UI Components

Brachenberäumung (Landesbrachenprogramm)

Beräumung von brachgefallenen Gewebe-, Industrie und sonstigen bebauten, ehemals genutzten Grundstücken

KONTAKT

Ina Kupfer

0351 4910-4230
0351 4910-4205
E-Mail

Gabriele Kaden

0351 4910-4231
0351 4910-4205
E-Mail

Juliane Kießling

0351 4910-4222
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich.
  • Bitte beachten Sie hierzu das Hinweisblatt zur Antragsstellung.
Für die Bewilligung einer Zuwendung ist maßgeblich, dass mit dem Vorhaben kurzfristig begonnen werden kann.

WICHTIG:
  • Anträge sind vollständig, planerisch gut vorbereitet und in guter Qualität einzureichen.
  • Insbesondere die Genehmigungslage ist frühzeitig zu klären, damit fehlende Genehmigungen nicht die Umsetzung des Vorhabens behindern. 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Beseitigung baulicher Missstände, Gefahrenquellen und Umweltschäden 
  • Aufwertung des Gebietes 

Folgende Arten von Brachen können mit Fördermitteln beräumt werden: 
 
  • Grundstücke, deren vormalige industrielle, gewerbliche, soziale, verkehrstechnische, militärische, landwirtschaftliche oder in sonstiger Weise bauliche Nutzung aufgegeben wurde sowie
  • Grundstücke mit unbewohnbaren, ruinösen Wohngebäuden oder nicht mehr genutzten DDR-Einrichtungen
  • Brache liegt im Freistaat Sachsen und ist im Brachflächenerfassungssystem enthalten
  • Ursprüngliche Funktion ist seit mindestens 10 Jahren  nicht mehr gegeben (Ausnahmen möglich - siehe Richtlinie)
  • Keine Nutzung im gegenwärtigen Zustand möglich 
  • Maßnahme ist Bestandteil des integrierten Standtentwicklungskonzeptes oder des integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzeptes 
  • Grundstücke im Eigentum der Gemeinde oder Dritter, sofern es sich um den Vollzug einer Beseitigungsduldung nach § 179 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB handelt

Gefördert werden: 
 
  • Vorbereitung der Beräumung
  • Altlastenbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen
  • Beseitigung von Abfallablagerungen
  • Abriss und Beräumung
  • Einfache Begrünung

Nicht gefördert werden:
 
  • Zuwendungen unter 10.000 EUR
  • Personal- und Sachausgaben der Gemeindeverwaltung, Geldbeschaffungskosten und Zinsen sowie 
  • Umsatzsteuerbeträge, die vorsteuerabziehbar sind 

  • Gemeinden

​​​​​Zuschusshöhe und Auszahlung
 
  • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilfinanzierung 
  • 90 % Fördersatz, wenn Haushaltsstrukturkonzept nach §72 SächsGemO vorliegt, Beseitigungsduldung Dritter nach §179 BauGB, Grundstückserwerb im Zusammenhang mit Brachenberäumung

Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. 
Eine elektronische Antragstellung über das Förderportal der SAB ist leider noch nicht möglich. 
 

Hinweisblatt zur Antragstellung 


Hinweisblatt bei geplantem Verkauf der Fläche


{{LBP_beräumte_Flächen_Hinweisblatt | 61821}}

Hinweisblatt zum Fachkonzept

{{LBP_Fachkonzept_Brachen_Hinweisblatt | 61820}}

Datenschutzhinweise 

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{LBP_Förderantrag | 60254}}

{{Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme | 60552}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Vorhabenbeginn_Anzeige | 65999}}

{{Landesmittel_ Auszahlungsantrag | 61580}}
 

{{LBP_Verwendungsnachweis | 60559}}