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SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen

Unterstützung von Vorhaben der gewerbliche Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern durch Ausfallbürgschaften

KONTAKT

Stefan Futschik

0351 4910-3915
0351 4910-23915
E-Mail

Markus Findeis

0351 4910-3918
0351 4910-23918
E-Mail

Wichtige Hinweise

Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner bei der Gewährung von Bürgschaften für Nicht-KMU und für KMU mit Bürgschaftshöhen von 2,5 bis 20 Mio. EUR. Bei Bürgschaften unter 2,5 Mio. EUR unterstützt Sie die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen

Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen: 
 
  • Investitionen
  • Unternehmensnachfolgen
  • Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
  • auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
  • Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen

Grundsätzlich ausgeschlossen sind
 
  • Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten, 
  • nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers. 

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler
  • natürliche Personen (auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
  • Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich. 

  • Unternehmenssitz bzw. zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen
  • Rückzahlung der verbürgten Kredite ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartbar  

Laufzeiten

  • bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen
  • bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen

Kosten

  • Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):
    • einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)
  • Bürgschaftsprovision:
    • jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages

Sicherheiten

  • Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten
  • persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können

Beihilferechtliche Regelungen

  • AGVO und De-minimis-Beihilfe

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • möglich

  • Einreichung des Antrages über Ihre Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)
  • Die Kundenberater, Herr Futschik und Herr Findeis (siehe Kontakt), unterstützen Sie gern bei der Strukturierung Ihres Vorhabens.

Für natürliche Personen: 

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