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Innovationsprämie

Für Produktinnovationen Forschungs-Dienstleister nutzen

Finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.
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0351 4910-4910
0351 4910-1015
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Wichtiger Hinweis:

  • Eine Neubewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich auf Basis der neuen Förderrichtline EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027.
  • Neuanträge können Sie unter nachfolgender Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - stellen:
EFRE/JTF - InnoPrämie 2021 bis 2027

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für die Nutzung  von Forschungs-Dienstleistungen bei der Entwicklung Ihrer Produkte
  • Bis zu 20.000 EUR Prämie pro Kalenderjahr

Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen 

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
 
  • Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, z.B.:
    • Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
    • Durchführbarkeitsstudien
    • Werkstoffstudien
    • Studien zur Fertigungstechnik
  • Ausgaben für externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten, die überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B.:
    • Konstruktionsleistungen
    • Designleistungen
    • Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
    • Laborleistungen
    • Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung

Nicht zuwendungsfähig sind:
 
  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
  • Betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten

Antragsberechtigt sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Ausgeschlossen ist die Förderung von: 
 
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen aus den Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur

  • Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen
  • FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter sein
  • Bei den FuE-Dienstleistern kann es sich um nationale oder internationale Anbieter handeln
  • Die FuE-Dienstleistung darf nicht durch Familienangehörige, Betriebsangehörige oder durch ein verbundenes Unternehmen des Antragstellers durchgeführt werden
  • FuE-Dienstleistungen, die bisher betriebsintern erfolgten, dürfen nicht gefördert werden (kein Outsourcing)
  • Bei den FuE-Dienstleistungen darf es sich nicht um studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungsleistungen sind, sowie studentische Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse etc.) handeln

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
  • Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Antragstellung für bis zu zwei Innovationsprämien, insgesamt maximal  20.000 EUR pro Kalenderjahr möglich

Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

{{I-Prämie_Antrag FP 2014-2020 | 62209}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}

{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

aktueller Registerauszug

Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite), sofern Befugte nicht durch den Registerauszug legitimiert sind

{{I-Prämie_Verwendungsnachweis FP 2014-2020 | 62213}}

{{Belegliste | 61389}}​​​​
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