Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung
Überblick
Zuwendungszweck:
Der Freistaat Sachsen gewährt zweckgebundene Zuwendungen zum quantitativen Ausbau und die qualitative Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder vom Schuleintritt bis zum Ende der vierten Klasse (Primarstufe) unabhängig von der besuchten Schulart. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Zuwendungsempfänger:
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Träger gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 des Sächsischen Schulgesetzes,
- Träger genehmigter Ersatzschulen, die gemäß den §§ 13 und 14 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 476) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden und deren Wartefrist abgelaufen ist,
- Träger genehmigter Ersatzschulen auch ohne Einhaltung der Wartefrist nach § 13 Absatz 3 SächsFrTrSchulG, wenn ohne diese Schulen entsprechende Schulen in öffentlicher Trägerschaft eingerichtet werden müsste,
- Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen,
- kommunale und freie Träger von Horten als Kindertageseinrichtungen,
- Grundstückseigentümer oder an am Grundstück dinglich Berechtigte, die nicht Schulträger oder Träger von Kindertageseinrichtungen sind, soweit das betroffene Grundstück mindestens für den Zeitraum der Zweckbindung unkündbar und ausschließlich zum Zweck des Betriebes einer Schule oder eines Hortes an einen Schulträger oder Träger einer Kindertageseinrichtung vermietet oder verpachtet ist.
Gegenstand der Zuwendung ist:
- Neubau, Ersatzneubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung und Modernisierung von Schulgebäuden von Schulen mit Primarstufe, als Hort genutzte Kindertageseinrichtungen, sowie überwiegend schulisch genutzte Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Außenanlagen der genannten Gebäude und Einrichtungen
- Investitionen in Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände,
- Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen
Zuwendungshöhe
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Die Gesamtausgaben müssen bei kommunalen Trägern mindestens 10.000 EUR und bei freien Trägern mindestens 3.500,00 EUR betragen.
Voraussetzungen
Dauer der Zweckbindung
Die Dauer der Zweckbindung beträgt gem. der Ziffer 4.2.6. der VwV SäHO für
- Infrastruktur und Bauinvestitionen 12 Jahre
- IT, Kommunikation und Innovationsbereich 3 Jahre
- alle übrigen Fälle 5 Jahre
Allgemeine Zuwendungsvoraussetzung:
- Schulträger ist Grundstückseigentümer oder am Grundstück dinglich Berechtigter
- die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen worden sein
- die geförderte Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2021 durch Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages begonnen werden
- mit dem Vorhaben wurde nicht vor dem 18. Juni 2020 begonnen. Der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmebeginn gilt ab dem 18. Juni 2020 für alle Maßnahmen als zugelassen
- Maßnahmen werden nur gefördert, wenn alle hierfür aufzuwendenden Mittel bis zum 31. Dezember 2021 durch den Zuwendungsempfänger verausgabt werden
Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, soweit bereits eine Förderung der Maßnahme mit anderen Bundes-, Landes- oder EU-Mitteln erfolgt.
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Im Vorfeld einer Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist ein Maßnahmeplanverfahren zu durchlaufen. Es kann nur für Vorhaben, welche im Maßnahmeplan bestätigt wurden, ein Antrag gestellt werden.
Der Antrag ist über das Onlineformular im Förderportal auszufüllen.
Nach vollständiger Bearbeitung im Internet und Übermittlung Ihrer Daten an die SAB ist der Antrag auszudrucken und zu unterschreiben. Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den geforderten Unterlagen einzuscannen und im Förderportal hochzuladen
Erforderliche Angaben / Unterlagen:
- die Bezeichnung der Schule einschließlich ihrer Adresse oder die Bezeichnung des Horts einschließlich seiner Adresse und die Angaben des jeweiligen Schulträgers,
- eine Projektbeschreibung,
- die Bestätigung zum Maßnahmeplanverfahrens des Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Dies ist aus dem Vw-System des SMK „FöriGrundSB“ zu generieren und kann im Register „Maßnahmen“ über das Symbol "Büroklammer" abgerufen werden,
- aktueller Handels- / Vereinsregisterauszug (bei freien Trägern),
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe),
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Passes des Antragstellers bzw. eines gesetzlichen Vertreters
- Kostenübersicht.
Im Einzelfall sind auf Anforderung der Bewilligungsstelle weitere Unterlagen ausschließlich digital einzureichen.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Frist/Dauer
Anträge sind bis zum 26. Februar 2021 ausschließlich in elektronischer Form bei der Sächsischen Aufbaubank – SAB einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Förderrichtlinie Beschleunigung Grundschulbetreuung vom 18. Dezember 2020
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Formulare/Downloads
Landesmittel_ Auszahlungsantrag
61580
Verwendungsnachweis
Die Anträge zum Verwendungsnachweis werden in Kürze bereitgestellt.
Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
(bei Freien Trägern)