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Konsortialkredite

Unterstützung von Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern durch die Teilnahme an Konsortialfinanzierungen

KONTAKT

Bernhard Würfel

0341 70292-3660
E-Mail

Daniela Weber

0341 70292-1673
E-Mail

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Bereitstellung der erforderlichen Liquidität durch die SAB als Innen-Konsorte unter Federführung der Hausbank/en nach Maßgabe des Konsortialvertrages
  • Alternativ Beteiligung der SAB durch Haftungsübernahme an Kredit/en der Hausbank/en (haftungsseitige Unterbeteiligung)
  • Die SAB kann für Hausbank/en nach Vorabstimmung die Refinanzierung innerhalb des Konsortiums übernehmen

  •  Finanziert werden schwerpunktmäßig:
    • Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung
    • Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)
    •  Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege
    • Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen
    • Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus
    • Investitionen in erneuerbare Energien
    • Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums
    • Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
  • Die Finanzierung der SAB erfolgt dabei auf Einladung einer oder mehrerer Banken im Rahmen von Bankkonsortien. Die SAB übernimmt nicht die Konsortialführerschaft.

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

  • Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt. 
  • Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.
  • Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden. 


Kredithöhe und Auszahlung

  • Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.
  • Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.
  • Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten. 

 

  • Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen. Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.