Sportstättenförderung
Kontakt
Ansprechpartner (Bewilligungen, Auszahlungen und Verwendungsnachweise)
Fanny Peschel
Stadt Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge0351 4910-4266
0351 4910-4205
Nicole Baumgärtel
Stadt Chemnitz, Landkreise Erzgebirge und Mittelsachsen0351 4910-4294
0351 4910-4205
Rico Schierz
Landkreise Meißen, Nordsachsen, Vogtland und Zwickau0351 4910-4245
0351 4910-4205
Überblick
Die Sächsische Aufbaubank bietet Ihnen in den Kundencentern Leipzig und Chemnitz (bei Bedarf auch in den Regionalbüros) persönliche Besprechungstermine an. Für eine Abstimmung zu einem geplanten Gesprächstermin bitten wir Sie, sich mit Frau Nicole Baumgärtel unter der Rufnummer 0351 4910-4294 in Verbindung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass ein Termin ohne vorherige Abstimmung nicht möglich ist.
Hinweis zu Eigenleistungen:
Bitte beachten Sie unter Formulare / Downloads die Beispielübersicht zur Beantragung / Abrechnung von Eigenleistungen.
Wir unterstützen Kommunen beim Bau und Erhalt von Sportstätten
Kommunen sind entscheidende Akteure bei der Grundversorgung mit Sportstätten und deren Ausstattung. Allerdings ist der Neubau oder die Instandsetzung oft mit hohen Kosten verbunden, die nicht im Haushalt abgedeckt sind.
Durch das Programm „Sportstättenförderung“ unterstützen wir den Sportstättenbau zur Grundversorgung und die Erstausstattung mit Sportgeräten oder deren Ersatzbeschaffung.
Die Projekte werden anteilig durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert.
Wir unterstützen Vereine beim Bau und Erhalt von Sportstätten
Vereine haben zahlreiche wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Sie unterstützen Bewegung und Gesundheitsvorsorge und fördern die gesellschaftliche Integration und Verständigung.
Allerdings ist der Neubau oder die Instandsetzung von dafür notwendigen Sportstätten oft mit hohen Kosten verbunden, die häufig durch die Vereine nicht komplett getragen werden können.
Durch das Programm „Sportstättenförderung“ fördern wir die Sicherung, Sanierung und Modernisierung sowie den Neu-, Aus- oder Umbau von Sportstätten. Antragsberechtigt sind Sportvereine und -verbände, deren Projekte anteilig durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden können.
Der Freistaat Sachsen fördert:
-
- im Sportstättenbau Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie der Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten
- Vorrangig gefördert werden Sportanlagen der Grundversorgung, wie Sporthallen, Sportplätze einschließlich dazugehöriger Funktionsgebäude sowie zur Ausübung des Schwimmsports bestimmte Hallenbäder. Die Förderung von Hallenbädern ist nur zulässig:
-
- als Ersatz für vorhandene Hallenbäder, wenn damit nachweislich eine höhere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Sanierung erreicht wird oder
- aufgrund eines starken Bevölkerungswachstums, insbesondere wenn die Ausübung des Vereins- und Breitensportes nachweislich nicht mehr gewährleistet werden kann
- die Beschaffung von Sportgeräten im Rahmen der Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung auf Grund baulicher Veränderungen bei den o. g. Fördermaßnahmen
Antragsberechtigt sind:
1. Sportvereine, Sportverbände sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts
2. Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen und Olympiastützpunkten
3. Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform
Hinweis
Mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene oder in erheblichem Umfang durch professionelle Sportler genutzte Sportstätten werden nicht gefördert. Der Bau von Sportstätten für überwiegend schulische Nutzung wird nicht in der investiven Sportförderung gefördert.
Zuwendungshöhe:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie betragen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- bei Investitionen in Sport- und Sportleiterschulen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- bei Investitionsvorhaben an Olympiastützpunkten in der Regel 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Landesanteil; Einzelvereinbarung)
Wer wird gefördert
Sportvereine und -verbände, sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts sowie Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform
Was wird gefördert
Die Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie der Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten. Die Beschaffung von Sportgeräten im Rahmen der Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung auf Grund baulicher Veränderungen.
