Integrierte Stadtentwicklung (ISE)
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Allgemeine Beratung
Beratung zur Auszahlung
Die Auftragsvergabe soll transparent und nachvollziehbar erfolgen:
Hinweise zum Vergabeverfahren für EFRE und ESF Förderprogramme
Flyer zu den Publikationsvorschriften für Empfänger von EU-Fördermitteln (PDF, 3 MB)
Überblick
Kommunen profitieren von EU-Fördermitteln für ein nachhaltiges Stadtquartier
Die Städte und Gemeinden Sachsens spielen eine zentrale Rolle für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft. Strukturschwache und sozial benachteiligte Quartiere stehen daher im Fokus einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklungspolitik des Freistaates.
Mit dem Programm „Integrierte Stadtentwicklung“ erhalten Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Förderung zielt auf die wirtschaftliche und soziale Belebung von Stadtteilen, die strukturelle Entwicklungsdefizite aufweisen oder einen demografischen Wandel durchlaufen.
Gefördert werden
- bauliche und energetische Maßnahmen,
- Projekte, die die Wohn- und Lebensbedingungen der Einwohner verbessern sowie die Abwanderung aus betroffenen Stadtquartieren eindämmen
- Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Armutsbekämpfung.
Förderberechtigte Kommunen erhalten für ihr Vorhaben im Rahmen einer Anteilsfinanzierung einen Zuschuss von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungszweck:
Die Zuwendungen im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung sind dazu bestimmt, in benachteiligten Stadtquartieren bauliche, infrastrukturelle, energetische und bildungsorientierte Maßnahmen umzusetzen und somit zur Lösung städtischer Problemlagen beizutragen.
Gegenstand der Förderung
In den benachteiligten Städten und Stadtquartieren können investive und nicht investive Maßnahmen gefördert werden:
- die zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen (Handlungsfeld Energieeffizienz) durch:
- Verbesserung der energetischen Bilanz der öffentlichen Gebäude;
- die Verbesserung der energetischen Bilanz der öffentlichen Gebäude;
- den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich;
- energieeffiziente Wärme- und Kälteversorgung;
- die Minderung verkehrsbedingter CO2-Emissionen durch ein Verkehrs- und Mobilitätsmanagement;
- das Entgegenwirken von städtischen Überwärmungstendenzen mit Schaffung von Grünflächen;
- die Erstellung von Studien und kommunalen Energiekonzepten;
- die dem Erhalt und Schutz der Umwelt sowie der Ressourceneffizienz (Handlungsfeld Umwelt) dienen durch:
- die Verbesserung des kulturtouristischen Angebots;
- die Nutzbarmachung brachliegender/ungenutzter Flächen einschließlich der Herstellung von Grünanlagen und Renaturierung von Gewässern
- die zur wirtschaftlichen und sozialen Belebung sowie zur Reduzierung der Abwanderung aus dem ausgewählten Stadtquartier beitragen (Handlungsfeld Armutsbekämpfung) durch:
- städtebauliche Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen;
- die Unterstützung von lokalen Klein- und Kleinstunternehmen bei der Neuansiedlung sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen und durch ein City- und Geschäftsstraßenmanagement;
- durch Inwertsetzung und Wiederzuführung von sanierten Brachflächen zur gewerblichen/baulichen Nachnutzung.
Zuwendungsart und -höhe:
Einzelprojekte erhalten einen Zuschuss von max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE). Die Zuwendung muss mindestens 10.000 EUR betragen.
Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen .
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Förderung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung.
Hinweis:
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Wer wird gefördert
Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden. Diese können die Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen auch an andere Maßnahmeträger (z.B. Landkreise, Vereine, Kirchen, Zweckverbände und Unternehmen) weiterleiten.
Was wird gefördert
Investive und nicht investive Maßnahmen im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes in benachteiligten Städten und Stadtquartieren
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Förderung von Einzelprojekten ist die Aufnahme des benachteiligten Stadtquartiers der Gemeinde in das Programm (mittels Gebietsbescheid).
Voraussetzungen für die Gebietsaufnahme sind:
- die Gemeinde hat mehr als 5.000 Einwohner und liegt im Freistaat Sachsen;
- die Gesamtmaßnahme lässt sich schlüssig aus einem gesamtstädtischen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableiten;
- die Gemeinde erstellt in einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren mit Einrichtungen und Organisationen im Stadtquartier ein integriertes, gebietsbezogenes Handlungskonzept (IHK);
- im IHK ist darzustellen, dass die geplante Gesamtmaßnahme dem Zuwendungszweck der Integrierten Stadtentwicklung entspricht.Die Anforderungen an das IHK können der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern entnommen werden (nachfolgend abrufbar unter „Ablauf / Verfahren“, hier: „Rechtsgrundlagen / Infoblätter“).
