UI Components

Lebendige Zentren (LZP)

Erhalt und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen

KONTAKT
Leipzig Stadt

Krystyna Zickmantel

Gruppenleitung
0351 4910-4210
E-Mail

Frank Nimschowski

0351 4910-4217
E-Mail

Reinhard Blume

0351 4910-4212
E-Mail
Kreis Leipzig

Krystyna Zickmantel

Gruppenleitung
0351 4910-4210
E-Mail

Bodo Leder

0351 4910-4297
E-Mail
Dresden Stadt

Krystyna Zickmantel

Gruppenleitung
0351 4910-4210
E-Mail

Yvonne Stiehler

0351 4910-4219
E-Mail
Chemnitz Stadt

Kati Schrader

Gruppenleitung
0351 4910-4220
E-Mail

Katrein Hellmuth

0351 4910-4221
E-Mail

Thomas Krüger

0351 4910-4216
E-Mail
Kreis Bautzen

Anne Hertel

0351 4910-4215
E-Mail
Kreis Erzgebirge

Torsten Vogel

0351 4910-4818
E-Mail

Dorothee Naumann

0351 4910-4819
E-Mail
Kreis Görlitz

Doreen Roitsch

0351 4910-4214
E-Mail
Kreis Meißen

Torsten Vogel

0351 4910-4818
E-Mail

Frank Nimschowski

0351 4910-4217
E-Mail
Kreis Mittelsachsen

Yvonne Stiehler

0351 4910-4219
E-Mail

Thomas Krüger

0351 4910-4216
E-Mail

Anna Schützenberger

0341 70292-4652
E-Mail
Kreis Nordsachsen

Frank Nimschowski

0351 4910-4217
E-Mail
Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Torsten Vogel

0351 4910-4818
E-Mail

Dorothee Naumann

0351 4910-4819
E-Mail
Vogtlandkreis

Heike Täubert

0341 70292-4815
E-Mail

Anna Schützenberger

0341 70292-4652
E-Mail
Kreis Zwickau

Dana Simon

0351 4910-4811
E-Mail

Wichtige Hinweise

  • Die Vordrucke zur Antragstellung für das Programmjahr 2024 wurden angepasst und stehen ab 18.09.2023 zur Verfügung. Laden Sie bitte ausschließlich die aktuellen Vordrucke im Förderportal hoch. 
  • Nutzen Sie bitte das Förderportal der SAB für die Einreichung von Unterlagen, wie z.B. Auszahlungsanträge, Verwendungsnachweise, Förderanfragen 
  • Hinweise zur Nutzung des Förderportals für die Antragstellung finden Sie in der Präsentation zur Städtebaukonferenz am 13.10.2022
  • Informieren Sie sich bitte zum Vorgehen zusätzlich im Hinweisblatt.

    Link zum Förderportal
  • Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung eines Paketes vorwiegend investiver Einzelmaßnahmen in einem vor der Antragstellung abgegrenzten Fördergebiet (städtebauliche Gesamtmaßnahme)
  • Zuschuss für die Aufwertung des Stadtbildes und Belebung des Quartiers durch Bündelung von investiven Maßnahmen in Stadt- und Ortsteilzentren, historischer Altstädte, Stadtteilzentren und und von Zentren in Ortsteilen
  • Finanzielle Unterstützung bei sehr unterschiedlichen Maßnahmen im Quartier
  • Bürgernahe Planung durch Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Konzepterstellung und im Rahmen der Vergabe von Mitteln aus Verfügungsfonds

  • Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
  • Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB)
  • Baumaßnahmen (§ 148 BauGB) an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Baumaßnahmen privater Eigentümer
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Vergütungen für Beauftragte 
  • Ausgaben für Verfügungsfonds
  • Weitere Fördergegenstände in der Förderrichtlinie

Die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung und zum Neubau von Sportstätten, welche ein SBR-Granulat (Styrol-Butadien-Rubber-Granulat) verwenden, wird aktuell ausgesetzt.

  • Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Wenn Maßnahmen Dritter gefördert werden sollen, wenden Sie sich als Eigentümer bitte an Ihre Gemeinde (Weiterleitung der Förderung). 

Neuanträge: 

  • Abrenzung Fördergebiet mit Beschluss der Gemeinde
  • Laufzeit der Förderung des Gebietes: bis zu 10 Jahren
  • Schlüssige Ableitung der zur Förderung beantragten Gesamtmaßnahmen (Fördergebiet) aus einem aktuellen Stadtentwicklungskonzept (nicht älter als 10 Jahre)
  • Vorlage einer konkreten Maßnahme- und Umsetzungsplanung
  • Einreichung von Übersichtsplänen 
  • Ausgewogenes Bündel an öffentlichen und privaten Maßnahmen
 


Fortsetzungsanträge:

  • Qualitative Bewertungsmaßstäbe in der Ausschreibung des SMR
  • U.a. Bewertung Umsetzungsfortschritts im geplanten Zeitrahmen und Gesamtförderrahmen, Einhaltung Finanzrahmen

Fördersatz Gesamtmaßnahme: 

  • 2/3 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen Bund und Land  (1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Gemeinde). Der Eigenanteil der Gemeinde wird bei Förderung von Dritten an diesen weitergereicht. 


