Förderrichtlinie Härtefallhilfen Energie für Unternehmen

Milderung von Härten durch gestiegene Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine

KONTAKT
Die Beratung zu den Härtefallhilfen erfolgt über die Energie- und Betriebsberater der zuständigen Kammern sowie die Steuerberater.
Handwerkskammern

Fanny Richter

Sekretariat Betriebsberatung HWK Dresden
0351 4640-931
E-Mail

Sven Börjesson

Betriebsberater HWK Leipzig
0341 2188-368
E-Mail

Mandy Proß

Betriebsberaterin HWK Chemnitz
0371 5364-215
E-Mail
Industrie- und Handelskammern

Yannick Dederichs

Energieberater der IHK Dresden
0351 2802-125
E-Mail

Jens Januszewski

Energieberater der IHK Leipzig
0341 1267-1263
E-Mail

Erik Steinmüller

Energieberater der IHK Chemnitz
0371 6900-1220
E-Mail
Geschäftsstellen Handelsverband Sachsen

Region Ostsachsen Geschäftsstelle Dresden

0351 8670-60
E-Mail

Region Westsachsen Geschäftsstelle Leipzig

0341 6881-879
E-Mail

Region Südwestsachsen Geschäftsstelle Chemnitz

0371 8156-20
E-Mail

Servicecenter für Fragen zur Antragstellung über das Förderportal

Mo - Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
0351 4910-4910
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​​​​​Der Freistaat Sachsen gewährt Unternehmen Billigkeitsleistungen gemäß § 53 SäHO als freiwillige Zahlung zur Milderung von Härten durch gestiegene Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. 
  • Ziel der Billigkeitsleistungen ist es, durch Ausgabensteigerungen für Energie in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen, damit Betriebsaufgaben und damit verbundener Arbeitsplatzabbau verhindert werden kann, soweit grundsätzlich ein tragfähiges Geschäftsmodell vorliegt. 
  • Bitte beachten Sie, dass die Härtefallhilfen sich an Unternehmen wenden, die trotz der Energiepreisbremse im Einzelfall besonders von hohen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Ziel des Programms ist nicht, die von allen Unternehmen zu tragenden Belastungen auszugleichen. 
  • Die Kosten eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder sonstigen Berufsträgers, der Sie bei der Antragstellung unterstützt, sind nicht erstattungsfähig. Bitte prüfen Sie daher vor einer Beauftragung Ihre Antragsberechtigung anhand dieser Informationen sowie der Berechnungshilfe. Beachten Sie dabei auch den Mindestförderbetrag von 2.500 EUR pro Energieträger (Härtefallhilfe 2022) bzw. pro Antrag (Härtefallhilfe Plus). 
  • Die Härtefallhilfe wird aus vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert.

  • Ausgabensteigerungen für Energie, die über ein bestimmtes Maß hinausgehen und damit den wirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens besonders belasten.
  • Es sind sämtliche Energieträger, die für die betriebliche Nutzung verbraucht werden, leistungsberechtigt, mit Ausnahme von Kraftstoffen für Fahrzeuge.

  • Antragsberechtigt sind zunächst nur Kleinstunternehmen und kleine sowie mittlere Unternehmen entsprechend der KMU-Definition der EU, die bei einem deutschen Finanzamt ertrags- und umsatzsteuerlich geführt werden und Betriebsstätten im Freistaat Sachsen unterhalten. 
  • Bei verbundenen Unternehmen kann nur ein gemeinsamer Antrag für die Gruppe der verbundenen Unternehmen gestellt werden.
  • Für größere Unternehmen kann eine Härtefallkommission unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsehen. 

Härtefallhilfe 2022

Ein Härtefall wird in folgenden Fällen vermutet:
 
  • Der durchschnittliche Einkaufspreis pro Handelseinheit für den in 2022 jeweils verbrauchten Energieträger beträgt das Dreifache des durchschnittlichen Einkaufpreises pro Handelseinheit für den in 2021 jeweils verbrauchten Energieträger.
  • Der Mindestbetroffenheitsgrad des jeweiligen Energieträgers beträgt mindestens 0,2.
  • Pro Energieträger beträgt der Mindestförderbetrag 2.500 EUR und insgesamt höchstens 100.000 EUR.
     
Härtefallhilfe Plus 2022 bzw. 2023
 
  • Leistungszeitraum Härtefallhilfe Plus 2022: Juli bis Dezember 2022.
  • Leistungszeitraum Härtefallhilfe Plus 2023: Januar bis Dezember 2023. 
  • Der durchschnittliche Einkaufspreis pro Handelseinheit für den im Kalenderjahr des Leistungszeitraums jeweils verbrauchten Energieträger beträgt das Doppelte des durchschnittlichen Einkaufpreises pro Handelseinheit für den in 2021 jeweils verbrauchten Energieträger.
  • Die Energieintensität (gesamt) für 2021 beträgt mindestens 0,05.
  • Für das Unternehmen liegt bis April 2024 eine positive Fortführungsprognose vor.
  • Die Mindestförderung beträgt pro Antrag 2.500 EUR (Bagatellgrenze) und höchstens 100.000 EUR bzw. 500.000 EUR bei Beteiligung der Härtefallkommission.
  • Die Leistungen der Härtefallhilfe 2022 werden angerechnet.

Härtefallhilfe 2022

Die Höhe der Leistung beträgt:
  • bei leitungsgebundenem Erdgas und Fernwärme 1/12 des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022
  • bei allen anderen Energieträgern (inkl. leitungsgebundenem Strom) 2/12 des Jahresverbrauchs des Kalenderjahres 2022 multipliziert mit dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2022.

Härtefallhilfe Plus
 
  • Die Leistungshöhe beträgt 80 % der Energiemehrkosten (Verbrauch im Leistungszeitraum multipliziert mit der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Kalenderjahres des Leistungszeitraums und dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2021). 

 

Eine Antragstellung ist für den ersten Leistungszeitraum (Juli bis Dezember 2022) möglich.

Zur Antragstellung für den zweiten Leistungszeitraum (Kalenderjahr 2023) erhalten Sie in Kürze weitere Informationen. 
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  1. Nutzen Sie die Berechnungshilfe 2022 des SMWA um vorab Ihre Antragsberechnung zu prüfen und den Antrag vorzubereiten. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern finden Sie in den FAQ.
     
  2. Stellen Sie Ihren Förderantrag über das Förderportal der SAB, sofern eine Leistungsberechtigung vorliegt. Laden Sie dabei die ausgefüllte Berechnungshilfe im PDF-Format hoch.
     
  3. Sofern Sie Leistungen der Härtefallhilfe Plus 2022 in Anspruch nehmen, ist ergänzend das Formular „Fortführungsprognose des SMWA“ auszufüllen, zu unterschreiben und gemeinsam mit einer Bestätigung des prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) hochzuladen.
     
  4. Unterschreiben Sie Ihren Förderantrag digital und reichen Sie ihn ein. Alternativ drucken Sie den Förderantrag aus, unterschreiben diesen rechtsverbindlich und laden ihn ins Förderportal hoch.
     
  5. Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine E-Mail mit Angabe Ihrer Referenznummer zu Ihrem Antrag an die SAB.

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Berechnungshilfe des SMWA

Für die Beantragung der Härtefallhilfen Plus ist zusätzlich das Formular zur Fortführungsprognose des SMWA einzureichen.

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Antworten auf häufige Fragen zum Förderprogramm Härtefallhilfen Energie für Unternehmen finden Sie hier.

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