Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.
Das Programm enthält derzeit vier Module:
- Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
(nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen) - Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. - Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
Gefördert werden Investitionen zur intelligenten Anbindung von Anlagen, Prozessen und Gebäuden in vernetzte Energie- und Speichersysteme, zur Sektorenkopplung, in Wärme- und Kältenetze, in Stromnetze zur Einbindung erneuerbarer Energien, zur Vernetzung, zur Einbindung zeitlicher Entkopplung von Energiebedarf und -bereitstellung, in Infrastruktur und Anlagen für Biogas und Wasserstoff aus erneuerbarer Energie und Abfallnutzung sowie nichtinvestive Maßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesen Bereichen und investive Modellvorhaben.
-
Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Gefördert werden Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. -
Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung
Gefördert werden Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen. Die Projekte müssen dabei in der Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF) umgesetzt werden (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig).
Veröffentlichung des 1. Förderaufrufes vom 7. Dezember 2023 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundssätzlicher Bedeutung für das Mitteldeutsche Revier zum Thema Ausbau von Leitungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff (Aufrufnummer 1/2023; Hinweis: eine Antragstellung ist hier nicht mehr möglich)
Veröffentlichung des 2. Förderaufrufes vom 27. Juni 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Vorhaben zur Errichtung intelligenter Hausanschlussstationen (iHast) der Digitalisierungsstufen 4, 5 und 6 in bestehenden, zu erweiternden und neu zu errichtenden Fernwärme- und Fernkältenetzen (Aufrufnummer 2/2024)
Veröffentlichung des 3. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Energieinfrastruktur für grüne Gase (Aufrufnummer: 3/2024)
Veröffentlichung des 4. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Produktionsanlagen zur Erzeugung von grünen Gasen (Aufrufnummer: 4/2024)
- Investitionsort: Sachsen
- Verschiedene weitere Voraussetzungen je nach geplanter Maßnahmenart und Modul
- Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% (Modul 1 - Forschung 100%) der förderfähigen Ausgaben.
- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten:
- SAB Sachsenkredit "Universal" - Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (für KMU`s und Existenzgründer)
- Investitionsdarlehen für Landwirtschaft und Umwelt
- Vorfinanzierungsdarlehen bis zur Auszahlung des Zuschusses
Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen.
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal.
- Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Wichtige Hinweise:
- Der Starttermin Ihres Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.
- Sofern Sie entgegen dieser Förderbedingung vorher mit dem Vorhaben beginnen, entfällt die Förderung.
- Als Vorhabenbeginn gilt jede Maßnahme, mit welcher der Antragssteller seine Entschlossenheit zur Durchführung des Vorhabens zeigt. Hierzu zählen u.a. Vertragsabschlüsse oder die An- und Bezahlung einer Rechnung. Bei Baumaßnahmen gelten die Leistungsphasen 1-6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Gegenstand der Antragstellung.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klima FRL EuK/2023)
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO)
Leitlinien für Regionalbeihilfen (ABl. C 153 vom 29.04.2021, S. 1)
Leitlinien für Regionalbeihilfen (ABl. C 153 vom 29.04.2021, S. 1) – Anhänge
Veröffentlichung des 1. Förderaufrufes vom 7. Dezember 2023 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundssätzlicher Bedeutung für das Mitteldeutsche Revier zum Thema Ausbau von Leitungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff (Aufrufnummer 1/2023; Hinweis: eine Antragstellung ist hier nicht mehr möglich)
Veröffentlichung des 2. Förderaufrufes vom 27. Juni 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Vorhaben zur „Errichtung intelligenter Hausanschlussstationen (iHast) der Digitalisierungsstufen 4, 5 und 6 in bestehenden, zu erweiternden und neu zu errichtenden Fernwärme- und Fernkältenetzen (Aufrufnummer 2/2024)
Veröffentlichung des 3. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Energieinfrastruktur für grüne Gase (Aufrufnummer: 3/2024)
Veröffentlichung des 4. Förderaufrufes vom 25. Juli 2024 - Bekanntmachung des SMEKUL zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben für das Lausitzer Revier zu dem Thema Ausbau von Produktionsanlagen zur Erzeugung von grünen Gasen (Aufrufnummer: 4/2024)
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}
Formulare zu Modul II - Energieeffizienzen:
