Programm zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen - RL RH/2017)
Programm zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen - RL RH/2017)
Arbeitsplatzerhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Krisen
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Unterstützung bei der Bewältigung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch ein Darlehen oder eine Bürgschaft
- Maßnahmen zum Wiedererreichen langfristiger Rentabilität und zur Umstrukturierung
- vorübergehende Stützung der Liquidität
- Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Sachsen, deren Geschäftstätigkeit (rechtsformunabhängig) die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union umfasst
nicht gefördert werden:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung)
- Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben
- Unternehmend der gewerblichen Wirtschaft, Selbständige und Unternehmen der freien Berufe
- Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie, sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen
- Grundvoraussetzungen gemäß Richtlinie
- alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten sind vorInanspruchnahme auszuschöpfen
- Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken
- Gesellschaft(er), Hausbank(en) und weitere an Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen
- Bei Umstrukturierungsbeihilfen ist Vorlage eines Umstrukturierungskonzeptes notwendig mit Maßnahmenplan zur Wiedererreichung langfristiger Rentabilität und Ausgleichsmaßnahmen zur Reduzierung der Kapazitäten
- Die Förderung ist einmalig.
- Es sind alle zumutbaren Sicherheiten zu bestellen, mindestens aber persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung).
Darlehen nach Teil A
Für Betriebe in Schwierigkeiten (nach EU-Definition) als auch für Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, die aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind.Zinssatz:
wird auf Basis der Regelungen der Richtlinie individuell festgelegt1. Rettungsbeihilfen
Laufzeit
maximal sechs MonateKredithöhe
mindestens 20.000 EUR, maximal 1.500.000 EUR2. Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen
Laufzeit
maximal 18 Monate
Kredithöhe
mindestens 20.000 EUR, maximal 500.000 EUR3. Umstrukturierungsbeihilfen (nur für Unternehmen in Schwierigkeiten)
Laufzeit
maximal fünf JahreKredithöhe
mindestens 20.000 EUR, maximal 500.000 EURBürgschaften nach Teil B
Nur für Betriebe, die nicht in Schwierigkeiten sind, die aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind.1. Rettungsbeihilfen
Laufzeit
maximal sechs Monate
Bürgschaftshöhe
maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens;
mindestens 20.000 EUR, maximal 1.200.000 EUR
2. Vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen
Laufzeit
maximal 18 Monate
Bürgschaftshöhe
maximal 80 % des zu verbürgenden Darlehens;
mindestens 20.000 EUR, maximal 400.000 EUR
Entgelt:
- einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % der beantragten Bürgschaft
- laufendes Entgelt, das individuell errechnet und mindestens 1 % der Bürgschaftssumme beträgt und mit Bürgschaftsübernahme zahlbar ist
- schriftlich, nach Beratungsgespräch in der SAB
- Antragstellung muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens erfolgen