Die Aufnahme von Gebieten in das Förderprogramm 2014 -2020 ist abgeschlossen. Die Aufnahme weiterer Gebiete ist bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Besondere Voraussetzungen für Maßnahmen der CO2-Einsparung
Besondere Bestimmungen für Maßnahmen der CO2-Einsparung sind in Ziffer IV. Nr. 3.7 der Richtlinie festgelegt.
Bei energieeffizienter Wärme- und Kälteversorgung muss gemäß Richtlinie ein den Regeln der Technik entsprechendes Berechnungsverfahren zur CO2-Einsparung und zur Ermittlung der nicht rentierlichen Kosten durchgeführt werden. Hierfür ist die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsblattes AGFW FW703 und ggf. weiterer Arbeitsblätter durch einen sachverständigen Dritten (PDF, 24 kB) zu bestätigen. Weitere Vorgaben und Informationen stehen Ihnen unter www.fw703.de zur Verfügung
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- die Erstellung und Fortführung des IHK, wobei die Zuschusshöhe auf 35.000 EUR begrenzt ist;
- Kauf und den Zielen der Stadtentwicklung besteht, die Höhe der förderfähigen Ausgaben kann maximal 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen;
- bei energetischer Sanierung von öffentlichen Gebäuden sind die energieeffizienzbedingten Investitionsausgaben zuwendungsfähig;
- bei Maßnahmen der CO2-Einsparung, die als Umweltschutzbeihilfen beihilferechtlich freigestellt sind, sind nur die beihilfefähigen Investitionskosten (Art. 36 ff. VO (EU) Nr. 651/2014 - AGVO) zuwendungsfähig
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Personal- und Sachausgaben der Gemeindeverwaltung,
- Geldbeschaffungskosten und Zinsen,
- Umsatzsteuerbeträge, die als Vorsteuer abziehbar sind,
- Erhaltungsaufwand bei technischer und energetischer sowie verkehrlicher Infrastruktur soweit sie den üblichen Unterhaltungs- und Instandhaltungspflichten des Eigentümers entspricht.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Die Aufnahme benachteiligter Stadtquartiere in die Gebietsförderung ist für die Förderperiode 2014-2020 abgeschlossen. Die Aufnahme zusätzlicher Gebiete ist bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Die erlassenen Rahmenbescheide stellen einen finanziellen sowie zeitlichen Rahmen für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Fördergebiet der Gemeinde dar. Anträge zur Förderung der Einzelprojekte konnten bis zum 31.12.2018 bei der SAB gestellt werden.
Weiterleitung der Zuwendung
Kommunen haben die Möglichkeit, Vorhaben von Dritten zu fördern.
Sowohl die Kommune als auch der Dritte dürfen erst nach Einreichung des Einzelprojektantrags bei der SAB mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.
Die Kommune erlässt einen Zuwendungsbescheid bzw. schließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Dritten.
Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen (KU)
Die Kommunen können die Förderung von lokal agierenden Klein- und Kleinstunternehmen als Einzelprojekt beantragen. Die KU-Förderung erfolgt auf Grundlage einer kommunalen KU-Richtlinie, für die der Richtliniengeber (SMI) Mindestanforderungen formuliert hat. Die Programmkommunen entscheiden auf Grundlage ihrer kommunalen KU-Richtlinie, welche KU, die einen Förderantrag bei der Gemeinde gestellt haben, eine Förderung erhalten.
Ausführliche Informationen zur Förderung von KU finden Sie hier .
Frist/Dauer
Die Aufnahme benachteiligter Stadtteile der Gemeinden in das Förderprogramm ist bereits abgeschlossen. Bis auf Weiteres ist keine Aufnahme zusätzlicher Gebiete vorgesehen.
Anträge zur Förderung von Einzelprojekten konnten bis zum 31.12.2018 bei der SAB gestellt werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung und der integrierten Brachflächenentwicklung zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Förderperiode 2014 bis 2020 (RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020) vom 14. April 2015
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nach der RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 vom 14. April 2015, SächsABl. S. 572 (PDF, 2 MB)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 vom 26. März 2019 (Regelung der Zweckbindungsfrist für Klein- und Kleinstunternehmen) (PDF, 30 kB)
- Arbeitsblatt AGFW FW 703 (www.fw703.de )
Kosten
Es fallen keine Kosten bzw. Gebühren bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - an.
