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Heilberufe – Modellvorhaben (Teil E der Richtlinie Heilberufe)

Modellvorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels in Folge des demografischen Wandels im Gesundheitswesen

KONTAKT

Bildung und Soziales

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuwendung als Projektförderung 
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen vorhabensbezogenen Personal- und Sachausgaben
  • In Ausnahmefällen sind Investitionen förderfähig

  • Zeitlich begrenzte Modellvorhaben und die damit verbundene wissenschaftliche Begleitung zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie zur Notwendigkeit und Ausgestaltung gesetzgeberischer Regelungen

  • Natürliche und juristische Personen, die entsprechende Vorhaben durchführen 

  • Voraussetzungen und Einzelheiten zur Förderung werden in themenspezifischen Förderbekanntmachungen des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt festgelegt
  • Modellvorhaben sind vom Zuwendungsempfänger zu evaluieren 
  • Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt, eine Anschlussfinanzierung ist regelmäßig nicht möglich

  • Einzelheiten zur Förderung sind der jweiligen themenspezifischen Förderbekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu entnehmen
  • Zuwendung wird bewilligt, wenn diese im Einzelfall mehr als 2.500 EUR, bei kommunalen Körperschaften mehr als 10.000 EUR beträgt
  • Beteiligung an der Finanzierung durch Eigemittel oder Mitteln Dritter in Höhe von mindestens 10 %
  • Für Personalausgaben werden Pauschalsätze gemäß der Anlage B zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der jeweils geltenden Fassung angesetzt.
  • Soweit es sich bei den Zuwendungen um staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt, erfolgt die Zuwendung nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 oder des Beschlusses 2012/21/EU oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.

  • Eine Antragstellung ist nur nach einer Förderbekanntmachung und unter den dort näher bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Die Bewertung der Anträge erfolgt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, das hierzu Stellungnahmen weiterer Akteure einholen kann.
  • Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) einzureichen.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Heilberufe

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Modell-Förderprogramm "Faire Anwerbung von Pflegekräften für Sachsen"

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Förderprogramm "Pflege Skills Lab Sachsen" vom 15. Dezember 2022

Förderbekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Modellvorhaben „Verbesserung der praktischen Ausbildung durch begleitende Maßnahmen und Stärkung der Tätigkeit der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter“ vom 17. März 2022

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Modell-Förderprogramm "Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen“ vom 28. März 2022 

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Förderprogramm „Vorhaben zur finanziellen Unterstützung des Aufbaus von Kooperationsbeziehungen in der beruflichen und primärqualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung nach § 54 des Pflegeberufegesetzes im Freistaat Sachsen"

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Modell-Förderprogramm „Koordination der beruflichen Anerkennung von ausländischen Gesundheitsfachkräften im Freistaat Sachsen“

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Modell-Förderprogramm "Beratungsstelle Pflegeausbildung Sachsen" vom 8. Juni 2023 

{{Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten Dritter | 64006}}

{{Antrag_Landesmittel_nicht investiv | 62587}}

{{LM_Ausgabenplan_Personalpauschale_Sachausgaben | 62990}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

​​​​​​​{{Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen | 60821}}
​​​​​​​
  • aktueller, vollständiger Registerauszug (Vereinsregister o. Ä.), sofern dieser nicht bereits bei der SAB eingereicht wurde oder sich geändert hat

{{Auszahlungsantrag Landesmittel nicht investiv | 62586}}

{{Verwendungsnachweis | 61325}}

{{Belegliste_Land_kurz | 62584}}

{{Belegliste_Land_lang | 62584-1}}

{{Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis | 60607}}