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Sportstättenförderung

Bau und Erhalt von Sportstätten

KONTAKT
Ansprechpartner (Bewilligungen, Auszahlungen und Verwendungsnachweise)
Stadt Chemnitz, Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtland und Zwickau

Bianca Zickler

0341 70292-4266
E-Mail
Stadt Dresden, Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Rico Schierz

0341 70292-4245
E-Mail
Stadt Leipzig, Landkreise Leipzig und Nordsachsen 

Claudia Riedel

0341 70292-4822
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Hinweis zum Sonderprogramm des organisierten Wintersports

Bitte beachten Sie hierzu die Handreichung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern unter Formulare/Downloads bzw.  Merkblätter/Infoblätter/Flyer.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für flächendeckende breitensportliche Maßnahmen und Sportanlagen der Grundversorgung
  • Förderung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Sportanlagen der Grundvorsorgung wie z. B. Sportplätze einschließlich zugehöriger Funktionsgebäude, Sporthallen​​​​​

  • Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus und Umbau von Sportstätten (inkl. Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Sportstätten)
  • Vorrangige Förderung: 
    • Sportanlagen der Grundversorgung (Sporthallen, Sportplätze einschließlich dazugehöriger Funktionsgebäude) sowie zur Ausübung des Schwimmsports bestimmte Hallenbäder
  • Förderung von Hallenbädern ist nur zulässig:
    • Als Ersatz für vorhandene Hallenbäder, wenn damit nachweislich eine höhere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Sanierung erreicht wird oder
    • Aufgrund eines starken Bevölkerungswachstums, insbesondere wenn die Ausübung des Vereins- und Breitensportes nachweislich nicht mehr gewährleistet werden kann
  • Nicht gefördert werden:
    • Mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene oder in erheblichem Umfang durch professionelle Sportler genutzte Sportstätten
    • Sportstätten für überwiegend schulische Nutzung

  • Sportvereine, Sportverbände sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts
  • Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform

 
  • Mindesthöhe der beantragten Zuwendung (Bagatellgrenze)
    • 10.000 EUR bei Antragstellern wie Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände
    • 2.500 EUR bei den übrigen Antragstellern
  • Mindesteigenanteil von 10 Prozent
  • Sicherung der Finanzierung und der laufenden Nutzung durch ein an seiner Leistungsfähigkeit orientiertes Konzept (kommunale Maßnahme)
  • Gesamtausgaben müssen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsplanung entsprechen inkl. Sicherung der Gesamtfinanzierung einschließlich der Folgekosten (kommunale Maßnahme)
  • ab 1 Mio. EUR Zuwendung ist der Nachweis, dass ein etwaiger Rückforderungsanspruch gesichert ist, zu erbringen (nicht kommunale Maßnahme)
  • Baumaßnahmen sollen den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung entsprechen und den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstrategien, wie Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK), Regionales Entwicklungskonzept (REK), Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) nicht entgegenstehen
  • Zudem sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Davon abweichend soll bei Baudenkmälern oder sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz eine erhebliche Effizienzsteigerung erreicht werden.
  • Bei Flutlichtanlagen sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten
  • Bitte beachten Sie, dass beantragte Vereinsmaßnahmen mit einem Gesamtwertumfang ab 200.000 EUR als große Vereinsmaßnahmen eingeordnet werden.
  • Antragsteller nach Nr. 1.4 der VwV zu § 44-SäHO (Vereinsmaßnahmen):
    • Bei im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 100.000 EUR ist der Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen. Beantragte Maßnahmen mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben ab 100.000 EUR dürfen nur nach Genehmigung durch die SAB begonnen werden.
  • Antragsteller nach Nr. 1.3 der Anlage 3 zur VwV zu § 44-SäHO (kommunale Maßnahmen):
    • Bei im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als 1.000.000 EUR ist der Vorhabensbeginn ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der SAB) zugelassen. Beantragte Maßnahmen mit im Antrag zugrunde gelegten Ausgaben ab 1.000.000 Euro dürfen nur nach Genehmigung durch die SAB begonnen werden.
  • Investitionen auf Sportplätzen, die im Zusammenhang mit Kunststoffgranulat stehen, werden bis auf weiteres ausgesetzt. Ungeachtet dessen ist eine Förderung von Kunstrasenplätzen weiterhin möglich, jedoch auf anderer Grundlage (z. B. Infill aus Kork, Sand oder Kunstrasenplätze ohne Infill).

  • Die Zuwendungen werden als Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie betragen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ab dem I. Quartal 2023 nur noch digital über das Förderportal der SAB möglich ist. 


