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Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung

Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen und Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen

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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss bis zu 50 % für Touristmusmarketing und Destinationsentwicklung

Tourismusmarketing
 
  • Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
  • Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
  • Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
  • Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen

Destinationsentwicklung
 
  • Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
  • Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
  • Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen

Tourismusmarketing:
 
  • Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.

Destinationsentwicklung:
 
  • Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)

  • Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist
  • Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme
  • Der Beitrag der Zuwendungsempfänger:innen aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektes muss grundsätzlich mindestens 50 % betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Wenn Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgeber:innen beantragt werden, ist darüber in den Anträgen umfassend Auskunft zu geben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig.
Zusätzlich für Maßnahmen des Tourismusmarketing:
 
  • Ein aktueller Marketingplan
  • Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers und die Verlinkung auf entsprechende Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen

Zusätzlich für Maßnahmen der Destinationsentwicklung:
 
  • Eine vom SMWKT bestätigte Destinationsstrategie

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
  • Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
  • Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. 

Förderung 2022
 
  • Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt 

Förderung 2023
 
  • Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt 

Förderung 2024
 
  • Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Merkblatt

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Tourismus_Antrag | 61074}}

{{Tourismus_Antrag_Anlage 1 | 61075}}

{{Tourismus_Antrag_Anlage 2_Maßnahmebeschreibung | 64201}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

​​​​​​​{{Erklärung Antrag_kein Unternehmen in Schwierigkeiten | 61369}}

{{De-minimis_Antrag_Erklärung | 60381}}

{{Tourismus_Auszahlungsantrag | 64199}}

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{{Tourismus_Verwendungsnachweis | 61076}}

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{{Tourismus_Teilnehmerliste | 61087}}
​​​​​​​​​​​​​​
​​​​​​​{{Tätigkeitsnachweis - Stellenförderung | 60609}}

Bis zum Förderjahr 2021 können Sie weiterhin die Belegliste SAB-Vordruck 61389 gemäß Zuwendungsbescheid nutzen.