Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft - Öffentliche Aufgabenträger (RL SWW/2016)
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Achtung: Antragsstopp für Kanäle
Aussetzung des Fördergegenstandes Nr. 2.3 der RL SWW/2016 (Ertüchtigung und Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle) ab dem 10. Mai 2021 gemäß Erlass des SMEKUL vom 7. Mai 2021 (PDF, 175 kB)
1. Ab dem 10. Mai 2021 sind im Fördergegenstand Nr. 2.3 der RL SWW/2016 keine Neubewilligungen mehr zu gewähren. Dies betrifft auch bereits vorliegende Anträge. Davon ausgenommen sind Anträge für Fördervorhaben, die zu einem haushaltswirksamen Abfluss der Fördermittel noch im Haushaltsjahr 2021 beim Freistaat Sachsen führen.
2. Für bereits bewilligte Vorhaben im Fördergegenstand Nr. 2.3 der RL SWW/2016 sind ab dem 10. Mai 2021 keine Nach- und Ergänzungsbewilligungen zu gewähren.
3. Die Umsetzung bereits erfolgter Mittelzuweisungen des SMEKUL an die SAB bleibt hiervon unberührt.
4. Ab dem 10. Mai 2021 werden im Fördergegenstand Nr. 2.3 der RL SWW/2016 keine Anträge auf Fördermittel mehr entgegengenommen. Davon ausgenommen sind Anträge für Fördervorhaben, die zu einem haushaltswirksamen Abfluss der Fördermittel noch im Haushaltsjahr 2021 beim Freistaat Sachsen führen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) (PDF, 32 kB) zum Erlass finden Sie unter FAQ, ebenfalls auf dieser Seite.
Überblick
Zuwendungszweck
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben der Abwasserbeseitigung, um insbesondere im ländlichen Raum unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie beizutragen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können an Städte, Gemeinden, Verwaltungsverbände und Zweckverbände als Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung gewährt werden.
Das jeweilige Gebiet der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig ist von der Förderung ausgenommen.
Gegenstand der Förderung
Es werden
• die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Kläranlagen, die über den am 1. Januar 2016 geltenden Stand der Technik hinausgehen, soweit dies wasserwirtschaftlich geboten ist,
• die Ertüchtigung und der Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle, soweit diese vor dem 13. März 1993 fertiggestellt wurden,
• der Neubau von Überleitungssammlern, wenn hierfür eine besondere fachliche Notwendigkeit besteht, insbesondere aus demografischen Gründen, sowie
• der Neubau oder die Ertüchtigung von Sonderbauwerken, wie zum Beispiel Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Pumpstationen und Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung
gefördert.
Zuwendungsart und -höhe
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung wahlweise als zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss oder als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Das zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss ist vollständig mit zuwendungsfähigen Ausgaben zu unterlegen. Dabei handelt es sich um ein Darlehen mit einer festen Laufzeit von bis zu 40 Jahren, einer Tilgung in vierteljährlich gleich hohen Raten und einer Verbilligung des Darlehenszinses über 20 Jahre auf einen Programmzins von bis zu 0,2 Prozentpunkten zzgl. eines einmaligen Tilgungszuschusses. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Merkblatt.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zinsverbilligte Darlehen unter 50.000 € bzw. Zuschüsse unter 25.000 € werden grundsätzlich nicht gewährt.
Wer wird gefördert
Gemeinden des Freistaates Sachsen und Zweckverbände
Was wird gefördert
Die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Kläranlagen und bestehenden Abwasserkanälen, der Neubau von Überleitungssammlern sowie der Neubau oder die Ertüchtigung von Sonderbauwerken.
Voraussetzungen
Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn unter anderem folgende Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen:
• die Maßnahmen wurden noch nicht begonnen
• die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt
• die Maßnahmen sind Bestandteil eines geltenden unbeanstandeten Abwasserbeseiti-gungskonzeptes
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich und zusammen mit den Planungsunterlagen bei der SAB einzureichen.
Die Auszahlung des zinsverbilligten Förderdarlehens erfolgt nach Baufortschritt in maximal drei Teilbeträgen und einer Schlussauszahlung auf Basis der tatsächlich getätigten Ausgaben. Dazu ist ein Auszahlungsantrag (SAB-Vordruck) einzureichen und die Belegliste (SAB-Vordruck) vorzulegen. Weiterhin müssen alle Auszahlungsvoraussetzungen aus dem Zuwendungsbescheid erfüllt sein.
Die Verbilligung des Darlehenszinses wird ab der ersten Auszahlung gewährt, die Verrechnung des Tilgungszuschusses erfolgt nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung auf der Grundlage der endgültig festgesetzten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach dem Abschluss der Maßnahme auf Basis der tatsächlich getätigten Ausgaben. Dazu ist der Verwendungsnachweis (SAB-Vordruck) zu erklären und die Belegliste (SAB-Vordruck) im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung vorzulegen. Weiterhin müssen alle Auszahlungsvoraussetzungen aus dem Zuwendungsbescheid erfüllt sein.
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung besteht auf Wunsch des Antragstellers die Möglichkeit, für nicht förderfähige Ausgaben ein zinsgünstiges Förderergänzungsdarlehen der SAB in Anspruch zu nehmen.
Refinanzierung über die EIB
Im Rahmen einer Übereinkunft mit der Europäischen Investitionsbank (EIB; www.eib.org) kann sich die SAB günstig auch über die EIB refinanzieren. Die EIB ist die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Ihre Aufgabe ist es, zur Integration, zur ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Sofern die Refinanzierung der SAB über die EIB erfolgt, wird der Zuwendungsempfänger darüber individuell informiert, und es gelten die besonderen Bestimmungen der EIB. Weitere Informationen über die Unterstützung von öffentlichen Unternehmen durch die EIB-Gruppe können auf der Website der EIB abgerufen werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antragsunterlagen
- SWW2016_Antrag
61467
Verwendungsnachweis
Downloads zu Publizitätsvorschriften
Die Förderung durch den Bund und den Freistaat Sachsen ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung in geeigneter Form auszuweisen.
Dafür ist entsprechenden das Logo des Bundes (ZIP, 357 kB) und das Wappen des Freistaates Sachsen (ZIP, 357 kB) zu verwenden.