zwei Personen pro Unternehmen (bei der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft pro Einrichtung, bei Hochschulen pro Fakultät maximal zwei Transferassistenten/-innen, bei Hochschulen für zentrale Funktionen des Technologietransfers zwei weitere Transferassistenten/-innen)
- Die Einstellung und Beschäftigung von Absolventen von Hochschulen oder Berufsakademien mit einschlägiger Berufserfahrung als Transferassistenten/-innen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure oder sonstige Technologiemittler mit Betriebsstätte in Sachsen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden.
- Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle).
- Das geförderte Personal muss mit der Aufgabe, KMU durch Informations- und Beratungsleistungen bei der Identifikation und planvollen Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen zu unterstützen oder Forschungsergebnisse der Wissenschaft für die gewerbliche Wirtschaft aufzubereiten, eingestellt und beschäftigt werden.
- Transferassistenten/-innen müssen eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliche Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie besitzen
- Das geförderte Personal muss über wenigstens drei Jahre Berufserfahrung in Wirtschaft, Wissenschaft oder bei einem Technologiemittler verfügen.
- Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate betragen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:
- Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist,
- Beschäftigungsverhältnisse mit Personen, die bereits beim Antragsteller oder in einem mit dem Antragsteller im Sinne des Artikel 3 Abs. 3 Anhang I AGVO verbundenen Unternehmen beschäftigt waren (Tätigkeiten im Rahmen einer dualen Ausbildung oder im Rahmen von Praktika oder der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit während eines Studiums oder als Werkstudent sowie Tätigkeiten bei der einstellenden Hochschule bzw. Forschungseinrichtung sind förderunschädlich) und
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 Prozent der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.
Ausgeschlossen ist die Förderung von:
Unternehmen in Schwierigkeiten
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines Arbeitsvertrages) bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Mit dem zu finanzierenden Vorhaben darf erst nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Es wird empfohlen, insoweit den Erhalt der Eingangsbestätigung der SAB abzuwarten. Der Beginn geschieht bis zur Bestandskraft eines Zuwendungsbescheides jedoch auf eigenes Risiko. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020) vom 08. Dezember 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Inno-Personal_Infoblatt InnoExpert/Transferassistent
63122 - Inno-Personal_ Transferassistentenförderung _Antrag
63105 - Negativerklärung für die Beschäftigung von Personal im Rahmen der ESF-Förderung
63099 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - KMU-Informationsblatt
60300 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
Abruf / Verwendungsnachweis / Teilnehmerdatenerfassung
für Bewilligungen bis 31.10.2018
- Inno-Personal_Auszahlungsantrag
63106 - Inno-Personal_Belegliste
63107 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_InnoTeam _Transferassistent
61024 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_InnoTeam_InnoExpert _Transferassistent_Inklusionsassistent
61023 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - Inno-Personal_Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (AZI)
63029
-
- zusätzlich für Unternehmen
- zusätzlich für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
für Bewilligungen ab 01.11.2018
- Inno-Personal_Auszahlungsantrag_Abrechnung
63533 - ESF-Projekte_InnoPersonal_ Tätigkeitsnachweis_Pauschale_FZR 2014-2020
62084 - ESF-Projekte_Transferassistent_ Tätigkeitsnachweis_kumuliert_ Pauschale_beihilfefrei_FZR 2014-2020
62085 - ESF-Projekte_Transferassistent_ Tätigkeitsnachweis_Pauschale_ beihilfefrei_FZR 2014-2020
62086 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme_InnoTeam _Transferassistent
61024 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme_InnoTeam_InnoExpert _Transferassistent_Inklusionsassistent
61023 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2 - Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise
67308
Bestimmungen
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Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015