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Ort des Gemeinwesens (FRL Orte) - Förderung von Sozialen Orten

Stärkung von Ortsgemeinschaften und Netzwerken besonders in benachteiligten Quartieren und in von Abwanderung geprägten Gemeinden

KONTAKT

Bildung und Soziales

Wichtige Hinweise

  • Das Interessenbekundungsverfahren zum 23.06.2023 ist abgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen wurden bewertet und die Interessenten über die Entscheidung informiert. 
  • Ein weiteres Interessenbekundungsverfahren nach dieser Richtlinie ist im Jahr 2023 nicht vorgesehen.  

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • In der Regel 90 % Zuschuss für Personal- und Sachkosten

  • Charakterisierung Sozialer Orte:
    • Vorrangig im ländlichen Raum oder mit konkretem Stadteilbezug
    • Möglichst zentral, barrierefrei und ansprechend für alle Bevölkerungsgruppen
    • Basis sind möglichst lokale Initiativen der Zivilgesellschaft
    • Möglichkeit zum Austausch und Begegnung
    • Integrierter Ansatz in der Gemeinde beziehungsweise im Quartier
    • Ausrichtung an lokalen, gemeinwesensorientierten Erfordernissen
    • Aktivierung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements
    • Förderung Inklusion, Vernetzung und Stärkung der Gemeinschaft 
    • Zusammenarbeit mit der lokalen Verwaltung
    • Bereitstellung der eigenen Räumlichkeiten für andere Nutzergruppen
  • Durchführungsort: Freistaat Sachsen
  • Förderung von Personal- und Sachausgaben

  • Juristische Personen des Privatrechts: Gemeinnützige Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Ansässigkeit und lokale Verankerung des Trägers im Freistaat Sachsen

  • Nachrangigkeit der Förderung zu Fördermöglichkeiten durch Bundes- oder EU-Programme
  • Interessensbekundungsverfahren

  • Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • In begründeten Ausnahmefällen: Förderung bis zu 100 %
  • Möglichkeit der Einbringung von Eigenanteil als projektbezogene unbare Leistungen
  • Möglichkeit zur Förderung von Investitionen von bis zu 50.000 EUR

  • Vorverfahren
Nach Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahrens im Amtsblatt sind die Projektvorschläge fristgerecht bei der SAB einzureichen. Nicht fristgerecht eingegangene Projektvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese i. R. eines folgenden Interessenbekundungsverfahrens erneut einzureichen.

Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Sozialen Orten

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von Sozialen Orten nach der FRL Orte vom 28. April 2023
 

{{Förderrichtlinie "Soziale Orte"_Antrag | 62180}}

{{LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben | 62990}}
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zum VD:
Unter 1. Personalausgaben ist in Spalte G die vergleichbare TV-L Entgeldstufe einzutragen. In Spalte J/K ist der tatsächliche prozentuale Aufschlag des SV-Anteils des Arbeitgebers anzugeben. Die Spalte L/M bezieht sich auf das Vollzeit-Brutto-Gehalt. Investitionen sind unter 2.3 - Sonstige Ausgaben - mit aufzunehmen

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}
 

{{Verwendungsnachweis | 61325}}

{{Belegliste Land kurz | 62584}}

{{Belegliste Land lang | 62584-1}}