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Kofinanzierung Zukunftsprogramm Kino

Investitionen zum Erhalt und zur Stärkung des Kulturortes Kino

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0351 4910-4910
0351 4910-1015
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Die Antragstellung ist ab sofort wieder über den unten stehenden Link im Förderportal möglich.
  • Des Weiteren stehen ab dem 30. August 2023 die Funktionalitäten Zwischennachweis (inkl. Auszahlungsantrag) und Verwendungsnachweis (inkl. Auszahlungsantrag) im Förderportal zur Verfügung.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Erhalt und Stärkung des Kulturortes Kino im Freistaat Sachsen, insbesondere außerhalb von Ballungszentren

  • Zuwendungsfähige Ausgaben sind die, die nach dem Förderbescheid der Filmförderungsanstalt (FFA) als zuwendungsfähig anerkannt worden sind.
  • Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, insbesondere zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren
  • Smart Data, investive Marketingmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, Umweltschonung, Grünes Kino
  • Schaffung von Barrierefreiheit im Kino
  • Investitionen in Kassen-, Projektions- und Tontechnik
  • Investitionen in Bestuhlung, Kinosaalausstattung und Ausstattung in Besucherbereichen
  • Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage

Betreiber von Kinos, die
 
  • Die Zuwendungsvoraussetzungen der "Förderrichtlinie Kofinanzierung Zukunftsprogramm Kino" erfüllen und
  • Die ortsfeste Kinos (ohne Sonderformen) mit bis zu 7 Leinwänden in Sachsen betreiben
  • Und darüber hinaus eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Sitz in einer sächsischen Gemeinde mit max. 50.000 Einwohnern
    • Prämierung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, dem Kinopreis des Kinematheksverbunds oder dem Kinoprogrammpreis der MDM oder
    • Besucheranteil von mind. 40 % für deutsche und europäische Filme oder eine Programmierung von mindestens 40 % deutscher und anderer europäischer Filme im Durchschnitt der letzten vier Kalenderjahre.

  • Grundvoraussetzung für eine Förderung im Programm "Kofinanzierung Zukunftsprogramm Kino" ist das Vorliegen des Förderbescheides der FFA.
  • Hier geht es zur Seite der FFA.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Betriebs des Kinos muss nachgewiesen sein. Die Wirtschaftlichkeit wird vermutet, wenn ein Kino durchschnittlich 275 Vorführungen und mindestens 9 Monate fortlaufenden Spielbetrieb in den Jahren 2018, 2019 und 2022 nachweisen kann.
  • Weitere Anforderungen zu den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter "Formulare & Downloads"/"Rechtsgrundlagen".

Art

  • Zuschuss / Anteilsfinanzierung


Höhe

  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben


Höchstbetrag

  • 30.000 EUR für Kinos mit einem Saal bzw.
  • 22.500 EUR pro Leinwand für Kinos ab 2 Sälen

Die Antragstellung für die "Kofinanzierung Zukunftsprogramm Kino" des Freistaats Sachsen erfolgt über das Förderportal der SAB. Dort sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen hochzuladen.

Zum Förderportal gelangen Sie hier.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung im Förderportal an.
  • Klicken Sie auf die Kachel „Vorhaben“ und wählen Ihr Vorhaben aus.

  • Wählen Sie auf der Registerkarte “Aufgaben“ die Option „Auszahlungsantrag erstellen“ oder „Verwendungsnachweis erbringen“ aus. 

 

Hinweis: Wenn Sie eine Zwischenauszahlung beantragen, dann nutzen Sie die Aufgabe „Auszahlungsantrag erstellen“,          andernfalls ist die Aufgabe „Verwendungsnachweis erbringen“ zu nutzen.
 

Ich habe meinen Antrag elektronisch übermittelt. Was ist jetzt zu tun?

Nach elektronischer Übermittlung Ihrer Daten aus dem Förderportal ist der erstellte Verwendungsnachweis auszudrucken und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen über das Förderportal einzureichen.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung im Förderportal an.

  • Klicken Sie auf die Kachel „Vorhaben“ und wählen Ihr Vorhaben aus.

  • Wählen Sie auf der Registerkarte “Aufgaben“ die Option "Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen" aus.

  • Laden Sie Ihre Unterlagen im Eingabedialog hoch. Durch Betätigung des Buttons "Mitteilung/Unterlagen übermitteln“ werden die Unterlagen eingereicht.

  • Für Fragen oder Hilfestellungen zum Förderportal steht Ihnen unser Servicecenter unter der Telefonnummer 0351 4910-4910 gern zur Verfügung.


Zum Förderportal gelangen Sie hier.