Einzelmaßnahmen:

  • In Abhängigkeit vom Fördergegenstand sind Förderpauschalen für Einzelmaßnahmen möglich 
  • Die anteilige Übernahme des Eigenanteils der Gemeinde durch den privaten Maßnahmeträger oder Kirchen bzw. anerkannte Religionsgemeinschaften ist in Weiterleitungsfällen möglich. Die Gemeinde hat in jedem Fall einen Mindestanteil von 10 % der Zuwendung zu tragen.
  • Weitere Sonderregelungen z.B. zu Verfügungsfonds 


Beihilferechtliche Regelungen:

  • Einzelmaßnahmen, die ab 25. März 2022 (dem Inkrafttreten der FRL StBauE vom 7. März 2022) begonnen werden, müssen einer beihilferechtlichen Prüfung gemäß Nr. 1.4 der FRL StBauE unterzogen werden. Prüfung, Dokumentation und Meldung werden für kommunale Einzelmaßnahmen von der SAB vorgenommen. Die Zuständigkeit für Weiterleitungsfälle liegt bei der Gemeinde (Ausnahme Kumulierung gemäß Nr. 4.4.2.f - hier prüft und meldet die SAB).
 

  • Das Staatsministerium für Regionalentwicklung schreibt die Finanzhilfen einmal jährlich im Sächsischen Amtsblatt aus. Es können Neu- und Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal. Die Antragsfrist zum Programmjahr 2024 endet am 31. Januar 2024.

Bitte nutzen Sie für die Einreichung von Unterlagen an die SAB das Förderportal und informieren sie sich zum Vorgehen der Einreichung im Hinweisblatt.

Link zum Förderportal

  • Auf die Förderung ist während der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme durch den Bund und den Freistaat Sachsen auf einem großformatigen Schild hinzuweisen. Dabei ist das Logo Städtebauförderung, die Bildwortmarke des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Wappen des Freistaates Sachsen zu verwenden. Nach Fertigstellung wichtiger Einzelmaßnahmen ist an geeigneter Stelle dauerhaft und in geeigneter Form, z.B. durch Plaketten oder Hinweistafeln auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Ebenso ist im Falle der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. mittels Broschüren, auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen.
  • Kommunikationsleitfaden (Meldung vom 15.12.2022) des BMWSB inklusive Hinweisen zur Nutzung der Wort-Bild-Marke auf der Internetpräsentation zur Städtebauförderung ab S. 26

Achtung: Die Vordrucke 69116 (NA, FSA) , 61065 (FSB) , 61064 (MuP), 69117 (Zusatz zum NA) sowie Anlage 5 (Indikatoren) wurden ggü. dem PJ 2023 aktualisiert. Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktualisierten Vordrucke. 

Neuantrag/Fortsetzungsantrag zum Programmjahr

{{SBF_Antrag_Programmjahr | 69116}}

Fortsetzungsbericht 

{{SBF_Fortsetzungsbericht_Programmjahr | 61065}}

Anlagen zu Anträgen und Berichten

{{SBF_Antrag_Anlage 1 KuF | 20024}}

{{SBF_Antrag_Anlage 2 Kassenmittel/VE | 61693}}

{{SBF_Antrag_Anlage 3_Maßnahme- und Umsetzungsplan | 61064}}

{{SBF_Antrag_Anlage 4_Zusatzangaben Neuantrag | 69117}}

{{LZP_Antrag_Anlage 5_Indikatoren | 69119}}

{{SBF/SUO_Datenblatt_ Einzelmaßnahme/Objekt | 61126}}
 

Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) und Pauschalen

{{SBF_Anwendungshinweise SMR zur KEB | 20076}}

{{SBF/SUO-Aufwertung_KEB_Gesamtertrag | 20078}}

Information zur elektronischen Begleitinformation vom 22. Juli 2022

Die elektronischen Begleitinformationen (eBI) wurden vom Bund freigeschaltet. Bitte füllen sie diese bis spätestens 22.08.2022 für Ihre eingereichten Neu- und fortsetzungsanträge aus. 

{{SBF_Auszahlungsantrag_Erstattung | 69110}}

{{SBF_Anlage 1_Auszahlungsantrag_Erstattung_Ausgabenkorrekturen | 69110-1}}

{{SBF_Auszahlungsantrag_Mittelvorgriff | 69112}}

{{SBF_Auszahlungsnachweis zum AUZA Mittelvorgriff | 69111}}

{{SBF/SUO/IVP_Zwischennachweis | 61101}}

​​​​​​​Anträge auf Änderung der Zuwendungsbescheide​​​​​​​

{{SBF_Antrag_Änderung_ Zuwendungshöhe_lfd._HHJ | 69114}}

{{SBF_Antrag_Änderung Zuwendungsbescheid_FG_BWZ | 61104}}​​​​​​​

Verfügungsfonds

Beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise des SMR zum Verfügungsfonds (Stand: Februar 2023).

{{SBF_SUO_Verwendungsnachweis _Verfügungsfonds | 61697}}

Einzelmaßnahmen

{{SBF_Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahme | 69063}}

{{SBF_Bestätigung_ Verwendungsnachweis_ Einzelmaßnahmen Dritter | 69064}}

{{InvK_VN_Anlage Kumulierungsfälle | 63145}}

Gesamtmaßnahme-Gebietsabrechnung

{{SBF_Verwendungsnachweis_Gebietsabrechnung | 69065}}

Der Vordruck 69065 wurde am 21.11.2023 geändert. Bitte verwenden Sie ausschließlich den aktuellen Vordruck. 

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 5_Wertansätze Grundstücke | 69070}}

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 6_Wertansätze Gebäude | 69071}}

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 7_Übersicht zukünftige Einnahmen | 69072}}

{{SBF/SUO_ Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 8_Übersicht über noch nicht durch ZN nachgewiesene Ausgaben | 69073}}

{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_Anlage 9 _Nachweis Grunderwerbe | 69086}}

{{SBF_SUO_Anlage 10 _GAR_Übersicht Vergütung_Vorbereitung | 69054}}

{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis_ Gebietsabrechnung_ Anlage 11_Übersicht Einzelmaßnahmen | 69055}}

{{SBF/SUO_Verwendungsnachweis _Gebietsabrechnung_SMI-Anwendungshinweise | 20079}}