RL Digitale Schulen
Kontakt
Ansprechpartner zur Förderung:
Uta Mende
0351 4910-4665Gunther Hörichs
0351 4910-4260Technische Fragen zur Antragsstellung:
0351 4910-4980Digitale Schulen
E-MailÜberblick
Aktuelle Hinweise zu ihren Fördervorhaben im Rahmen der RL Digitale Schulen
- Die Antragsfrist wird auf den 30. September 2020 verlängert.
- Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat neue Festbeträge für programmierbare Modelle und Roboter erlassen. Seit dem 12. Februar 2020 stehen Ihnen diese neuen Festbeträge im Förderportal der SAB zur Verfügung.
- Die FAQ zur RL Digitale Schulen wurden hinsichtlich der Vergabebestimmungen für Freie Schulträger überarbeitet (FAQ Nr. 26). Für die neuen Festbeträge werden in den FAQ Beispiele genannt (FAQ Nr. 38), die aktuelle Version finden Sie unter Formulare und Downloads.
- Für die erfolgreiche Beantragung ist vorher die Erstellung des schulbezogenen Medienbildungskonzeptes erforderlich. Denn erst hieraus ergeben sich der schulkonkrete Bedarf und die Verwendung der durch die Festbeträge geförderten Technik.
- Informationen wie Dienststellennummer der Schule oder zu ihrer Schulträgernummer finden sie unter: https://www.schuldatenbank.sachsen.de/
- Seit dem 01. Januar 2020 werden im Rahmen der VwV RegioDigiS gemeinschaftliche Schulträgerprojekte gefördert, die beispielsweise dem Aufbau oder der Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (Lernplattformen, Apps, Portale, usw.) dienen oder die Erstellung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen zum Ziel haben. Die Beratung und die Förderbearbeitung der VwV RegioDigiS erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Informationen finden sie unter https://www.schule.sachsen.de/24134.htm .
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen, an freie Träger genehmigter Ersatzschulen, an freie Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
Was wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen zum Aufbau, Erweiterung oder Verbesserung der digitalen Vernetzung, einschließlich Schulserver als Auszahlungsvoraussetzung für weitere Fördergegenstände:
- Herstellung eines drahtlosen Netzzugangs;
- Anzeige- und lnteraktionsgeräte, insbesondere Displays und interaktive Tafeln, einschließlich entsprechender Steuerungsgeräte;
- digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung wie insbesondere Desktop-Arbeitsplatzcomputer;
- schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte, jeweils incl. Planung, Aufbau und Inbetriebnahme (Integration, Umsetzung und Installation).
Sowie investive Begleitmaßnahmen im unmittelbaren und notwendigem Zusammenhang mit einer Maßnahme (Lizenzen, Software) und projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Projektumsetzung dienen (z.B. Kurzeinweisungen)
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn
- die Maßnahme nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde, der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmebeginn ist ab dem 17. Mai 2019 möglich.
- der Antragsteller Eigentümer des zur Förderung beantragten Objektes ist oder durch Rechtsvorschriften oder Vertrag zur Vornahme der Investition beziehungsweise Erhaltungsmaßnahme berechtigt ist,
- eine vollständige Abnahme der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024 gesichert erscheint.
- Die Weiterleitung der gewährten Zuwendungen an Dritte ist ausgeschlossen.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen.
Nach vollständiger Bearbeitung im Internet und Übermittlung Ihrer Daten an die SAB ist der Antrag auszudrucken und zu unterschreiben. Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen.
Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Frist/Dauer
Der Antrag ist bis spätestens zum 30. September 2020 bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Weitere Informationen zur RL Digitale Schulen finden Sie auch auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2019/05/22/digitalpakt-in-sachsen-kann-es-losgehen/
Formulare/Downloads
Präsentation zur Auftaktveranstaltung für die Förderrichtlinie Digitale Schulen vom 03. Juni 2019
Bildwortmarke der Bundesregierung DigitalPakt Schule (ZIP, 4 MB)
Anleitung zur Erstellung des Technisch pädagogischen Einsatzkonzeptes (TPEK)
Antrag erstellen:
Die Antragsstellung erfolgt über das SAB Förderportal
Auszahlung
Je in den Förderantrag einbezogener Schule können höchstens zwei Teilbeträge ausgezahlt werden. Spätestens mit der zweiten Auszahlung ist der Schulbezogene Verwendungsnachweis, als Teilverwendungsnachweis zu erbringen. Im Rahmen des ersten schulbezogenen Auszahlungsantrages können auch Mittel für vorliegende und noch nicht bezahlte Rechnungen gewährt werden. Zur zweiten Auszahlungen müssen die Maßnahmen an der Schule abgeschlossen und die Rechnungen/Leistungen bezahlt worden sein.
Der Auszahlungsantrag kann sich auf mehrere Schulen beziehen, die dazugehörige Anlage enthält schulkonkrete Angaben. Die Anlage bitte je im Auszahlungsantrag enthaltener Schule ausfüllen.
Bitte pflegen und nutzen sie für die Auszahlungen und den Verwendungsnacheis unseren Vordruck der Gesamtübersicht (69047) über ihre Maßnahmen.
- DiPa Schule_Auszahlungsantrag
69035 - DiPa Schule_Auszahlungsantrag_Anlage
69035-1 - DiPaSchule_Auszahlung und VN_Gesamtübersicht
69047
Verwendungsnachweis
Sind alle an der Schule bzw. den Schulen erfolgten Maßnahmen abgeschlossen, wird vom Zuwendungsempfänger der Gesamtverwendungsnachweis erstellt.
Bitte pflegen und nutzen sie für die Auszahlungen und den Verwendungsnacheis unseren Vordruck der Gesamtübersicht (69047) über ihre Maßnahmen.
Kontakt
Uta Mende
0351 4910-4665
0351 4910-4260
0351 4910-4980