Forschungsprojektförderung-TG70
Forschungsprojektförderung TG70
Unterstützung von Forschungsprojekten
Wichtige Hinweise
Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2023/2024 stehen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Mittel für die Forschungsprojektförderung zur Verfügung. Entsprechend der Festlegungen innerhalb der Erläuterungen zur Titelgruppe sind 25 % des Budgets für die Stärkung der Forschung an Fachhochschulen (HAW) zu verwenden. Weitere 15 % sind für geistes- und sozialwissenschaftliche Vorhaben einzusetzen. Aus dem Gesamtbudget sind zudem Ausfinanzierungen bereits bewilligter Vorhaben zu realisieren.
Bei weiteren Fragen zur Umsetzung des TG 70-Förderprogramms steht Ihnen das Fachreferat das SMWK zur Verfügung.
FoerderungTG70@smwk.sachsen.de
- Die Antragstellungen zum Programmteil „Stärkung der Forschung an Fachhochschulen (HAW)“ erfolgen sowohl in 2023 als auch 2024 zentral über die Hochschulen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Prorektorat Forschung.
- Bis zum 15. Dezember 2023 konnten themenoffene, kooperative Förderanliegen mit Projektstarts in 2024 eingereicht werden - Link zum Call. Wir bitten diesbezüglich um Beachtung:
Die Förderbekanntmachung hat eine enorme Resonanz erfahren. Zum Stichtag wurden bei der Bewilligungsstelle knapp 300 Eingänge verzeichnet. Individuelle Eingangsbestätigungen werden durch die SAB nicht versandt.
Die Erfassung und Prüfung der Skizzen wird sowohl die Kapazitäten der Bewilligungsstelle als auch die des SMWK stark binden. Wir bitten daher, von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Stand des Verfahrens Abstand zu nehmen. Sie werden nach dessen Abschluss per E-Mail informiert.
Wir weisen ferner darauf hin, dass trotz des sehr hohen Antragvolumens eine Erhöhung des für diesen Call vorgesehenen Budgets (6,5 Mio. Euro; s. Bekanntmachung Punkt III.) aufgrund der für das Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschlossen ist.“ - Förderanliegen landesfinanzierter, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zur Steigerung der Drittmittelfähigkeit werden bis zum 31. Januar 2024 entgegengenommen. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie hier.
- Über die genannten Bekanntmachungen werden die im aktuellen Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft. Informationen zum Fördergeschehen ab 2025 werden zu gegebener Zeit auf dieser Seite veröffentlicht.
- Einen Überblick über alle Aufrufe sowie inhaltliche Details zu den seit Anfang 2023 bewilligten Vorhaben finden Sie auf der Homepage des SMWK.
Bei weiteren Fragen zur Umsetzung des TG 70-Förderprogramms steht Ihnen das Fachreferat das SMWK zur Verfügung.
FoerderungTG70@smwk.sachsen.de
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Forschungsprojekten
- Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagen- und –anwendungsorientierten Forschung, die der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes im nationalen und globalen Wettbewerb sowie einer kontinuierlichen Profilierung der Wissenschaftseinrichtungen dienen
- Fördergegenstände im Einzelnen:
- Projekte, die innovative Forschungsanschübe zur Profilierung einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde darstellen
- Projekte, die auf eine Erweiterung und/oder Konzentration wissenschaftlicher Expertise abzielen
- Projekte zur Stärkung der Drittmittelfähigkeit einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde
- Projekte, die Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen
- Folgende Ausgaben sind förderfähig:
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Aufträge/Fremdleistungen, soweit sie für die Durchführung des Projektes als notwendig nachgewiesen werden und 20 % der Gesamtprojektausgaben nicht überschreiten
- Ausgaben für ausschließlich vorhabensspezifische Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (keine Baumaßnahmen)
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- Voraussetzung für Zuwendungen ist ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse des Freistaates Sachsen an der Durchführung der Maßnahme.
- Die thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekte müssen zusätzliche Vorhaben der Antragsteller darstellen und dürfen grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, die für die Bearbeitung der Forschungsprojekte erforderliche Grundausstattung mit eigenen Mitteln zu sichern.
- Weitere Details ergeben sich aus der Anlage zum Antragsformular entsprechend Nr. 4 c) der Richtlinie.
- Voraussetzung für die Einreichung eines Zuwendungsantrages bei der SAB ist die Feststellung der Förderwürdigkeit. Hierfür ist sowohl bei Förderbekanntmachungen, zu welchen das SMWK themenbezogen für die innerhalb der Richtlinie aufgeführten Fördergegenstände aufrufen kann, als auch bei Einzelanliegen die Vorlage einer Projektskizze beim SMWK notwendig ({{Projektskizze für wissenschaftliche Forschungsprojekte | 63119}}). Diese Skizze wird einem externen wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren unterzogen.
- Zuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
- Vorlage der Projektskizze beim SMWK
- Skizze wird externen wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren unterzogen
- Nach positivem Ergebnis fordert SMWK zur Vollantragstellung bei SAB auf
{{Projektskizze für wissenschaftliche Forschungsprojekte | 63119}} {{TG 70/EuProNet Antrag (AZA-f) | 63108}} {{TG 70/EuProNet Antrag (AZK-f) | 63109}} {{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}} {{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}} |
{{Auszahlungsantrag_Zuschuss | 61323}} {{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise | 60870}} {{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise | 60871}} {{Stundennachweis Technologieförderung | 60374}} Hinweis: Mit dem Erhalt der Förderung sind Informationspflichten für die Öffentlichkeitsarbeit des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus verbunden. Bitte beachten Sie dazu folgendes Schreiben: „Veröffentlichungspflichten nach Bewilligung“. |
{{Verwendungsnachweis (Muster 4 zu § 44 SäHO) | 61325}} {{Merkblatt zur Gliederung der Zwischenberichte und des abschließenden Sachberichtes | 63163}} {{Indikatoren der Förderung für den wissenschaftlichen Bereich | 63148}} |
- Die Frist zur Einreichung von Anträgen zur Bekanntmachung „Verbesserung der Forschungsfähigkeit durch Projektförderungen mit Investitionsschwerpunk“ ist am 10. Juni 2021 abgelaufen. Das Verfahren ist abgeschlossen.
- Am 10. November 2021 endete die Frist zur Einreichung von Projektskizzen auf einen Förderaufruf für Forschungsanliegen im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich.
- Bis zum 3. Dezember 2021 war die Vorlage von Förderanliegen auf einen themenoffenen Förderaufruf mit den Schwerpunkten „Steigerung der Drittmittelfähigkeit/Internationalisierung“ möglich.
- Über das Ergebnis aller Auswahlverfahren wurden die Förderinteressenten bzw. antragstellenden Einrichtungen individuell informiert.