Hinweis:
Investitionen auf Sportplätzen, die im Zusammenhang mit Kunststoffgranulat stehen, werden bis auf weiteres ausgesetzt. Ungeachtet dessen ist eine Förderung von Kunstrasenplätzen weiterhin möglich, jedoch auf anderer Grundlage (z. B. Infill aus Kork, Sand oder Kunstrasenplätze ohne Infill).
Voraussetzungen
Der Bedarf für ein Vorhaben muss nachgewiesen sein.
- Die beantragte Zuwendung muss bei Antragstellern nach Nr. 3 mindestens EUR 20.000, bei Antragstellern nach Nr. 1 und Nr. 2 mindestens EUR 2.600 betragen (Bagatellgrenze).
- Der Antragsteller hat durch ein an seiner Leistungsfähigkeit orientiertes Konzept die gesicherte Finanzierung des Vorhabens und seiner laufenden Nutzung nachzuweisen.
- Antragsteller nach Nr. 3 haben durch den Hauptverwaltungsbeamten zu erklären, dass das Vorhaben einem Fördergegenstand entspricht, die Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer XII. der Sportförderrichtlinie vorliegen, die Gesamtausgaben einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsplanung entsprechen und die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme einschließlich der Folgekosten gesichert ist.
- Antragsteller nach Nr. 1 und 2 sowie kommunale Zweckverbände und Unternehmen haben ab einer Zuwendung von EUR 1. Mio. nachzuweisen, dass ein etwaiger Rückforderungsanspruch gesichert ist.
- Die beantragte Baumaßnahme soll den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung entsprechen und den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstrategien, wie ILEK, REK oder SEKO nicht entgegenstehen.
- ILEK: Integriertes ländliches Entwicklungskonzept
- REK: Regionales Entwicklungskonzept
- SEKO: Städtebauliches Entwicklungskonzept
- GEG: Gebäudeenergiegesetz
- Bei Baumaßnahmen an Gebäuden sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Davon abweichend soll bei Baudenkmälern oder sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz eine erhebliche Effizienzsteigerung erreicht werden.
- Flutlichtanlagen müssen den allgemein anerkannten Regel der Technik entsprechen.
Antragsteller nach Nr. 1.4 der VwV zu § 44-SäHO
Bei im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 100 000 Euro ist der Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen. Beantragte Maßnahmen mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben ab 100 000 Euro dürfen nur nach Genehmigung durch die SAB begonnen werden.
Antragsteller nach Nr. 1.3 der Anlage 3 zur VwV zu § 44-SäHO
Bei im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 1 000 000 Euro ist der Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen. Beantragte Maßnahmen mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben ab 1 000 000 Euro dürfen nur nach Genehmigung durch die SAB begonnen werden.
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen. Die Antragseinreichung erfolgt:
- bei Anträgen der Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und kommunalen Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform: bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank -
- bei Anträgen von Sportvereinen, Sportverbänden und sonstigen gemeinnützigen Körperschaften des Privatrechts: über den Landessportbund Sachsen e. V. bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank –
- bei Anträgen von Vereinen für die Beschaffung von Großsportgeräten: direkt beim Landessportbund Sachsen e. V.
