Schulische Infrastruktur (FöriSIF)
Überblick
Nur noch für laufende Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nach der FöriSIF nicht mehr möglich ist. Es wird auf die neue Schulinfrastrukturverordnung verwiesen.
Zuwendungszweck:
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zur Schaffung und Erhaltung der schulischen Infrastruktur. Dabei sind eine nachhaltige Entwicklung der schulbezogenen Infrastruktur auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderungen zu sichern und Folgekosten zu beachten
Zuwendungsempfänger:
- Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Träger ihrer Schulen,
- freie Träger entsprechender genehmigter Ersatzschulen (§13 SächsFrTrSchulG), die durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden und deren Wartefrist abgelaufen ist,
- freie Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen (§11 Abs. 3 SächsFrTrSchulG).
Gegenstand der Förderung sind:
- der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung sowie Teilsanierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Schulhorten sowie die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung;
Zuwendungsart und -höhe
Die Zuwendungen werden in Form eines Zuschusses als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Baumaßnahmen werden mit bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Die beantragte Zuwendung muss bei Baumaßnahmen mindestens 50.000 € betragen. Eine Kumulierung von Fördermitteln der FöriSIF und der FöriEFRE ist nicht möglich.
Wer wird gefördert
Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse als Träger ihrer Schulen und freie Träger entsprechender genehmigter Ersatzschulen bzw. staatlich anerkannter Internationaler Schulen.
Was wird gefördert
Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Sanierung sowie Teilsanierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Schulhorten sowie die mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen sind zulässig, wenn die Nutzung des Gebäudes unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderungen und der Maßgaben nach § 4a Abs. 4 SchulG für die Dauer der Zweckbindung gesichert ist und das Sächsische Staatministerium für Kultus (SMK) zugestimmt hat.
Höhe der Zuwendung und Dauer der Zweckbindung
- bis 150.000 € - 5 Jahre
- über 150.000 € bis 5 Mio. € - 10 Jahre
- über 5 Mio. €
- bei Sanierung - 15 Jahre
- bei Neubauten und grundhaften Sanierungen, die wirtschaftlich einem Neubau gleichkommen - 20 Jahre
Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn:
- Antragsteller Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks ist;
- in Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen überwiegend Schulsportunterricht erteilt wird;
- der Schulhort Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme ist, in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Grund- oder Förderschule steht und eine Förderung der Maßnahme nach der VwV KitaBau nicht erfolgt. Der Schulhort muss in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe aufgenommen sein; Schule und Hort befinden sich in ein und derselben Trägerschaft;
- das zu fördernde Objekt nicht innerhalb eines festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt;
- die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist,
- mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist; Ausgaben für die Bauplanung, die Baugrunduntersuchung und das Herrichten des Grundstücks (z. B. Gebäudeabbruch, Planieren) sind zuwendungsfähig, sofern diese nicht alleiniger Zweck der Zuwendung sind.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhabens bereits aus folgenden Programmen gefördert wird/ werden soll:
- nach der Förderrichtlinie LEADER;
- nach der VwV Kita Bau;
- nach der Förderrichtlinie Klimaschutz;
- nach der VwV Städtebauliche Erneuerung;
- der RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung einzureichen.
Dazu sind erforderlich:
- Bezeichnung und Beschreibung der Maßnahme;
- Aufstellung über die Gesamtausgaben einschließlich förderfähiger Ausgaben, die Kostenberechnung gegliedert nach den DIN 276, Grundflächen und Rauminhalte im Bau- und/oder Raum-Programm gegliedert nach DIN 277, die Einhaltung der Statistischen Bauwerkskostenkennwerte des BKI ist durch den Planer zu bestätigen;
- Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten oder eines Vertretungsberechtigten des freien Trägers, dass das Vorhaben einem Fördergegenstand nach Ziffer II der FöriSIF entspricht, die Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer IV der Föri-SIF vorliegen, die Gesamtausgaben einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsplanung entsprechen und die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme gesichert ist;
- es sind folgende Bauunterlagen einzureichen:
-
- bei Neu- und Erweiterungsbauten das Bau- und/ oder Raum-Programm,
- Übersichtsplan,
- Lageplan des Bauvorhabens,
- Angabe des kommunalen Trägers beziehungsweise des Bauvorlageberechtigten des freien Trägers zur baurechtlichen Genehmigungspflicht,
- Beschreibung des Bauvorhabens,
- Planungs- und Kostendatenblatt,
- Erklärung zum Vorsteuerabzug;
- Nachweis des Eigentums bzw. des Erbbaurechts für das Grundstück und das Schulgebäude;
- bei Erweiterungs-, Sanierungs- und Teilsanierungsmaßnahmen: Zustandsanalyse des Baukörpers oder der zu sanierenden Gebäudeteile und eine Gesamtanalyse des Schulstandortes, soweit ein weiterer Bedarf an baulichen Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren absehbar ist;
- bei freien Trägern Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung mittels Kontoauszug / Bankbestätigung;
- Bestätigung des Landkreises, dass keine Förderung mit Mitteln nach der Förderrichtlinie LEADER erfolgt
- vorhandene Gutachten und Auflagen.
Im Einzelfall sind auf Anforderung der Bewilligungsstelle weitere Unterlagen einzureichen.
Zuwendungen für freie Träger über 150.000 € sind zu besichern.
Frist/Dauer
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist spätestens bis zum 1. September des der Förderung vorangehenden Jahres einzureichen.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
- Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie SchulInfra – FöriSIF) vom 29. Juni 2015
- Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr erfolgt die Bewilligung auf der Grundlage pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Kosten
Das Zuwendungsverfahren ist kostenfrei.
Formulare/Downloads
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
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Antrag
Keine Antragstellung mehr möglich
- Schule_Förderantrag_Anlage _Bestätigung_BVB
61472 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1
(bei Freien Trägern) - Planungs- und Kostendaten (Muster 5 zu § 44 SäHO)
61359 - Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme
60552
Auszahlung
Auszahlungsantrag ohne SIB-Beteiligung:
- Schule_Auszahlungsantrag
60570
Mittelanforderungen für Baumaßnahmen mit SIB-Beteiligung:
- LM_EFRE_Mittelanforderung _Baumaßnahmen
60571 - Vertragsübersicht
61160 - Belegliste_DIN276
61329
(ANBest-P Vorhaben) - Grundschuldbestellung SMK
60100
(Bei Auflage im Zuwendungsbescheid – Referat 21 - Schulhausbau)