Zusatzqualifikation
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Überblick
Publikation Zusatzqualifikationen für Azubis des Freistaates Sachsen
Wir fördern Ihr Weiterbildungsangebot für Auszubildende
Ihre Bildungsstätte vermittelt in Sachsen Zusatzqualifikationen für Auszubildende, die über Inhalte der regulären Ausbildungsordnung hinausgehen?
Mit unserem Förderprogramm „Zusatzqualifikation“ unterstützen wir Bildungsangebote, die die berufliche Kompetenz, das Fachwissen und den Spezialisierungsgrad von Auszubildenden erhöhen und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Bezuschusst werden in erster Linie Maßnahmen zum Erwerb von branchenbezogenem und technischem Fachwissen sowie von IT-Kompetenzen.
Wer wird gefördert
Bildungsträger und Unternehmen die derartige Projekte durchführen
Was wird gefördert
Die Vermittlung von über die Ausbildungsordnung hinausgehenden Zusatzqualifikationen an Auszubildende, die deren Beschäftigungschancen erhöhen.
Der Zuschuss beträgt 5,20 EUR je Teilnehmerstunde außerhalb der Zeiten der betrieblichen Ausbildung. Darüber hinaus wird je nach Bedarf auch die Fahrschulausbildung der Klasse T für Traktoren, Arbeits- und Zugmaschinen mit 760 Euro je Lehrgangsteilnehmer gefördert.
Voraussetzungen
Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein. (PDF, 104 kB)
Hinweise
Weitere Informationen und Dokumente zum ESF (z.B. die Regeln zu den förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten bei der ESF-Projektförderung) finden Sie unter
Service - Informationen zu ESF/EFRE.
Neue Förderkonditionen ab 01.06.2018:
Ab dem 01.06.2018 treten folgende Vereinfachungen im Förderverfahren für den Erwerb von Zusatzqualifikationen in Kraft:
- Einführung einer festen Pauschale von 5,20 EUR je Teilnehmerstunde (ausgenom-men Fahrschulausbildung Klasse T), die Einreichung eines Kostenplans zur Antragstel-lung entfällt,
- elektronische Bereitstellung des Antragsformulars und der Verwendungsnachweise Teil 1 und Teil 2 als SAB-Vordrucke,
- Verzicht auf die Einreichung der Kopien der Teilnehmerzertifikate, es ist lediglich ein Muster zur Antragstellung vorzulegen.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). In die Antragstellung ist weiterhin die nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständige Stelle eingebunden, die die Angaben des Antragstellers zu den Berufsausbildungsverhältnissen und die Zusätzlichkeit der beantragten Lehrgangsinhalte überprüft.
Verfahrensablauf
Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handswerksordnung zuständigen Stelle zur Weiterleitung an die SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens/ der Zusatzqualifikation zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert ca. 6 Wochen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) vom 26. Juni 2017
- Erste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vom 17. Juli 2018
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie) vom 6. März 2020
Kosten
Die Antragstellung ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragstellung
- Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - ESF-Berufl-Bild_Antrag_ZQ_FZR 2014-2020
60886 - ESF-Projekte_Prüfbogen für die zuständige Stelle zum Antrag auf Förderung von Zusatzqualifikationen
60854-2 - ESF-Projekte_Teilnehmerliste
60808 - ESF-Projekte_Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung_Infoblatt
60715 - ESF Plus-Projekte_Deckblatt _Trägermappe
60715-1 - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
60821 - Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte
60311
Fahrschulausbildung Klasse T
- ESF-Berufl-Bild_Antrag_ZQ_FZR 2014-2020
60886 - ESF-Berufl-Bild_Antrag_ZQ _Führerschein Klasse T_Anlage 1_FZR 2014-2020
60886-1 - ESF-Projekte_Prüfbogen für die zuständige Stelle zum Antrag auf Förderung von Zusatzqualifikationen Führerschein Klasse T_2014-2020
60887
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
- ESF-Berufl.-Bild._Verwendungsnachweis Teil 1_ZQ
62079 - ESF-Beruf.-Bild._Verwendungsnachweis Teil 2_ZQ
62080 - ESF-Projekte_Änderungsmitteilung _Projektförderung
60859 - Informationsblatt zur Teilnehmerdatenerfassung in leichter Sprache (PDF, 610 kB)
- ESF-Berufl-Bild_Teilnehmerfragebogen_Eintritt in Maßnahme_ZQ_Verbund
61019 - ESF-Berufl-Bild_Teilnehmerfragebogen_ Austritt aus Maßnahme_ZQ_ÜLU_Üba_Verbund
61020 - ESF-Projekte_Teilnehmerfragebogen _6 Monate nach Austritt aus Maßnahme_ZQ
62077
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Servicecenter
Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4930
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