Zweckbindungsfrist
Die Zweckbindungsfrist beträgt mindestens 10 Jahre. Für Maßnahmen zur Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen beträgt die Zweckbindungsfrist maximal fünf Jahre.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Antrag
- ISE_Förderantrag-Einzelprojekt
61007 - ISE_Förderantrag-Einzelprojekt_Anlage Handlungsfeld
61007-1 - ISE_Förderantrag-Einzelprojekt_Anlage 2 - Handlungsfeld Umwelt
61007-2 - ISE_Förderantrag-Einzelprojekt_Anlage 3 - Handlungsfeld Armutsbekämpfung
61007-3 - ISE_Bestätigung des Sachverständigen_Handlungsfeld Energieeffizienz
60277 - Merkblatt des SMI zur Einschätzung des innovativen Charakters von pilotmodellhaften Neubauten (für Sachverständige) (PDF, 143 kB)
- EFRE_Statistikblatt _Nachhaltige Entwicklung_Anlage zum Antrag
60578 - ISE_Indikatoren
60248 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter
64006 - Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
60552 - Nettoeinnahmen_Anzeige
60622 - EFRE_Merkblatt_Ermittlung Nettoeinnahmen
60610 - Berechnung Nettoeinnahmen_Vorabschätzung
60043 - Beihilfe-Kurzinformation für Kommunen (PDF, 92 kB)
Berechnungstools zur CO2-Einsparung
- ISE_IBE_Berechnungstool Radinfrastruktur
0019 - ISE_IBE_Berechnungstool Bäume
0084 - ISE_IBE_Berechnungstool Fassadenbegrünung
0085 - ISE_IBE_Berechnungstool Rasenfläche
0086 - ISE_IBE_Berechnungstool Dachbegrünung
0087
KU-Förderung
- ISE_Hinweisblatt_KU-Förderung
64049 - Infoblatt für die Kommunen zur Vorprüfung der Beihilfe KU-Förderung
- Mindestanforderungen an kommunale KU-Richtlinien
- ISE_Bestätigung der Beihilfeprüfung KU-Förderung
64038 - De-minimis-Regel_Informationsblatt
60380 - De-minimis_Antrag_Erklärung
60381 - Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten
61369 - KMU-Informationsblatt
60300 - Vereinfachte melderechtliche KMU-Selbsterklärung
63521 - KMU-Bewertung
60314 - KMU-Bewertung_Anlage 1
60314-1 - ISE_Checkliste_KU-Abrechnung
64052
Auszahlung
- Auszahlungsantrag_Zuschuss
61323 - Auszahlungsantrag_Baumaßnahmen (Muster 3a zu § 44 SäHO)
61324 - Anzuwenden für Maßnahmen, bei denen der SIB im Rahmen der Auszahlung eingebunden ist.
- Belegliste_verkürzt
61388 - Belegliste_DIN276
61329 - ISE_Weiterleitung_Kommunen_KU_Belegliste
64044 - ISE_KU-Belegliste
64051 - ISE_Checkliste_KU-Abrechnung
64052 - Vertragsübersicht
61160 - Vergabe_Oberschwellenbereich_Angaben Zuwendungsempfänger
60882 - Strukturfonds_Originalen gleichgestellte Belege_Wirtschaftsprüfertestat
60612 - Hinweise zum Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren für Einzelmaßnahmen
Verwendungsnachweis / Zwischennachweis
- ISE Einzelmaßnahme_Verwendungsnachweis
64037 - ISE_Gebiet_Verwendungsnachweis
64053 - ISE_Indikatoren
60248 - Hinweisblatt zu den Indikatoren (PDF, 152 kB)
Weiterleitung der Zuwendung
- Infoblatt für Kommunen zur Vorprüfung der Beihilfe bei Weiterleitung der Zuwendung
- ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_Arbeitshilfe
64042 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 1
64042-1 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 2
64042-2 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 3
64042-3 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 4
64042-4 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 5
64042-5 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 6
64042-6 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 7
64042-7 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 8
64042-8 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 9
64042-9 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 10
64042-10 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 11
64042-11 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 12
64042-12 - ISE_Beihilfeprüfung nach AGVO_ Arbeitshilfe_Anlage 13
64042-13 - ISE_Bestätigung der Beihilfeprüfung (Weiterleitung der Zuwendung)
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