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Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)

Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern

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Montag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch: 9:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr (Hinweis: Täglich außer mittwochs telefonfreie Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr)
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Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % (Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie)
  • Festbetragsfinanzierung (Nummer 2.3 und 2.4 der Richtlinie)

Maßnahmen zur Förderung:
 
  • Des individuellen Coachings
  • Von Betriebsakquisiteuren
  • Von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (FAV plus)
  • Von Gemeinwohlarbeit 58 plus

  • Jobcenter im Sinne von § 6 d SGB II

  • Teilnehmende: Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Auswahl und Zuweisung Teilnehmender durch Zuwendungsempfänger
  • Andere Fördermaßnahmen (Regelinstrumente) dürfen nicht ersetzt werden
  • Weitere Konditionen gemäß der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - Sozialer Arbeitsmarkt vom 14. November 2017, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 48/2017 vom 30. November 2017

Zuschusshöhe und Auszahlung

  • Förderung nach den Nummern 2.1 bis 2.4 auf Basis eines Gesamtbudgets für Bewilligungszeitraum für jeweiliges Jobcenter
  • Bis zu 70 % des Gesamtbudgets verteilbar auf Förderbausteine nach den Nummern 2.1 und 2.2
  • Mindestens 30 % der Mittel zu verteilen auf die Förderbausteine nach den Nummern 2.3 und 2.4

  • Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
  • Förderung nach den Nummern 2.1 bis 2.4 ist von den Jobcentern zu stellen
  • Projektbeginn grundsätzlich erst nach Bewilligung des Vorhabens möglich
  • Vorzeitiger Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko in Abstimmung mit der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) möglich

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