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Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (GTA)

Förderung von Ganztagsangebote an Schulen

KONTAKT

Sächsische Ganztagsangebotsverordnung

Wichtige Hinweise

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • ​​​​Pauschalierte zweckgebundene Zuweisung
  • Förderung von Honorar- und Sachkosten
  • Ganztagsangebote an Schulen
Insbesondere:
 
  • Individuelle Förderung von Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten
  • Stärkung von übergreifenden Kompetenzen
  • Prävention von Schwierigkeiten im Lernen oder im Verhalten
  • Unterstützung bei sozialen Problemlagen

  • Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, welche für unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Bildungs- und Förderangebote sowie Arbeitsgemeinschaften erforderlich sind.

  • Schulträger
  • Schulfördervereine

  • Ganztagesangebot im Sinne der Verordnung (siehe auch FAQ)
  • Bei Antragstellung für Grundschulen: Einreichung einer für das beantragte Schuljahr gültigen Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort
  • Bei Antragstellung durch den Schulförderverein: Einreichung einer Einverständniserklärung des Schulträgers

  • pauschalierte Zweckgebunde Zuweisung
  • Zuweisung setzt sich zusammen aus:
    • Sockelbetrag in Höhe von 6.000 EUR für Förderschulen und 4.000 EUR für alle anderen Schulen pro Schuljahr
    • Schülerpauschale für jeden Schüler mit Ausnahme von Schülern der Sekundarstufe II einer allgemeinbildenden Schule
    • Zusatzpauschale für Förderschulen und für die Sekundarstufe I der Oberschulen und Gemeinschaftsschulen
    • Schulklubpauschale für Oberschulen, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien mit Schulklubs beträgt bis zu 10.000 EUR je Schuljahr

  • Der Antrag ist bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) zu stellen.
  • Registrierung für die Nutzung des Förderportals (SAB-Vordruck 66000)
  • Antragserstellung und -einreichung erfolgt ausschließlich über das Förderportal.
  • Eine Antragsstellung außerhalb des Förderportals ist nicht mehr möglich.

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Kundenvordruck Förderportal | 66000}}

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten | 61547-1}}

{{GTA_Schulleiterbestätigung | 61745}}
 
  • Fördervereine und freie Schulträger: aktueller Vereinsregister- bzw. Handelsregisterauszug
  • Grundschulen: Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort

Einreichung ausschließlich über Förderportal möglich

  • Bereitstellung des Angebots an mindestens drei Tagen der Woche für täglich mindestens sieben Zeitstunden
  • Bereitstellung Mittagessen
  • unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung sowie Organisation und Kooperation in enger Abstimmung
  • und konzeptioneller Zusammenhang mit dem Unterricht
  • Hier finden Sie die GTA FAQ