- bei Anträgen auf Förderung von Vorhaben an Olympiastützpunkten, an Stätten des Leistungssports und an Sport- und Sportleiterschulen: direkt beim Sächsischen Staatsministerium des Innern
Allen Anträgen auf Förderung von Baumaßnahmen sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme und der Angemessenheit der beantragten Förderung
- ein detaillierter Finanzierungsplan
- verbindliche, schriftliche Zusagen der Mitfinanzierer (Zuwendungsbescheid, Verträge, Kreditzusagen und Ähnliches)
- bei umsatzsteuerpflichtigen Zuwendungsempfängern eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- ein bestehender Mietvertrag oder sonstige rechtsverbindliche Vereinbarungen zur Nutzung der Anlage und ein aktueller Grundbuchauszug
- eine vollständige Aufstellung der sonstigen für das Vorhaben beantragten oder erhaltenen öffentlichen Zuwendungen
- Nachweis, dass die Baumaßnahme mit der Raumordnung in Einklang steht (Bestätigung durch Kommune / Landkreis)
Unter einem Gesamtwertumfang von EUR 50.000 bei Antragstellern nach Nr. 3:
- dem Umfang und der Komplexität der Maßnahme entsprechende Unterlagen einschließlich einer Kostenermittlung nach DIN 276
Bis zu einem Gesamtwertumfang von EUR 200.000 bei Antragstellern nach Nr. 1 und Nr. 2:
- Planungsunterlagen, die eine sachgerechte Beurteilung ermöglichen
Ab einem Gesamtwertumfang von EUR 50.000 bei Antragstellern nach Nr. 3 sowie über einem Gesamtwertumfang von EUR 200.000 bei Antragstellern nach Nr. 1 und Nr.2:
- die kompletten Planungsunterlagen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß § 15 HOAI und sonstigen Bauunterlagen nach Anlage 5a zur VwV zu § 44 SäHO oder das zur Ausführung vorgesehene Ergebnis eines baulichen Realisierungswettbewerbes einschließlich Kostenermittlung nach DIN 276
Über einem Gesamtwertumfang von EUR 200.000:
- eine Mehrfertigung einer kommunalen und/oder landkreisbezogenen Sportstättenleitplanung
Des Weiteren sind bei Anträgen von Antragstellern nach Nr. 1 und Nr. 2 eine Stellungnahme des Landessportbundes Sachsen e. V. zum Vorhaben sowie eine gültige Vereinssatzung, ein Auszug aus dem Vereinsregister und eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Bitte beachten Sie bei Bauvorhaben mit einer beantragten Zuwendungssumme über 25 TEUR die Planung der Kostenpositionen eines Bauschildes sowie nach Abschluss der Baumaßnahme für eine permanente Erläuterungstafel für die Dauer der Zweckbindungsfrist.
Frist/Dauer
Anträge, die im oder ab dem Folgejahr realisiert werden sollen, sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres bei der SAB einzureichen. Die Anträge sind, um eine fristgerechte Weiterleitung zu ermöglichen, rechtzeitig bei den zuständigen Stellen einzureichen.
Anträge von Antragstellern nach Nr. 1 und Nr. 2 bis zu einem Gesamtwertumfang von EUR 200.000, Anträge von Antragstellern nach Nr. 3 für Großsportgeräte sowie Anträge auf Förderung von Einrichtungen der Sport- und Sportleiterschulen können auch im laufenden Jahr gestellt werden.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Kosten
Das Zuwendungsverfahren ist kostenfrei.
Hinweis an kommunale Antragsteller:
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungsdarlehen und Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.
Formulare/Downloads
Bitte öffnen Sie die Vordrucke möglichst mit dem Programm „Adobe Acrobat Reader“ und aktivieren Sie JavaScript (unter Bearbeiten > Einstellungen > JavaScript > Acrobat JavaScript aktivieren), um mögliche Fehlerquellen auszuschließen.
Antragstellung
- Sport_Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
60513 - Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss
61547-1 - Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO)
64005 - Sport_Unterlagencheckliste private Antragsteller (Vereine, Verbände)
60503 - Sport_Unterlagencheckliste kommunale Antragsteller
60509 - Empfehlung zur Beantragung / Abrechnung von Eigenleistungen (XLSX, 18 kB)
- Planungs- und Kostendaten (Muster 5 zu § 44 SäHO)
61359
Allgemeine Nebenbestimmungen
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
Auszahlung
- Sportstättenförderung_ Auszahlungsantrag
61326 - LM_EFRE_Mittelanforderung _Baumaßnahmen
60571 - Sport_Erklärung _Sicherung_Zweckbindungsfrist
61327 - Grundschuldbestellung SMI
60600
Verwendungsnachweis
Belegliste
Logos zum Download
Kontakt
Fanny Peschel
Stadt Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
0351 4910-4266
0351 4910-4205
Stadt Chemnitz, Landkreise Erzgebirge und Mittelsachsen
0351 4910-4294
0351 4910-4205
Landkreise Meißen, Nordsachsen, Vogtland und Zwickau
0351 4910-4245
0351 4910-4205