{{Modul II - Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Bestätigung Energieberatender | 61830}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Merkblatt | 61831}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a bis e_Nichtinvestive Maßnahmen_Merkblatt | 61839}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a VorKEM_Merkblatt | 61832}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a Beratung Effiziente Mobilität_Merkblatt | 61837}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a THGB_Merkblatt | 61833}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2b Unternehmensnetzwerke_Merkblatt | 61834}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2b Kommunale Wärmeplanung Netzwerke_Merkblatt | 61840}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2d eea_Merkblatt | 61836}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.3 Komplexvorhaben_Merkblatt | 61818}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.4 Modellvorhaben_Merkblatt | 61819}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_Bestätigung Energieberatender für Vorhaben nach 1.3 und 1.4 | 61817}}
Formulare zu Modul III - Netze und Speicher:
{{Modul III_Netze_Speicher_1.1.2_Wärme- und Kältenetze_Merkblatt_Merkblatt | 61865}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.1 Investitionen_Merkblatt | 61816}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.2b Klimamanagement_Merkblatt | 61812}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.2a und 1.2c Konzepte Beratung Coaching_Merkblatt | 61813}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.3 Komplexvorhaben_Merkblatt | 61815}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.4 Modellvorhaben_Merkblatt | 61814}}
Weitere Formulare:
Merkblatt zur Berechnung der Finanzierungslücke bei Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetze
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich; Berechnungshilfe siehe Formulare zur Antragstellung)
Merkblatt zur Berechnung der Finanzierungslücke bei Investitionen in Energieinfrastruktur
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich; Berechnungshilfe siehe Formulare zur Antragstellung)
{{Fragenkatalog zur Klimaverträglichkeit | 69156}}
Hinweis zur Klimaverträglichkeit: Infrastrukturmaßnahmen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens 5 Jahren aufweisen, müssen nach Vorgaben der EU klimaverträglich sein. Zur Sicherstellung dieser Vorgabe ist bei jeder Antragstellung der Fragenkatalog zu beantworten. In Abhängigkeit vom konkreten Projekt können auch weiterführende Angaben durch Sie erforderlich werden. Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass eine Entscheidung über Ihren Förderantrag erst nach Vorliegen aller Informationen und Unterlagen zur Klimaverträglichkeit zulässig ist.
SAENA-Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung
Formulare zur Beihilfe:
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Arbeitshilfe | 64042}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Allgemeine Anforderungen | 64042-1}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 17 | 64042-2}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 18 | 64042-3}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 36 | 64042-6}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 38 | 64042-7}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 41 | 64042-8}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 46 | 64042-10}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 48 | 64042-15}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 49 | 64042-11}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 53 | 64042-12}}
{{Beihilfe_Prüfung AGVO_Artikel 56 | 64042-14}}
Zum 1. Förderaufruf vom 7. Dezember 2023:
(Hinweis: eine Neuantragstellung ist hier nicht mehr möglich)
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke zum 1. Aufruf vom 7. Dezember 2023
Zum 2. Förderaufruf vom 27. Juni 2024:
{{Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung | 61850}}
zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Zum 3. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 3. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Zum 4. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 4. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 4. Aufruf
Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
- Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale)
- folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
Handbuch zum Förderportal
Login zum persönlichen Zugang im Förderportal
{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
Flyer Klimawandelanpassung
Flyer Energieeffizienz
Flyer Netze und Speicher
Flyer Zukunftsfähige Energieversorgung
60 der VO (EU) Nr. 2021/1139 in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) Nr.
2021/1060 sind zu beachten. Dies ist auch der Fall, wenn durch die Begünstigten freiwillige
Publizitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Schilder, Druckerzeugnisse, Websites) erstellt werden.
