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Innovationsunterstützende Maßnahmen

Steigerung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuwendung, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen

  • Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft
  • Etablierung von Kommunikationsplattformen
  • Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen
  • Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben
  • Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU
  • Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
  • Weitere innovative Maßnahmen

Folgende Ausgaben bzw. Kosten sind förderfähig:

Personal
 
  • Bei Abrechnung auf Ausgabenbasis: Investitionen für ausschließlich vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen (keine Baumaßnahmen), soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • Bei Abrechnung auf Kostenbasis: Kosten für Abschreibungen auf vorhabenspezifische Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • Auftragsforschung, Wissen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenen Patenten
  • Erlangung, Weiterentwicklung und Verteidigung von Patenten
  • Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen
  • Fremdleistungen, die zur Umsetzung des Projekts unmittelbar erforderlich sind,

Material
 
  • Preisgelder und Prämien
  • Anfertigung einer Studie

Eine Förderung entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben vom Antragsteller die zuwendungsfähigen Ausgaben mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.

  • KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen, wenn das geförderte Projekt geeignet ist, die Innovationskraft von KMU in Sachsen zu verbessern.

  • Antragsteller ist ein KMU: Vorhabens- und Finanzierungskonzept, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und ihre angestrebten Auswirkungen auf die Innovationsstärke des Antragstellers bzw. die beteiligten KMU beschreibt
  • Antragsteller ist kein KMU: Projektaktivitäten der übrigen Antragsteller (Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen) müssen vorbereitende Studien betreffen oder einer größeren Anzahl von KMU mit Sitz in Sachsen dienlich sein (min. zehn KMU)

Art

  • Zuschuss / Anteilsfinanzierung


Höhe

  • Bis zu 50 % für KMU, soweit beihilferechtlich zulässig
  • Bis zu 100 % für die übrigen Antragsteller, soweit beihilferechtlich zulässig

1. Verfahrensstufe: Einreichung der Projektskizze und Bewertung der Förderwürdigkeit
 
  • Die Antragsteller können jederzeit Projektskizzen bei der SAB einreichen. Details zu Inhalt und Form befinden sich im entsprechenden Formular Projektskizze (VD 61563). Die SAB trifft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) zunächst eine Vorauswahl anhand der eingereichten Projektskizzen. Die Skizzen werden insbesondere nach der innovations- und technologiepolitischen Bedeutung des Themas für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen beurteilt. Die SAB behält sich vor, einzelne Interessenten zur Präsentation ihrer Vorschläge einzuladen. Die SAB teilt das Auswahlergebnis schriftlich mit.

2. Verfahrensstufe: Einreichung des Förderantrags und Entscheidung über Gewährung der Zuwendung
 
  • Bei positiv bewerteter Projektskizze fordert die SAB den Interessenten dazu auf, einen förmlichen Förderantrag (VD 63529) vorzulegen. Über diesen entscheidet die SAB nach Maßgabe der Richtlinie. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Rechnungslegung und nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
  • Zu ausgewählten Themen kann das SMWA Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen veröffentlichen. Entsprechende Aufrufe finden Sie im Sächsischen Amtsblatt und hier.

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{KMU-Informationsblatt | 60300}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (ANBest-P)_Hinweise | 60870}}

{{Belegprüfung-Zusammenstellung von Originalbelegen (Selbstkostenabrechnung)_Hinweise | 60871}}

{{InnoVAM_Projektskizze | 61563}}

{{InnoVAM_Antrag (AZA) | 63529}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{De-minimis_Antrag_Erklärung | 60381}}

{{KMU-Bewertung | 60314}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{KMU-Bewertung_Anlage 1 | 60314-1}}

{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

​​​​​​​Weitere Unterlagen gemäß Seite 3 des Antragsformulars

{{InnoVAM_Auza_VN (AZA) | 63530}}

{{Belegliste_verkürzt | 61388}}

{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}

{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

​​​​​​​Weitere erforderliche Unterlagen, insbesondere zur Verwendungsnachweisführung, werden Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.

{{InnoVAM_Auza_VN (AZA) | 63530}}

{{Belegliste_verkürzt | 61388}}

{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}

{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

​​​​​​​Weitere erforderliche Unterlagen, insbesondere zur Verwendungsnachweisführung, werden Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.