Verbundausbildung
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Überblick
Informationsblatt des SMWA (PDF, 55 kB)
Kurzinformation zur Verbundausbildung (PDF, 708 kB)
Investieren Sie in die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen
Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken. Für diese Betriebe gibt es eine Möglichkeit: die Ausbildung im Verbund.
Mit unserem Förderprogramm „Verbundausbildung“ ermöglichen wir sächsischen Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, Ausbildungsinhalte nach Berufsbildungsgesetz über kooperierende Betriebe oder Bildungseinrichtungen zu vermitteln und somit das gesamte Spektrum der Berufsausbildung abzudecken. Damit gelingt die Sicherung des eigenen Nachwuchses im Unternehmen.
Wer wird gefördert
Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden.
Was wird gefördert
Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund, das heißt, dass Ausbildungsinhalte in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden.
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind im Förderbaustein Verbund (PDF, 97 kB) geregelt.
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Service - Informationen zu ESF/EFRE.
Die Förderung der Verbundausbildung erfolgt zukünftig im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150,00 EUR.
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150,00 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner.
Die Anträge sind je Ausbildungsjahr zusammengefasst für alle in diesem Ausbildungsjahr geplanten Verbundlehrgänge zu stellen und bis spätestens 31.01. des Folgejahres über die nach BBiG/HWO zuständige Stelle (Kammer/LfULG) bei der SAB einzureichen. Die beantragte Verbundausbildung darf noch nicht abgeschlossen sein.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). In die Antragstellung ist weiterhin die nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/LfULG) eingebunden, die die Angaben des antragstellenden Unternehmens zu den Berufsausbildungsverhältnissen prüft.
Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen. Die erstellten und von Ihnen unterzeichneten Formulare sind inkl. der geforderten Anlagen über die nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständige Stelle (Kammer/LfULG) bei der SAB postalisch einzureichen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag stellen Sie bitte elektronisch. Gehen Sie dazu zum Punkt "Antragstellung" auf dieser Seite. Füllen Sie Ihren Antrag online aus. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. Nach dem vollständigen Ausfüllen und Abschließen des elektronischen Antrags schicken wir Ihnen eine E-Mail zu, die Ihren Antrag und alle Ihre gemachten Angaben zusammenfasst. Den Antrag, den wir Ihnen per E-Mail zugeschickt haben, müssen Sie nur noch ausdrucken und unterzeichnen. Der ausgedruckte und unterzeichnete Antrag ist zusammen mit den geforderten Anlagen bei der nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständigen Stelle (Kammer/LfULG) zur Weiterleitung an die SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Die Anträge sind grundsätzlich je Ausbildungsjahr zusammengefasst für alle in diesem Ausbildungsjahr geplanten Verbundlehrgänge zu stellen.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Änderungsanträge:
Bei Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer in bereits gestellte Anträge, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
- formloser Antrag
- Angaben der Anlage 1 zum Azubi
- Bestätigung der zuständigen Stelle Anlage 2
Bitte nehmen Sie dazu mit der SAB Kontakt auf.
Frist/Dauer
Der Antrag kann auch dann bei der SAB gestellt werden, wenn der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen und mit der Verbundausbildung begonnen, aber diese noch nicht beendet worden ist. Die Anträge sind grundsätzlich bis spätestens 31.01. des Folgejahres – also nach dem ersten Halbjahr des jeweiligen Ausbildungsjahres für das gesamte Ausbildungsjahr bei der SAB einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Die Änderungen zur mit Ablauf des 6. Juli 2017 außer Kraft getretenen ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 3. Februar 2016 können hier (PDF, 312 kB) eingesehen werden.
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei
Formulare/Downloads
Eine Registrierung oder Anmeldung ist für die Onlineantragstellung nicht erforderlich. Bitte beachten Sie auch die Formulare, die wir Ihnen neben dem elektronischen Antrag zur Verfügung gestellt haben.
Antragstellung
- Antrag erstellen
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- ESF-Berufl.-Bild._Qualifizierte Teilnahme-/ Lehrgangsbescheinigung_Verbund
62066 - ESF-Berufl.-Bild._Verwendungsnachweis_Verbund
62067 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Berufl-Bild_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme_ZQ_Verbund
61019 - ESF-Berufl-Bild_Teilnehmerfragebogen_ Austritt aus Maßnahme_ZQ_ÜLU_Üba_Verbund
61020
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