Hinweise zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationspflichten aus den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid finden Sie im ‚Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des EFRE und JFT‘ unter Downloads bei Publizität und Logos im Förderzeitraum 2021-2027 im Servicebereich des Internetauftrittes der SAB.
{{Beratung_Vorabinformation zum geplanten Vorhaben | 60309}}
{{KMU-Informationsblatt | 60300}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
{{EU-Grundrechtecharta EFRE/JTF FZR 2021-2027_Merkblatt | 0350}}
{{De-minimis-Regel_Informationsblatt | 60380}}
Formulare zu Modul II - Energieeffizienzen:
{{Modul II - Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Bestätigung Energieberatender | 61830}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.1 Einzelmaßnahmen_Merkblatt | 61831}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a bis e_nichtinvestive Maßnahmen_Merkblatt | 61839}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a VorKEM_Merkblatt | 61832}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a Beratung Effiziente Mobilität_Merkblatt | 61837}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2a THGB_Merkblatt | 61833}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2b Unternehmensnetzwerke_Merkblatt | 61834}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2b Kommunale Wärmeplanung Netzwerke_Merkblatt | 61840}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2c THGN Kommunen_Merkblatt | 61838}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2d Weiterführung KEM_Merkblatt | 61835}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.2d eea_Merkblatt | 61836}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.3 Komplexvorhaben_Merkblatt | 61818}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_1.4 Modellvorhaben_Merkblatt | 61819}}
{{Modul II_Energieeffizienzen_Bestätigung Energieberatender für Vorhaben nach 1.3 und 1.4 | 61817}}
Formulare zu Modul III - Netze und Speicher:
{{Modul III_Netze_Speicher_1.1.1 Investive intelligente Anbindung in vernetzte Energie-/Speichersysteme_Merkblatt | 61862}}
{{Modul III_Netze_Speicher_1.1.2_Wärme- und Kältenetze_Merkblatt_Merkblatt | 61865}}
{{Modul III_Netze_Speicher_1.2_Nichtinvestive Maßnahmen_Merkblatt_Merkblatt | 61864}}
{{Modul III_Netze_Speicher_1.2b Nichtinvestive Kommunale Wärmeplanung Umsetzungsmanagement_Merkblatt | 61860}}
{{Modul III_Netze_Speicher_1.2c Nichtinvestive Beratung_Kommunale Wärmeplanung Konvoiverfahren_Merkblatt | 61861}}
Formulare zu Modul IV - Klimaanpassungen:
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.1 Investitionen_Merkblatt | 61816}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.2b Klimamanagement_Merkblatt | 61812}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.2a und 1.2c Konzepte Beratung Coaching_Merkblatt | 61813}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.3 Komplexvorhaben_Merkblatt | 61815}}
{{Modul IV_Klimaanpassung_1.4 Modellvorhaben_Merkblatt | 61814}}
Weitere Formulare:
Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetze
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Berechnungshilfe Finanzierungslücke bei Investitionen in Energieinfrastruktur
(modulunabhängig, sofern nach AGVO erforderlich)
Merkblätter mit Hinweisen zu den jeweiligen Berechnungshilfen zur Finanzierungslücke finden Sie unter "Merkblätter/Infoblätter/Flyer".
{{Fragenkatalog zur Klimaverträglichkeit | 69156}}
Weitere Informationen zur Klimaverträglichkeitsprüfung finden Sie unter "Merkblätter/Infoblätter/Flyer".
