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Bürgerbeteiligung

Politische Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern im Freistaat fördern

KONTAKT

Servicecenter

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351 4910-4930
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Anträge nach der Bekanntmachung vom 4. Januar 2024 können bis zum 15. April 2024 elektronisch über das Förderportal eingereicht werden. Den Link zur Antragstellung finden Sie unter "Wie erfolgt die Antragstellung" bzw. unten auf dieser Seite.  
  • Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie umfangreiche FAQs finden Sie unter Bürgerbeteiligung in Sachsen
  • Für fachliche Fragen zum Förderaufruf und/oder zur Antragstellung bietet das SMJus digitale Informationsveranstaltungen an. Die Termine für die Informationsveranstaltungen sowie die Anmeldung finden Sie hier
  • Bei Interesse an einer kostenfreien Beratung zur Antragstellung und -gestaltung sowie zu fachlichen Fragen in Bezug auf die Förderrichtlinie/Förderaufruf melden Sie sich über folgende E-Mail-Adresse frl-beteiligung@smj.justiz.sachsen.de  an. 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Zuschuss in Höhe von mindestens 5.000,00 EUR bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben für Vorhaben der Kommunen und Zivilgesellschaft, die die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess sowohl quantitativ als auch qualitativ ermöglichen und in der Breite etablieren
  • Wissenschaftliche Begleitung aller Vorhaben, um evidenzbasierte Empfehlungen abgeben und Weiterentwicklungspotenziale anregen zu können
  • Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure untereinander 

  • Vorhaben und Projekte der Kommunen oder Zivilgesellschaft im Bereich der Bürgerbeteiligung
  • Teilhabe von Einwohnerinnen und Einwohnern an politischen Willensbildungsprozessen, die Einbindung in politische Entscheidungsprozesse sowie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs

  • ​​Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die im Freistaat Sachsen ansässig und lokal verankert sind
             Hinweis: 
  • Gemeinsame Antragstellung mehrerer Gebietskörperschaften im Verbund möglich
  • Von der Erfordernis eines Sitzes und der lokalen Verankerung im Freistaat Sachsen kann in begründeten Fällen abgewichen werden.

 
  • Vorhaben werden vorrangig im Freistaat Sachsen durchgeführt.
  • Es besteht die Bereitschaft zur Mitwirkung am Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung und der Kooperation an der wissenschaftlichen Begleitung.
  • Bei Antrag auf Bürgerkommune: Nachweis vorliegender verbindlicher Satzungsregelungen hinsichtlich Bürgerbeteiligung oder Nachweis regelmäßig praktizierter Beteiligungsformate sowie institutionalisierter Beteiligungsinstrumente außerhalb von Satzungsreglungen. Der Nachweis ist in der Vorhabensbeschreibung zu führen bzw. für informelle Bürgerbeteiligung als formlose Anlage mit folgenden Punkten einzureichen: Durchführungszeitraum, Projektart, Zielstellung, Zielgruppe, gewähltes Beteiligungsformat, Umgang mit Ergebnissen.
  • Kooperationen von freien Trägern mit Gebietskörperschaften bzw. Gebietskörperschaften mit freien Trägern sind möglich. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit ist darzulegen.
  • Träger und Projektpartner aller geförderten Vorhaben müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen und haben eine ihr förderliche Arbeit zu gewährleisten.
  • Der Zuwendungsempfänger darf nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des 
    § 3 Absatz 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes unterhalten.

  • Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.
  • Zuschuss beträgt bis zu 90 % der Bemessungsgrundlage.
  • Bemessungsgrundlage bilden die zuwendungsfähigen Ausgaben (ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben).
  • Höhe der Zuwendung soll 5.000,00 EUR nicht unterschreiten.

  • ​​​​Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die Beratung sowie die Entscheidung über die Förderfähig- und Förderwürdigkeit des Fördervorhabens obliegt dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
  • Anträge können bis zum 15. April 2024 elektronisch über das Förderportal eingereicht werden.
  • Ein Versand des Antrages an die SAB per Post ist nicht erforderlich, da die gesamte Antragstellung online erfolgt. Für eine fristgerechte und gültige Antragstellung muss das im Förderportal elektronisch erzeugte Antragsformular ausgedruckt, von der zeichnungsbefugten Person unterschrieben und im Förderportal hochgeladen werden. 

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