Landesprogramm Integrative Quartiersentwicklung (vormals: Flüchtlingswohnungen)
(Ausschließlich Bearbeitung laufender Maßnahmen – keine Neuantragstellung.)
Überblick
Flüchtlingen eine Heimat geben
Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern eine Wohnung in bestehenden Stadtquartieren zu geben, war seit 2015 das Ziel des sächsischen Förderprogramms „Flüchtlingswohnungen“.
Im Jahr 2018 erhielt das Programm den neuen Namen „Integrative Quartiersentwicklung“.
Mit dem Landesprogramm fördert der Freistaat Sachsen die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden für die angemessene Unterbringung von ausländischen Geflüchteten und Asylbewerbern innerhalb der bestehenden Städtebaufördergebiete.
Eine Antragstellung und Neuaufnahme von Maßnahmen ist nicht mehr möglich. Aktuell werden noch bereits bewilligte Bauvorhaben durchgeführt und begleitet.
Ablauf/Verfahren
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Es fallen keine Kosten bzw. Gebühren bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - an.
Formulare/Downloads
Antragstellung
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Auszahlung
Verwendungsnachweis
kommunale Einzelmaßnahme:
Weiterleitungsfall (Einzelmaßnahme eines Dritten):
Hinweis: Die Anlage ist sowohl zum VD 69063 als auch zum VD69064 einzureichen.
Sonstige Formulare
- SBF_Anwendungshinweise SMR zur KEB
20076 - SBF/SUO-Aufwertung_KEB_Gesamtertrag
20078 - Hinweis:
Das Formular 20078 ist ein Vordruck im Excel-Format. Dieses kann über den Speicherbutton im Fenster "Dateidownload" nur vor dem Öffnen auf dem lokalen PC gespeichert werden. Wird der Vordruck von der Internetseite direkt geöffnet, ist kein Speichern mehr möglich.