SAENA-Formulare für die Antragstellung:
Endenergieffizienzsteigerung und THG-Minderung für Vorhaben nach FRL EuK/2023
SAE_501
Berechnungshilfe Beratung effiziente Mobilität
SAE_505
Förderfähige Kosten Weiterführung eines Kommunalen Energiemanagementssystems nach KomEMS Classic
SAE_503
Förderfähige Kosten Einstiegsberatung kommunales Energiemanagement
SAE_504
Berechnungshilfe förderfähige Ausgaben European Energy Award
SAE_506
Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für Unternehmen
SAE_508
Förderfähige Sachausgaben 1.2.a Treibhausgasmonitoring für Kommunen
SAE_509
Berechnungshilfe Netzwerk zu Vorbereitung und Durchführung kommunaler Wärmeplanung
SAE_511
Zum 2. Förderaufruf vom 27. Juni 2024:
{{Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung | 61850}}
zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Fernwärme zum 2. Aufruf vom 27. Juni 2024
Zum 3. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 3. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung Merkblatt zur Berechnungshilfe Finanzierungslücke Energieinfrastruktur zum 3. Aufruf
Zum 4. Förderaufruf vom 25. Juli 2024:
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Merkblatt zum 4. Aufruf vom 25. Juli 2024
Modul V_Zukunftsfähige Energieversorgung_Fragenkatalog Klimaverträglichkeitsprüfung_zum 4. Aufruf
Vereinfachte Kostenoptionen (VKO)
- Abrechnung auf Ausgabenbasis nach NBest-EU für Zuwendungsempfänger, die nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst vergüten (TVL-TVöD-Personalkostenpauschale)
- folgende Rechenschemata sind zu beachten:
TV-L_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-Bund_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
TVöD-VKA_Anlage zur Dokumentation VKO Personal-TV_Personalkosten
Handbuch zum Förderportal
Login zum persönlichen Zugang im Förderportal
{{Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank | 66000}}
Flyer Klimawandelanpassung
Flyer Energieeffizienz
Flyer Netze und Speicher
Flyer Zukunftsfähige Energieversorgung
Hinweis: Nachfolgende Dokumente sind von öffentlichen Zuwendungsempfängern, die unter das Vergaberecht fallen, zu beachten bzw. zu führen (§§ 97 ff. GWB):
{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}
{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentl. Auftragsvergaben | 68672}}
Erstellen Sie Ihren Auszahlungsantrag über das Förderportal. Wählen Sie dazu in der Übersicht des Förderportals über die Kachel „Vorhaben“ Ihr Vorhaben aus der Liste aus. Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben“ und wählen Sie die Aufgabe „Auszahlungsantrag erstellen“.
Sofern der Auszahlungsantrag nicht digital signiert wird, muss er ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Funktion "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" im Förderportal hochzuladen.
Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.
Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.
Im Modul II - Energieeffizienzen ist die Förderung von PV-Anlagen grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Modul V – Zukunftsfähige Energieversorgung ist die Förderung von PV-Anlagen im Rahmen der jeweiligen Aufrufe ausschließlich zum Eigenverbrauch möglich. Einzelheiten dazu regeln die konkreten Aufrufe.
Können Leistungen schon vor Antragstellung/Vorhabenbeginn förderunschädlich beauftragt werden?
Bezüglich der Durchführung von Leistungen vor Vorhabenbeginn (Eingang des Antrags auf Zuwendung) gilt:
Planungen, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks, die auch Zweck der Zuwendung sind und mitgefördert werden sollen (Arbeiten, die (Bau-) Vorhaben regelmäßig vorausgehen, damit überhaupt ein Förderantrag gestellt werden bzw. die Förderfähigkeit beurteilt werden kann) gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Die Beauftragung eines Energieberaters dient der vorbereitenden Planung. Die hierauf entfallenden Ausgaben können daher als zuwendungsfähig anerkannt werden, sofern sie nicht den alleinigen Zweck der Zuwendung darstellen.
Sind Dienstleistungen zur Unterstützung bei der Erstellung von Förderantrag oder Verwendungsnachweis förderfähig?
Nein, Kosten bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen wie etwa Hilfestellungen im Zusammenhang mit einer Antragstellung oder mit der Erstellung des Verwendungsnachweises eines Projektes im Förderportal sind nicht förderfähig.
Wann muss die Binnenmarktrelevanz bei Vergabe auch im Unterschwellenbereich beachtet werden?
Link zu ausführlicheren Informationen zur Binnenmarktrelevanz