UI Components

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

KONTAKT

Servicehotline Wohnungsbau

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
0351-4910-4920
0351 4910-1015
E-Mail

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​flexibel einsetzbar zur anteiligen Finanzierung der Erwerbs-, Bau- und Baunebenkosten 
  • Förderkredit bis zu 100.000 EUR
  • zinsgünstiger Kredit für 10 Jahre fest 
  • gut kombinierbar mit weiteren Förderprodukten 

  • Erwerb oder Bau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
  • Ferienhäuser und -wohnungen sowie vermietete oder gewerblich genutzte Flächen werden nicht gefördert
  • Suchen Sie Inspirationen? – Lernen Sie mit dem KfW-Sanierungsrechner passende Maßnahmen für Ihre Immobilie kennen.

  • Privatpersonen und Bauherrengemeinschaften

  • 15 Prozent der Gesamtkosten sind grundsätzlich aus Eigenmitteln zu finanzieren

 

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • Sollzins: 10 Jahre fest; wird von der KfW am Tag der Zusage durch für die KfW festgelegt 
  • Laufzeit: bis 35 Jahre
  • Tilgung: monatlich in gleich hohen Annuitäten nach Ablauf von zwei Tilgungsfreijahren 
  • Informieren Sie sich über unsere aktuellen Zinskonditionen zur Immobilienfinanzierung  
 

Kredithöhe und Auszahlung

  • Kredithöhe: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;
    • max. 100.000EUR 
  • Auszahlung: zu 100 % 
    • Abruf innerhalb von 36 Monaten nach Kreditzusage in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
    • Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat in Höhe von 0,15 % für noch nicht abgerufene Kreditbeträge
 

Verwendungsnachweis

  • ist mit Beantragung der Schlussauszahlung zu erbringen

Sicherheiten

  • bankübliche Besicherung durch Grundschulden

 

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Nutzen Sie im ersten Schritt die Fördermittelberatung der SAB in Chemnitz, Dresden oder Leipzig. Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Unsere Baufinanzierung setzt sich aus mehreren Förderbausteinen zusammen. Nutzen Sie für die Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung unseren  Produktfinder - Baufinanzierung und lassen Sie sich ein unverbindliches Finanzierungsangebot erstellen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Förderprodukte Sie zur Finanzierung benötigen, können Sie über unser Förderportal direkt online einen Antrag stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Schritt 1:
  • Gehen Sie zur Antragstellung - Baufinanzierung 
  • Registrieren Sie sich als Interessent:in
  • Melden Sie sich alternativ direkt im SAB-Förderportal an, wenn Sie bereits eine vorhandene Nutzerkennung im Zusammenhang mit der Anforderung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes erhalten haben und starten Sie den Antrag aus Ihrem vorhandenem Vorhaben (die Angaben aus Ihrer Voranfrage werden in den Antrag übernommen)
Schritt 2: 
  • Füllen Sie den Antrag online vollständig aus 
  • Übermitteln Sie den elektronischen Antrag
  • Sie erhalten von uns eine E-Mail, die Ihren Antrag und alle Ihre gespeicherten Angaben zusammenfasst

Schritt 3: 

  • Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen rechtsverbindlich 
  • Stellen Sie die benötigten Anlagen / Unterlagen entsprechend der "Checkliste" zusammen
  • Wählen Sie in der Förderportal-Übersicht über die Kachel "Vorhaben" Ihr Vorhaben aus
  • Klicken Sie anschließend auf "Aufgaben" und starten dort die Aktion "Mitteilung versenden/Unterlagen hochladen"
  • Laden Sie den unterschriebenen Antrag sowie weitere Anlagen / Unterlagen hoch und reichen Sie diese mit "Übermitteln" ein

Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm (Vordrucknummer: 600 000 3622)

{{GWG und Abgabenordnung_Infoblatt | 65222}}

{{Feststellung des wirtschaftlich Berechtigung | 65222-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{SCHUFA-Information | 0095}}

Antragstellung - Baufinanzierung 

{{Wohnungsbau_Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum | 69009}}

{{POSTIDENT_Coupon | 0017}}
​​​​​​

{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Auszahlungsantrag_Bautenstandsbestätigung | 62301}}

{{Wohnungsbau selbstgenutzte Förderobjekte_Verwendungsnachweis | 62300}}

Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der erste Spatenstich bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung, z. B. notarieller Kaufvertrag im Falle eines Objekterwerbes oder der Bauträgervertrag.

Neben den Kreditzinsen entstehen regelmäßig Kosten für die Bestellung von Sicherheiten (Grundpfandrechte) und für die Versicherung des Wohngebäudes. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Kosten entstehen, die vertraglich geregelt werden.

Es besteht nach Geldwäschegesetz eine Identifizierungspflicht. Sie können sich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei einem Mitarbeitenden der SAB oder per POSTIDENT unter Nutzung des Coupons in einer Filiale der deutschen Post oder bei zuverlässigen Dritten wie z. B. Notarinnen/Notaren mit {{Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte | 60311}} identifizieren lassen.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredits vor Ablauf der ersten Sollzinsbindung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen.