UI Components

Forschungsprojektförderung TG70

Unterstützung von Forschungsprojekten

KONTAKT

Servicehotline Wirtschaft

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4910
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2023/2024 stehen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Mittel für die Forschungsprojektförderung zur Verfügung. Entsprechend der Festlegungen innerhalb der Erläuterungen zur Titelgruppe sind 25 % des Budgets für die Stärkung der Forschung an Fachhochschulen (HAW) zu verwenden. Weitere 15 % sind für geistes- und sozialwissenschaftliche Vorhaben einzusetzen. Aus dem Gesamtbudget sind zudem Ausfinanzierungen bereits bewilligter Vorhaben zu realisieren.
 
  • Einen Überblick über die im laufenden Doppelhaushalt 2023/2024 - sowie rückwirkend bis 2021 - veröffentlichten Förderbekanntmachungen finden Sie auf der TG 70-Programmseite des SMWK. Alle Calls sind geschlossen, im Jahr 2024 werden keine weiteren Wettbewerbsverfahren stattfinden. Die Mittel zur Umsetzung des Programms wurden über gelistete Aufrufe gebunden.
  • Über das Fördergeschehen ab 2025 wird zu gegebener Zeit sowohl auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank als auch der des SMWK informiert.
  • Detaillierte, nach Fächern untergliederte Informationen zu seit 2023 bewilligten Vorhaben können ebenfalls über die Homepage des SMWK eingesehen werden.
 
  • Hinweis: Die Antragstellungen zum Programmteil „Stärkung der Forschung an Fachhochschulen (HAW)“ erfolgen sowohl in 2023 als auch 2024 zentral über die Hochschulen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Prorektorat Forschung. 

Bei weiteren Fragen zur Umsetzung des TG 70-Förderprogramms steht Ihnen das Fachreferat das SMWK zur Verfügung.

FoerderungTG70@smwk.sachsen.de
 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von Forschungsprojekten

  • Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagen- und –anwendungsorientierten Forschung, die der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes im nationalen und globalen Wettbewerb sowie einer kontinuierlichen Profilierung der Wissenschaftseinrichtungen dienen
  • Fördergegenstände im Einzelnen:
    • Projekte, die innovative Forschungsanschübe zur Profilierung einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde darstellen
    • Projekte, die auf eine Erweiterung und/oder Konzentration wissenschaftlicher Expertise abzielen
    • Projekte zur Stärkung der Drittmittelfähigkeit einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde
    • Projekte, die Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen
  • Folgende Ausgaben sind förderfähig:
    • Personalausgaben
    • Sachausgaben
    • Aufträge/Fremdleistungen, soweit sie für die Durchführung des Projektes als notwendig nachgewiesen werden und 20 % der Gesamtprojektausgaben nicht überschreiten
    • Ausgaben für ausschließlich vorhabensspezifische Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (keine Baumaßnahmen)

 
  • Hochschulen gemäß § 1 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
  • Forschungszentren gemäß § 94 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
  • Gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-lnstituts gemäß § 95 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (der An-Instituts-Status ist mit Antragstellung nachzuweisen)
  • Durch das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Die Berufsakademie Sachsen gemäß § 3 des Sächsischen Berufsakademiegesetzes

  • Voraussetzung für Zuwendungen ist ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse des Freistaates Sachsen an der Durchführung der Maßnahme.
  • Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzliche Vorhaben der Antragsteller darstellen und dürfen grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, die für die Bearbeitung der Forschungsprojekte erforderliche Grundausstattung mit eigenen Mitteln zu sichern.
  • Weitere Details ergeben sich aus der Anlage zum Antragsformular entsprechend Nr. 4 c) der Richtlinie.
  • Voraussetzung für die Einreichung eines Zuwendungsantrages bei der SAB ist die Feststellung der Förderwürdigkeit. Hierfür ist sowohl bei Förderbekanntmachungen, zu welchen das SMWK themenbezogen für die innerhalb der Richtlinie aufgeführten Fördergegenstände aufrufen kann, als auch bei Einzelanliegen die Vorlage einer Projektskizze beim SMWK notwendig ({{Projektskizze für wissenschaftliche Forschungsprojekte | 63119}}). Diese Skizze wird einem externen wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren unterzogen. 

  • Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten

  • Vorlage der Projektskizze beim SMWK
  • Skizze wird externen wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren unterzogen
  • Nach positivem Ergebnis fordert SMWK zur Vollantragstellung bei SAB auf

{{Projektskizze für wissenschaftliche Forschungsprojekte | 63119}}

{{TG 70/EuProNet Antrag (AZA-f) | 63108}}

{{TG 70/EuProNet Antrag (AZK-f) | 63109}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Auszahlungsantrag_Zuschuss | 61323}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise | 60870}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise | 60871}}

{{Stundennachweis Technologieförderung | 60374}}

Hinweis:
Mit dem Erhalt der Förderung sind Informationspflichten für die Öffentlichkeitsarbeit des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus verbunden. Bitte beachten Sie dazu folgendes Schreiben: „Veröffentlichungspflichten nach Bewilligung“.

{{Verwendungsnachweis (Muster 4 zu § 44 SäHO) | 61325}}

{{Merkblatt zur Gliederung der Zwischenberichte und des abschließenden Sachberichtes | 63163}}

{{Indikatoren der Förderung für den wissenschaftlichen Bereich | 63148}}

   
  • Bis zum 3. Dezember 2021 war die Vorlage von Förderanliegen auf einen themenoffenen Förderaufruf mit den Schwerpunkten „Steigerung der Drittmittelfähigkeit/Internationalisierung“ möglich.
  • Über das Ergebnis aller Auswahlverfahren wurden die Förderinteressenten bzw. antragstellenden Einrichtungen individuell informiert.