Meisterbonus
Meisterbonus
Zusatzleistung zur Weiterbildung und zum Abschluss "Meister"
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur für sächsische Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern möglich ist. Privatpersonen wenden sich für den Zuschuss bitte an ihre zuständige Kammer
Was bietet mir das Förderprogramm?
- zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent
- Erfolgreicher Abschluss als:
- Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin
- Industriemeister oder Industriemeisterin
- Fachmeister oder Fachmeisterin
- Erstempfänger: sächsische Handwerkskammern und sächsische Industrie- und Handelskammern
- Weiterreichung an Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfungen der jeweiligen Kammer
- Erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsabschlüsse unter Buchstabe A bis C
- Für Buchstabe D: Antragsstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Für Buchstabe E: Antragsstellung bei der Landesdirektion Sachsen
- Weitere Voraussetzungen:
- a) Meisterprüfung durch fachlich und örtlich zuständige Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet
- b) Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zur Feststellung des Prüfungsergebnisses im Freistaat Sachsen
- c) Nichterfüllung a) und b): Förderung, wenn zur Antragsstellung Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister oder Meisterin im Freistaat Sachsen
- d) Meisterprüfung nicht älter als ein Jahr
- e) Keine Beantragung oder Erhalt gleichartiger Förderung in anderem Bundesland
- zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Festbetrag in Höhe von 2.000,00 EUR pro Absolventin oder Absolvent
- Die Antragsstellung erfolgt durch die jeweilige Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Die Antragsstellung ist nur möglich, wenn Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung von der Antragsstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurück liegt
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