Transformationsmanagement im Rahmen von REACT-EU

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Die Projekte in diesem Vorhabensbereich haben eine maximale Laufzeit bis 31.12.2022. Die Beschäftigten müssen mindestens 6 Monate im Projekt tätig sein.
Überblick
Holen Sie sich externes Know-How für innovative Vorhaben ins Unternehmen
Innovative Vorhaben scheitern oft an der fehlenden Expertise im eigenen Unternehmen.
Durch die Förderung der Beschäftigung von Transformationsmanagern/-innen REACT-EU unterstützen wir Sie bei der Einstellung und Beschäftigung hochqualifizierten Personals. Das können beispielsweise Hochschulabsolventen, Forscher oder Ingenieure sein.
So wollen wir die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen stärken.
Wer wird gefördert
Förderfähig sind:
- Die Personalausgaben für die Transformationsmanager/-innen REACT-EU
- eine Person pro Unternehmen
- KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie der Sozial- und Gesundheitswirtschaft
Was wird gefördert
Gefördert wird
- die Einstellung sowie die Beschäftigung von Personen (Transformationsmanager/-innen REACT-EU) mit einer abgeschlossenen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung an einer Hochschule oder Berufsakademie in KMU mit der Aufgabe, im Unternehmen ein Projekt zur Unterstützung der Krisenbewältigung und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft durchzuführen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die geförderte Person soll über einen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Studienabschluss verfügen oder in begründeten Ausnahmefällen bei anderweitigem akademischen Abschluss im besonderen Maße für das Vorhaben geeignet sein.
- Der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden.
- Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle).
- Das geförderte Personal muss zur Bearbeitung eines Themas aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt die zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie sowie zur grünen oder digitalen Unternehmenstransformation beitragen, eingestellt und beschäftigt werden.
- Die Beschäftigungsdauer soll mindestens 6 Monate betragen.
- Die Förderung der Beschäftigung kann maximal bis 31.12.2022 erfolgen.
- Das geförderte Personal darf in den letzten sechs Monaten von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:
- Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist und
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 Prozent der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.
Ausgeschlossen ist die Förderung bei:
Unternehmen in Schwierigkeiten
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich vor Beginn des Vorhabens (z. B. Abschluss eines Arbeitsvertrages) bei der SAB einzureichen.
Frist/Dauer
Mit dem zu finanzierenden Vorhaben darf erst nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Es wird empfohlen, insoweit den Erhalt der Eingangsbestätigung der SAB abzuwarten. Der Beginn geschieht bis zur Bestandskraft eines Zuwendungsbescheides jedoch auf eigenes Risiko. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020) vom 08. Dezember 2015
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinie ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020 vom 12. Oktober 2021 (PDF, 850 kB)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren durch die SAB an.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Bestimmungen
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Transformationsmanagement (REACT-EU)_Antrag
63011R - Negativerklärung für die Beschäftigung von Personal im Rahmen der ESF-Förderung
63099 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - KMU-Informationsblatt
60300 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- Transformationsmanagement (REACT-EU)_Auszahlungsantrag_Abrechnung
63533R - Transformationsmanagement (EU-REACT)_Tätigkeitsnachweis Pauschale
62084R - ESF-REACT-Transformationsmanagement-Teilnehmerfragebogen _Eintritt in Maßnahme
61022R - ESF-REACT-Transformationsmanagement-Teilnehmerfragebogen _Austritt aus Maßnahme
61023R - ESF-React_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme
61014-2RR - 67308R
Kontakt
Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
0351 4910-21015