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Psychiatrie und Suchthilfe

Vorhaben zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken Menschen erhalten, entwickeln und umsetzen

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Förderung von Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben über einen Zuschuss
  • Zuwendung von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Maßnahmen zur Wahrnehmung von Aufgaben, die die Tätigkeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde in den Landkreisen und kreisfreien Städten ergänzen 
  • Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben, insbesondere im Zuverdienstbereich
  • Modellvorhaben zur Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtsystems der sozialpsychiatrischen Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe
  • Mobile Präventionsprojekte (Näheres hierzu siehe Infoblatt unter Rechtsgrundlagen)
  • Einrichtung zur landesweiten Koordinierung der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe im Freistaat Sachsen

  • Natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Hilfen für psychisch kranke Menschen gemäß §§ 5 ff. des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten fachliche Kompetenz und Erfahrungen aufweisen können
  • Verein "Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren"

  • Fachlich fundierte Konzeption mit einer ausführlichen Beschreibung des Angebots, insbesondere mit Aussagen zum Bedarf, der Zielstellung, Zielgruppe, den geplanten Projektbeschäftigten und Einordnung des Angebotes in das bestehende gemeindepsychiatrische Leistungsspektrum
  • Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (hierzu zählen auch Spenden oder andere zweckgebundene Einnahmen) - Anteil kann auch vom Landkreis oder der Kreisfreien Stadt zusätzlich zum kommunalen Anteil übernommen werden
  • Regionale Vorhaben: zusätzlich kommunale Beteiligung in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Aufbau, Erweiterung oder Neuausrichtung von Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte): zusätzlich betriebswirtschafliche Stellungnahme mit Aussagen zur längerfristigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Zuschusshöhe 

  • Zweckgebundener Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Höhe der Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bei überregionalen Vorhaben: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe von psychisch kranken oder suchtkranken Menschen am Arbeitsleben (Zuverdienstprojekte) setzen sich die zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt zusammen:
    • 60 % der Motivationsaufwendungen an Teilnehmer 
    • pauschalierte Personalausgaben für Anleiter (70% der Entgeltgruppe 8 Stufe 3 des TV-L multipliziert mit dem Faktor 12 pro 6.656 Teilnehmerstunden im Jahr) 
    • pauschalierte Sachausgaben in Höhe von 30 % aus der Summe der pauschalierten Personalausgaben für Anleiter und der zuwendungsfähigen Motivationsaufwendungen 

Für Maßnahmen nach RL Teil 2 A:

Für jedes Vorhaben ist ein separater Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) zu stellen.
Die Anträge sind spätestens zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Projekts bei der SAB einzureichen.

Für Maßnahmen nach RL Teil 2 B:

Der Antrag ist jährlich bis zum 30. September für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubnak - Förderbank - (SAB) einzureichen.

  • Für Maßnahmen nach RL Teil 2 A - ohne Zuverdienstprojekte: 

{{PsySu_ohne Zuverdienst_Förderantrag_Teil2 | 64248}}

{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Anlage1 | 64248-1}}

{{LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben | 62990}}

{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Stellungnahme | 64247}}

 
  • Für Maßnahmen nach RL Teil 2 A Zuverdienstprojekte:

{{PsySu_Zuverdienst_Förderantrag_Teil2 | 64249}}

{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Anlage1 | 64248-1}}

{{LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben | 62990}}

{{PsySu_Förderantrag_Teil2_Stellungnahme | 64247}}


Weitere beizufügende Unterlagen:  
 
  • Nachweis über die kommunale Beteiligung
  • Vereinbarung Kooperation
  • Bei Angeboten zur Beschäftigung und Teilhabe (Zuverdienstprojekte) zusätzlich:
    • Betriebswirtschafltiche Stellungnahme
    • Nachweis, dass der Anleiter über sozialtherapeutische Kompetenzen zu psychiatrischen Krankheitsbildern einschließlich Abhängigkeitserkrankungen sowie dem Umgang und die Kommunikation mit entsprechend beeinträchtigten Menschen verfügt 
  • Bei juristischen Personen zusätzlich:
                         {{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
                         Aktueller vollständiger Registerauszug

 
  • Für Maßnahmen nach RL Teil 2 B:

{{Antrag_Landesmittel | 62587}}

weitere Unterlagen:
  • Wirtschaftsplan
  • Organisations- und Stellenplan 
  • Jahresarbeitsplan
  • aktuelle Satzung

{{Datenschutzhinweis für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Datenschutzhinweis für Kunden/Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}

{{Verwendungsnachweis | 61325}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}

{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}

{{Erklärung zu Ausgleichszahlungen infolge der Corona-Krise | 67308}}