Förderrichtlinie Härtefallhilfen Energie für Unternehmen
Förderrichtlinie Härtefallhilfen Energie für Unternehmen
Milderung von Härten durch gestiegene Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Der Freistaat Sachsen gewährt Unternehmen Billigkeitsleistungen gemäß § 53 SäHO als freiwillige Zahlung zur Milderung von Härten durch gestiegene Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
- Ziel der Billigkeitsleistungen ist es, durch Ausgabensteigerungen für Energie in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen aus allen Wirt-schaftsbereichen zu unterstützen, damit Betriebsaufgaben und damit verbundener Arbeitsplatzabbau verhindert werden kann, soweit grundsätzlich ein tragfähiges Geschäftsmodell vorliegt.
- Bitte beachten Sie, dass die Härtefallhilfen sich an Unternehmen wenden, die trotz der Energiepreisbremse im Einzelfall besonders von hohen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Ziel des Pro-gramms ist nicht, die von allen Unternehmen zu tragenden Belastungen auszugleichen.
- Die Kosten eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder sonstigen Berufsträgers, der Sie bei der Antragstellung unterstützt, sind nicht erstattungsfähig. Bitte prüfen Sie daher vor einer Beauftragung Ihre Antragsberechtigung anhand dieser Informationen sowie der Berechnungshilfe. Beachten Sie dabei auch den Mindestförderbetrag von 2.500 EUR pro Antrag (Härtefallhilfe Plus).
- Die Härtefallhilfe wird aus vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert.
- Ausgabensteigerungen für Energie, die über ein bestimmtes Maß hinausgehen und damit den wirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens besonders belasten.
- Es sind sämtliche Energieträger, die für die betriebliche Nutzung verbraucht werden, leistungsberechtigt, mit Ausnahme von Kraftstoffen für Fahrzeuge.
- Antragsberechtigt sind zunächst nur Kleinstunternehmen und kleine sowie mittlere Unternehmen entsprechend der KMU-Definition der EU, die bei einem deutschen Finanzamt ertrags- und umsatzsteuerlich geführt werden und Betriebsstätten im Freistaat Sachsen unterhalten.
- Bei verbundenen Unternehmen kann nur ein gemeinsamer Antrag für die Gruppe der verbundenen Unternehmen gestellt werden.
- Für größere Unternehmen kann eine Härtefallkommission unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsehen.
Härtefallhilfe Plus 2023
- Leistungszeitraum Härtefallhilfe Plus 2023: Januar bis Dezember 2023.
- Der durchschnittliche Einkaufspreis pro Handelseinheit für den im Kalenderjahr des Leistungszeitraums jeweils verbrauchten Energieträger beträgt das Doppelte des durchschnittlichen Einkaufpreises pro Handelseinheit für den in 2021 jeweils verbrauchten Energieträger.
- Die Energieintensität (gesamt) für 2021 beträgt mindestens 0,05.
- Für das Unternehmen liegt bis April 2024 eine positive Fortführungsprognose vor.
- Die Mindestförderung beträgt pro Antrag 2.500 EUR (Bagatellgrenze) und höchstens 100.000 EUR bzw. 500.000 EUR bei Beteiligung der Härtefallkommission.
Härtefallhilfe Plus
- Die Leistungshöhe beträgt 80 % der Energiemehrkosten (Verbrauch im Leistungszeitraum multipliziert mit der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Kalenderjahres des Leistungszeitraums und dem durchschnittlichen Einkaufspreis des Jahres 2021).
Für den ersten Leistungszeitraum Juli bis Dezember 2022 endete die Antragsfrist am 30.06.2023. Für diesen Zeitraum ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Anträge innerhalb der Härtefallhilfen plus für den Leistungszeitraum 2023 können bis 31.01.2024 gestellt werden.
Anträge innerhalb der Härtefallhilfen plus für den Leistungszeitraum 2023 können bis 31.01.2024 gestellt werden.
- Nutzen Sie die Berechnungshilfe 2023 des SMWA um vorab Ihre Antragsberechnung zu prüfen und den Antrag vorzubereiten. Erläuterungen zu den einzelnen Feldern finden Sie in den FAQ.
- Stellen Sie Ihren Förderantrag über das Förderportal der SAB, sofern eine Leistungsberechtigung vorliegt. Laden Sie dabei die ausgefüllte Berechnungshilfe im PDF-Format hoch.
- Sofern Sie Leistungen der Härtefallhilfe Plus 2022 in Anspruch nehmen, ist ergänzend das Formular „Fortführungsprognose des SMWA“ auszufüllen, zu unterschreiben und gemeinsam mit einer Bestätigung des prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) hochzuladen.
- Unterschreiben Sie Ihren Förderantrag digital und reichen Sie ihn ein. Alternativ drucken Sie den Förderantrag aus, unterschreiben diesen rechtsverbindlich und laden ihn ins Förderportal hoch.
- Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine E-Mail mit Angabe Ihrer Referenznummer zu Ihrem Antrag an die SAB.
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Berechnungshilfe 2023 des SMWA
Für die Beantragung der Härtefallhilfen Plus ist zusätzlich das Formular zur Fortführungsprognose des SMWA einzureichen.
Für die Beantragung der Härtefallhilfen Plus ist zusätzlich das Formular zur Fortführungsprognose des SMWA einzureichen.
Die Auszahlungen für das Kalenderjahr 2023 erfolgen nachträglich nach Ablauf eines Quartals in Höhe der Leistung für das Quartal. Hierzu ist die Berechnungshilfe um die Ist-Daten des Quartals zu ergänzen und die Prognosewerte ggfs. anzupassen. Sofern vorhergehende Quartale bereits abgelaufen sind, werden die Auszahlungen zusammengefasst. Die Schlussabrechnung erfolgt mit dem IV. Quartal 2023.
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
{{Vordruck Titel | 12345}}
Antworten auf häufige Fragen zum Förderprogramm Härtefallhilfen Energie für Unternehmen finden Sie hier.
A paragraph is a self-contained unit of a discourse in writing dealing with a particular point or idea. Paragraphs are usually an expected part of formal writing, used to organize longer prose.