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HORIZON-Prämie

Unterstützung für eine Antragstellung zur EU-Förderung HORIZON EUROPE

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Europäische Forschungs- und Innovationsförderung ist in den letzten Jahren für Sachsen immer bedeutsamer geworden. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und weitere beteiligen sich rege am jeweiligen Programm der EU. In der Mitte der Förderperiode 2021-2027 beginnen nun bereits die Diskussionen zum Programm Horizont Europa für die Zeit ab 2028. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) hat einen Fragebogen konzipiert, mit dem alle sächsischen Akteure (unabhängig davon, ob sie sich bereits an dem Programm beteiligt haben oder noch nicht), die Möglichkeit bekommen sollen, ihre Erfahrungen und Erwartungen an ein Nachfolgeprogramm einzubringen und somit die sächsische Position zu formen.

Die Abfrage ist bis zum 12. April 2024 geöffnet. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 10 Minuten. Sie ist unter folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Ihre_Meinung_zu_Horizont_Europa_und_FP10

Wichtige Hinweise

  • Mit Veröffentlichung der geänderten Richtlinie Landes-Technologieförderung erfolgt die Neuauflage der sächsischen Förderung im Rahmenprogramm „HORIZON EUROPE“.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen.
  • Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
    • Dienstleistungen
    • Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen in der Initialphase (diese endet mit der Antragstellung bei der EU)
    • Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion in der Startphase (Beginn der Projektphase nach Zusage der EU)
    • Bewertung und Analyse der Ablehnungsgründe bei erfolglosem HORIZON EUROPE-Antrag
  • Nicht zuwendungsfähige Dienstleistungen sind:
    • Dienstleistungen von Betriebsangehörigen
    • Dienstleistungen durch unmittelbar oder mittelbar mit dem Antragsteller verbundenen Unternehmen
    • Dienstleistungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Verwandte ersten Grades eines Inhabers, Gesellschafters oder leitenden Angestellten des Unternehmens
    • Dienstleistungen, die bereits im Auftrag der EU, vom Bund oder dem Freistaat Sachsen kostenfrei oder bereits anteilig finanziert, beauftragt wurden bzw. zur Verfügung gestellt werden
    • Dienstleistungen, die durch die EU im Rahmen des HORIZON EUROPE-Projektes selbst gefördert werden

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen (inkl. Handwerksbetriebe)
  • Ausgeschlossen sind: 
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen aus den Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur

  • FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kammern und privatwirtschaftliche Anbieter sein
  • Es liegen Nachweise zur Kompetenz des Dienstleisters auf dem Gebiet der europäischen Forschungs- und Innovationsförderungen vor
  • Es liegt eine Einschätzung des Dienstleisters vor, dass das Vorhaben das Potential zur Erfüllung der im Aufruf der EU genannten Qualitätsschwellenwerte besitzt

Art

  • Zuschuss / Anteilsfinanzierung
 

Höhe

  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben


Höchstbetrag

  • 5.000 EUR in der Initialphase, 10.000 EUR bei Koordinatorfunktion des Antragstellers
  • Zusätzlich 15.000 EUR in der Startphase bei Koordinatorfunktion
  • 1.000 EUR für die Analyse bei erfolglosem Antrag
  • Es sind maximal 3 Förderungen pro Unternehmen möglich.​​

  • Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
  • Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Dienstleistungsvertrages zu werten. Als Beginn gilt somit bereits der Abschluss des Vertrages mit dem FuE-Dienstleister.
  • Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage der Eingangsbestätigung der EU für den HORIZON EUROPE-Antrag und vorläufiger Rechnungslegung des Dienstleisters.
  • Der Zuwendungsempfänger hat nach Zugang der Benachrichtigung der EU über Misserfolg oder Erfolg des HORIZON EUROPE-Antrags die SAB zu informieren und kann die Aufstockung für die Analyse oder die Aufstockung für die Koordinatorfunktion in der Startphase beantragen. Für die beantragte Aufstockung der Bewilligung für eine nachfolgende Startphase erfolgt die Auszahlung nach abschließender Rechnungslegung durch den Dienstleister und Vorlage des Verwendungsnachweises.

Flyer zum Programm Horizon-Prämie

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

​​​​​​​{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{H-Prämie_Antrag | 62190}}

grundsätzlich beizufügen:
 
  • Nachweise zur Kompetenz des Dienstleisters
  • Einschätzung des Dienstleisters zur Erfüllung der von der EU angestrebten Qualitätsschwellen durch das Projekt


bei Unternehmen zusätzlich:

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}

{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

  • aktueller Registerauszug
  • Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) der Vertretungsberechtigten

{{Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag | 62189}}

{{Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag | 62189}}