Stadtgrün-Lärmminderung (FRL Stadtgrün-Lärm/2022)
Überblick
Über die Förderrichtlinie Stadtgrün-Lärmminderung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) können sowohl Zuschüsse für Stadtgrünmaßnahmen an Vereine und anerkannte Religionsgemeinschaften, als auch für aktive und passive Lärmminderungsmaßnahmen an Gemeinden ausgereicht werden.
Wer wird gefördert
Stadtgrünmaßnahmen:
- gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften in Gemeinden des Freistaates Sachsen mit mindestens 2.000 EW
Lärmminderungsmaßnahmen:
- Städte und Gemeinden bei aktiven Lärmschutzmaßnahmen.
- Die Zuwendungen für passive Lärmminderungsmaßnahmen können von Gemeinden an die Eigentümer von Wohngebäuden weitergeleitet werden.
Was wird gefördert
- biodiversitätsfördernde Begrünung von Freiflächen sowie von Fassaden und Dächern
- aktive Lärmminderungsmaßnahmen z.B. durch bauliche Veränderungen der Straße, Straßenmöblierung zur Reduzierung der Fahrbahnbreite, Abmarkierung von Radwegen, Rasengleise (Straßenbahnschienen)
- passive Lärmschutzmaßnahmen: z.B. im Rahmen kommunaler Schallschutzprogramme Austausch von Fenstern an Wohngebäuden an besonders lärmbelasteten Straßen
- nicht investive konzeptionelle Maßnahmen wie z.B. Verkehrsleitkonzepte, Radverkehrskonzepte
Voraussetzungen
Es werden nur Maßnahmen im Freistaat Sachsen gefördert.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu den Fördervoraussetzungen in den Merkblättern des SMEKULs
Zum Programmteil Stadtgrün finden Sie die Zuwendungsvoraussetzungen in den Checklisten:
Stadtgrün_Checkliste_Allgemein
69150
Konditionen
Ablauf/Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
Verfahrensablauf
Anträge können in Kürze über das Förderportal bei der SAB eingereicht werden.
Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Gebäuden für passive Lärmschutzmaßnahmen wenden sich bitte an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Nutzung des Förderportals .
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Förderrichtlinie Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung (Programmseite des SMEKULs)
Artenliste der in Deutschland heimischen Farn- und Blütenpflanzen
Artenliste der in Deutschland heimischen Bäume und weitere Obstbäume
Formulare/Downloads
Merkblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt: https://lsnq.de/StadtgruenLaerm
Bei der Beantragung von Stadtgrünmaßnahmen laden Sie bitte die zutreffende vom Planungsbüro unterzeichnete Checkliste als Anlage hoch.
Checklisten Stadtgrün:
Stadtgrün_Checkliste_Allgemein
69150
Stadtgrün_Checkliste_Gebäudebegrünung
69151
Stadtgrün_Checkliste_Freiflächen
69152
Antrag
Eine Antragstellung wird in Kürze möglich sein.