Antragsfristen:

  • Anträge, die im oder ab dem Folgejahr realisiert werden sollen, sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres bei der SAB einzureichen.
  • Anträge von Antragstellern wie Sportvereine, Sportverbände (kleine Vereinsmaßnahmen) sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts bis zu einem Gesamtwertumfang von 200.000 EUR können auch im laufenden Jahr gestellt werden.


Einzureichende Unterlagen bei Anträgen auf Förderung von Baumaßnahmen:

  • Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme und der Angemessenheit der beantragten Förderung
  • Ein detaillierter Finanzierungsplan
  • Verbindliche, schriftliche Zusagen der Mitfinanzierer (Zuwendungsbescheid, Verträge, Kreditzusagen und Ähnliches)
  • Nachweis über einen Mindesteigenanteil von 10 % durch den Antragsteller
  • Bei umsatzsteuerpflichtigen Zuwendungsempfängern eine Erklärung zur Höhe der Vorsteuerabzugsberechtigung
  • aktueller Grundbuchauszug, sofern der Antragsteller Eigentümer der betreffenden Sportstätte ist
  • ein bestehender Mietvertrag oder sonstige rechtsverbindliche Vereinbarungen zur Nutzung der Anlage mit Ausschluss der ordentlichen Kündigung und einer Mindestlaufzeit von über 12 Jahren (Zweckbindungsfrist), sofern der Antragsteller nicht Eigentümer der betreffenden Sportstätte ist
  • Eine vollständige Aufstellung der sonstigen für das Vorhaben beantragten oder erhaltenen öffentlichen Zuwendungen
  • Nachweis, dass die Baumaßnahme mit der Raumordnung in Einklang steht (Bestätigung durch Kommune / Landkreis)
  • Dem Umfang und der Komplexität der Maßnahme entsprechende Unterlagen einschließlich einer Kostenermittlung nach DIN 276 (kommunale Maßnahme mit einem Gesamtwertumfang unter 50.000 EUR)
  • ​​Planungsunterlagen, die eine sachgerechte Beurteilung ermöglichen (kleine Vereinsmaßnahme mit einem Gesamtwertumfang bis zu 200.000 EUR)  
  • Die kompletten Planungsunterlagen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß § 15 HOAI und sonstigen Bauunterlagen nach Anlage 5a zur VwV zu § 44 SäHO oder das zur Ausführung vorgesehene Ergebnis eines baulichen Realisierungswettbewerbes einschließlich Kostenermittlung nach DIN 276 (kommunale Maßnahme mit einem Gesamtwertumfang über 50.000 EUR oder große Vereinsmaßnahme)
  • Auszug aus der kommunalen und/oder landkreisbezogenen Sportstättenleitplanung (große Vereinmaßnahme und kommunale Maßnahme)
  • Stellungnahme des Landessportbundes Sachsen e. V. zum Vorhaben (kleine und große Vereinsmaßnahme)
  • aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister
  • aktueller Freistellungsbescheid
  • Bitte kalkulieren Sie die Kosten für die Planung und Erstellung eines Bauschildes sowie einer permanenten Erläuterungstafel (nach Abschluss der Baumaßnahme für die Dauer der Zweckbindungsfrist) ein.

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Auflistung und Verlinkung der benötigten Dokumente in einem Unterakkordeon
Hinweis zur Onlineantragstellung geben
​​​​​​​nur die Formulare auflisten, die nicht in digitaler Antragsstrecke enthalten sind
Sortierung der Formulare in die entsprechende Unterkategorie


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Hinweis an kommunale Antragsteller:

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungsdarlehen und Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu möglichen Finanzierungen. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ab dem I. Quartal 2023 nur noch digital über das Förderportal der SAB möglich ist.

{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}

{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}

{{Unterlagencheckliste kleine Vereinsmaßnahmen | 60503}}

{{Unterlagencheckliste große Vereinsmaßnahmen | 61781}}

{{Unterlagencheckliste kommunale Antragsteller | 60509}}

{{Übersicht Eigenleistungen | 61780}}
​​​​​​​
​​​​​​​{{Erklärung Sicherung Zweckbindungsfrist | 61327}}

{{Auszahlungsantrag | 61326}}

{{Mittelanforderung Baumaßnahmen | 60571}} (erforderlich bei Baubegleitung durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement)

{{Grundschuldbestellung SMI | 60600}}

​​​​​​​{{Anmeldung zur Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - | 66000}}

{{Verwendungsnachweis | 61278}}

{{Erfolgskontrolle Hallenbad | 69141}}

{{Belegliste Land kurz | 62584}}

{{Belegliste Land lang | 62584-1}}

​​​​​​​{{Anmeldung zur Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - | 66000}}

Hinweise zum Befüllen des Templates:
Beantwortung der wirklich häufigsten Fragen in einem Unterakkordeon
​​​​​​​Zusammenfassung der Fragen in sinnvolle Kategorien


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